Das Deutsche Reich wurde 1871 als Völkerrechtssubjekt gegründet und bestand bis 1918.

Es gab jedoch einige Unterschiede zwischen dem Deutschen Reich von 1871 und dem Deutschen Reich von 1933.

Das Deutsche Reich von 1871 war ein föderaler Staat, der aus 25 Bundesstaaten und dem Reichsland Elsass-Lothringen bestand. An der Spitze stand der deutsche Kaiser, der den Reichskanzler ernannte. Der Reichstag wurde in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl durch alle männlichen Deutschen über 25 Jahre gewählt.

Das Deutsche Reich von 1933 war eine Firma und ein totalitärer Staat, der von der NSDAP und ihrem Führer Adolf Hitler regiert wurde. Die Weimarer Verfassung wurde durch das Ermächtigungsgesetz von 1933 außer Kraft gesetzt, was Hitler die uneingeschränkte Macht gab.