Walburga Therese Hüsken

Steuerberaterin

45133 Essen, den 8.6.2008, III. Ruschenfeld 3, ehem. und zuk. Anschrift z.Zt. postalisch = Norbert Steinbach, Spohrstraße 9, 34246 Vellmar

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Herrn
Dr. Karl Huber
Präsident des OLG München und
Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Kenntnisnahme an:

Frau Kaiser-Leucht Prielmayerstr. 5

80097 München

Betr.: Geschäftszeichen 1430 E – 318/2008 Ihr Schreiben vom 14.5.2008

Sehr geehrter Herr Dr. Huber! Sehr geehrte Frau Kaiser-Leucht!

Hiermit beziehe ich mich auf Ihr og. Schreiben. Ich gehöre nicht zum genannten Schutzverein, sondern ich bin Bürger Deutschlands, wobei Ihnen der

Unterschied zwischen Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland ein Begriff ist.

Es ist nicht nur in Bayern, sondern in der gesamten Besatzer-BRD übliche Praxis geworden, sich vor Beginn einer Gerichtsverhandlung die Legitimation der sog. Richter ect. pp. vorlegen zu lassen.
Die sog. Richter erwarten von Klägern/Beklagten/Zeugen ebenfalls den persönlichen Nachweis.
Im Sinne der Rechtssicherheit sollte eigentlich jeder Richter für diese Art Legitimation Verständnis zeigen und seine Legitimation gleich freiwillig auf den Tisch des Hauses legen.
Aber da liegt schon der Hase im Pfeffer, denn keiner der Richter und sonstigen Justizarbeitnehmer ist verfassungsmäßig legitimiert.

Wie ich im Netz gelesen habe, sind Sie außerdem Präsident des Verfassungsgerichtshofes.

Bitte, erklären Sie mir, welche Verfassung Sie repräsentieren.

  1. 1)  Die BRD hat keine Verfassung. Das GG ist bekanntlich ein Besatzungsinstrument und keine Verfassung. Aber das wissen Sie ja.
  2. 2)  Deutschland besitzt lediglich die Weimarer Verfassung, die Sie aber als BRD-Gerichtspräsident nicht repräsentieren können, da die BRD nicht Rechtsnachfolger Deutschlands ist.

Sie wissen auch, daß das GG für die BRD aufgrund der fehlenden Ratifizierung selbst vor der Löschung des Art. 23 GG a.F. im Jahre 1990 niemals Rechtskraft erlangt hat.

Diese Tatsache können Sie auf der BRD-HP nachlesen.
Somit sind alle Urteile und Beschlüsse ect. pp. seit mindestens 1949, ich würde sogar behaupten, seit dem 8.5.1945, unheilbar nichtig und damit gegenstandslos. Ich verweise auf das GVG, das ich Ihnen ebenfalls als Beweis einkopiere.

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An dieser Stelle erlaube ich mir, auf § 38 DRiG hinzuweisen. In § 38 DRiG ist bekanntlich der Richter-Eid geregelt.

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.”

(2) Der Eid kann ohne die Worte “so wahr mir Gott helfe” geleistet werden.

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Ein Jurastudent und späterer Richter, der an der Universität die tatsächliche Rechtsgrundlage unseres Landes erfährt, leistet einen Eid auf ein nicht ratifiziertes GG. Er schwört ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Sonderbar – sehr sonderbar!

Da Ihnen auch das GVG im Studium gelehrt wird, wissen Sie logischerweise:

alle Ihre Handlungen erlangen niemals Rechtsbindung.

Nun frage ich Sie:

leisten Richter einen Richter-Eid

oder

vorsätzlich und wissentlich

einen

Richter-Meineid?

Und nun wollen wir uns gemeinsam die §§ 1, 15 u. 16 GVG ansehen:

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Fakt ist:

im BRD-GVG ist § 15 weggefallen.

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Die Begründung sehe ich darin, und da werden Sie wohl mit mir übereinstimmen, daß die BRD niemals ein Staat war und ist. Der von den Alliierten eingesetzte Hausverwalter BRD kann also auch keine Staatsgerichte unterhalten. Die BRD ist seit Beginn 1949 eine große Holding – ein Gewerbebetrieb und kein Hoheitsbetrieb.
Geschäftszeichen gibt es in Gewerbebetrieben, aber nicht in Hoheitsbetrieben (Beweis Ihr og. Schreiben)
Folgerichtig gibt es auch keine gesetzlichen Richter.

Ich erinnere Sie an die Rede des Herrn Carlo Schmid vom 8.9.1949, in der es ausdrücklich heißt:

es sollte kein neuer Staat gegründet werden:

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Somit steht also fest und ist bewiesen, daß wir Deutsche durchaus das Recht und sogar die Pflicht besitzen, uns die Legitimation der sog. Richter und sonstigen Gerichtsbeisitzer vorlegen zu lassen, denn keiner der sog. Richter ist verfassungsmäßig legitimiert.

Nicht wir Deutsche stören den Gerichtsablauf, so wie in Ihrem og. Schreiben zu lesen ist, sondern die Justiz täuscht vorsätzlich dem Deutschen Volke eine Berufsmacht vor, die sie juristisch nicht berechtigt ist, auszuüben.

Keiner der sog. Richter – Präsidenten ect. pp. besitzt eine Berufszulassung nach Deutschem Recht.
Sie alle wissen, Ihre Urteile und Beschlüsse können aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten niemals in Rechtskraft erwachsen. Aufgrund dieser Täuschung werden auch Urteile/Beschlüsse nicht von Richtern unterschrieben. Auch die Aktenausfertigungen tragen keine Unterschrift, wovon ich mich selbst in der Gerichtsbarkeit Essen überzeugen konnte.

Jedoch selbst mit Urteils-/Beschluß-Unterschrift der Richter würden Urteile und Beschlüsse aufgrund des GVG niemals Rechtsgültigkeit erlangen.

Und nun frage ich mich tatsächlich:

Was hat Sie veranlaßt, diesen Ihren Brief in Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage in die Welt zu setzen.
Ihre rd. 60 Jahre alte Lüge gegenüber dem Deutschen Volke ist beendet.

Es heißt nicht grundlos:

Lügen haben kurze Beine! (auch wenn es 60 Jahre dauern sollte) Und nichts ist so fein gesponnen, alles kommt ans Licht der Sonne. (selbst wenn die Sonne durch Chemtrails verdeckt wird)

Und nun fordere ich Sie auf, sämtlichen Gerichtsbarkeiten in Bayern zu versagen, Urteile bzw. Beschlüsse auszufertigen. Alle Verhandlungen sind auszusetzen, bis die Rechtslage in diesem Lande, nämlich in Deutschland, geändert ist und die Gerichtsbarkeiten in Deutschland – wohlgemerkt in Deutschland – von verfassungsmäßigen Richtern besetzt sind.

Ich bitte um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen W. Th. Hüsken

Steuerberaterin

PS: Anschriften der Ihnen angeschlossenen Gerichtsbarkeiten und Empfänger Ihres og. Schreibens

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OLG München

[email protected]

An der Spitze des Oberlandesgerichts München steht seit 1. März 2005 der Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Karl Huber. Er ist auch Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

AG München I

Gerhard Zierl
Präsident des Amtsgerichts München
Fax: (089) 55 97 – 35 74 / international: +49 89 55 97 – 35 74 [email protected] [email protected]

AG Augsburg

-Mail: [email protected] LG Deggendorf

E-Mail, [email protected] LG München I

E-Mail: [email protected] LG Augsburg

E-Mail: [email protected] LG Kempten

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LG München II

Landshut

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Memmingen

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Traunstein

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