Verwendung der richtigen Rechtsposition

So wie die „BRD“ nicht das Deutsche Reich ist, und die sogen. „Bundesländer“ keine Bundesstaaten sind, so sind die sogen. „Gemeinden“ im „BRD“-System sind keine staatlichen Gemeinden. Es handelt sich um Firmen, die staatliche Gemeinden simulieren und die die staatlichen Gemeinden handlungsfähig halten.

●  alle Stellen der „BRD“- Firmen- Gemeinden sind in US- amerikanisch geführten Handelsverzeichnissen registriert und agieren ausschließlich im Handelsrecht

●  die leitenden Angestellten werden nicht als „Bürgermeister“ oder „Amtsvorsteher“ sondern als „Geschäftsführer“ ausgewiesen

● „BRD“- „Bürgermeister“ werden nach „BRD“- Recht gewählt, was bekanntermaßen lediglich Handelsrecht darstellt etc.

Um eine (staatl.) Gemeinde zu reorganisieren, müssen wir in der Lage sein, unsere Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 glaubhaft zu machen. Nicht gegenüber „BRD“-Stellen! Staatsrecht ist gegenüber Handelsrecht höherrangig. Wir handeln als Staatsangehörige im Staatsrecht und müssen nur uns selbst gegenseitig bzw. uns selbst gegenüber unsere Staatsangehörigkeit glaubhaft machen. Auf der Grundlage unserer Staatsangehörigkeit haben wir jede Legitimation, ein Amt zu übernehmen, somit unsere (staatl.) Gemeinde zu reorganisieren, uns selbst zu verwalten und unsere staatlichen Verhältnisse eigenverantwortlich zu gestalten. Die „BRD“ gibt keinen Verwaltungsweg vor, um die eigene Staatsangehörigkeit nachzuweisen und die Rechte,  die mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind,  zu beanspruchen. Alle im Folgenden beschriebenen Schritte sind deshalb nur Empfehlungen. Wir können die Klärung unserer Rechtsposition gegenüber dem „BRD“-System nach allgemeinen Verwaltungsregeln und den Regeln des gesunden Menschenverstandes durchführen. Erste Voraussetzungen sind

● ein wenig Ahnenforschung

● Kenntnis des RuStaG 1913.

Auszüge aus den Geburtenregistern oder auch Geburtsurkunden unserer Ahnen wie sie vom „BRD“-System noch zumeist erhältlich sind, sind zur Glaubhaftmachung unserer Staatsangehörigkeit durchaus geeignet. Wir haben unsere Staatsangehörigkeit entsprechend RuStaG 1913 von unseren Vorfahren geerbt. Insoweit ist der Normalfall, daß wir unsere Staatsangehörigkeit von unseren jeweiligen männlichen Vorfahren geerbt haben, wenn die jeweiligen Eltern bei Geburt des jeweiligen Nachkommen verheiratet waren. Wir haben sie von unseren jeweiligen weiblichen Vorfahren geerbt, wenn der jeweilige Nachkomme unehelich geboren wurde. Es ist zu ermitteln, in welchem Bundesstaat des Deutschen Reiches der für die Abtleitung der Staatsangehörigkeit entscheidende Vorfahre vor Kriegsbeginn seinen Wohnsitz hatte. Dessen Staatsangehörigkeit hat man damit automatisch geerbt. Im nächsten Schritt sollte man dem „Standesamt“ des Geburtsortes eine Lebenderklärung in Verbindung mit einer Personenstandserklärung sowie die eigenen AGB zur öffentlichen Einsichtnahme zukommen lassen. Weiterhin empfiehlt es sich, die volle Verfügungsgewalt über die juristische Person, die das „Standesamt“ bei der eigenen Geburt kreiert hat, zu übernehmen.

Fazit:

Bevor man mit der Reorganisation der (staatl.) Gemeinde beginnen kann, sollte man zuerst klären daß man die Voraussetzungen erfüllt, in ein Amt eingesetzt werden zu können. Dafür ist die Glaubhaftmachung der eigenen Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 die wichtigste Voraussetzung. Hierfür organisiert man die erforderlichen Urkunden vom „BRD“- System. Später sind einige Schreiben an das Standesamt des Geburtsortes sinnvoll. Es handelt sich um:

● Lebenderklärung / Personenstandserklärung

● Hinterlegung der eigenen AGB zur öffentlichen Einsichtnahme

● Übernahme der vollen Verfügungsgewalt über die vom „BRD“-System kreierte juristische Person.

 

Klarstellung der eigenen Rechtsposition hinsichtlich der entsprechenden Rechtsebene

Hat man die entsprechenden Urkunden seiner Vorfahren zusammen, um die eigene Staatsangehörigkeit glaubhaft zu machen, empfiehlt es sich im nächten Schritt, die eigenen künftigen Dokumente textlich vorzubereiten. Der wichtigste Aspekt in Urkunden, Anschreiben oder sonstigen Dokumenten ist die Klarstellung der eigenen Rechtsposition bzw. Rechtsebene, aus der heraus man überhaupt handelt. Begeht man hier Fehler oder Unterlassungen, unterstellt die jeweilige Gegenseite eine Rechtsposition, die für die Gegenseite günstig ist und nicht für einen selbst. Aus diesem Grunde muß die eigene Rechtsposition bezüglich der entsprechenden Rechtsebene in jedem Anschreiben immer wieder unmißverständlich dargelegt werden. Es empfiehlt sich deshalb die Erstellung eines entsprechenden Textbausteins, der dann in weiteren Anschreiben zu Beginn des Textes immer wieder Verwendung finden kann und muß.

Gleichermaßen ist es ratsam, eine Klarstellung am Ende der Anschreiben zu verwenden, aus der hervorgeht, daß man sich nicht konkludent irgend einer Person / Körperschaft oder einer anderen Rechtsebene konkludent durch das Anschreiben unterordnet.

Als Mensch unterschreibe ich in grün in der Mitte (ansonsten links Schuldner und rechts der Gläubiger). Die folgenden Schreiben habe ich selbst verwendet und sollen Euch als Inspiration dienen.

Letztendlich solltet Ihr selbst für Euch prüfen, wie Ihr Eure Dokumente abfaßt.

Schließlich gibt es grundsätzlich nichts auf der Welt, was man nicht noch besser machen könnte. ich freue mich über Eure Fragen sowie Rückmeldungen bezüglich Erfolge / Mißerfolge etc.

Für die Vernetzung verwendet gerne: [email protected],