In der „BRD“-Desinformation wird gerne behauptet, der sogen. „2+4-Vertrag“ sei ein Friedensvertrag und damit der internationale Rahmen für die sogen. „Wiedervereinigung“ 1990.
Dies ist natürlich eine grob falsche Behauptung!
1. Ein Friedensvertrag wird natürlich zwischen den vormals kriegführenden Staaten geschlossen.
Kriegspartei auf deutscher Seite war das sogenannte „Dritte Reich“. Folglich hätten nur legitime Vertreter des „Dritten Reiches“ einen Friedensvertrag verhandeln und unterzeichnen können. Der „2+4-Vertrag“ wurde von deutscher Seite aber von Vertretern der „DDR“ und der „BRD“ unterzeichnet.
Bekanntlich haben weder die „DDR“ noch die „BRD“ am zweiten Weltkrieg teilgenommen. Schließlich wurden beide erst 1949 gegründet. Hinzu kommt, daß die „BRD“ und die „DDR“ nur Besatzerverwaltungen waren bzw. sind.
Die Vertreter der „BRD“ und der „DDR“ waren bzw. sind damit Angestellte der Besatzungsmächte und den Vertretern der Besatzungsmächte weisungsgebunden. Die Besatzungsmächte haben damit mit sich selbst verhandelt („Selbstkontrahierung“).
2. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche der vormals kriegsführenden Staaten. Nach einem Friedensvertrag sind alle vormals kriegsführenden Staaten wieder souverän.
Der „2+4-Vertrag“ ist allerdings so gestaltet, daß das darin beschriebene künftige „vereinte Deutschland“ nicht souverän sein soll. Es findet sich nämlich unter anderem ein Verbot von „Herstellung und Besitz von und Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen“ (Artikel 3 Abs. (1), Auflagen zur Obergrenze der Zahl der Truppen (maximal 345.000 Mann) Artikel 3 Abs. (2) darin, Auflagen bezüglich der Inhalte der „Verfassung“ dieses künftigen „vereinten Deutschland“, die die „Regierungen“ der „BRD“ und der „DDR“ „sicherzustellen“ hätten. (Artikel 1 Abs. (4) sowie Artikel 2).
Frage: Wie können Besatzungsmächte sowie deren Angestellte in den beiden Besatzerverwaltungen „BRD“ und „DDR“ die „Verfassung“ eines angeblich „souveränen Staates“ bestimmen, wenn doch in einem legitimen souveränen Staat der oberste Souverän, der über die Verfassung entscheidet, das Staatsvolk ist, und eben nicht Angestellte der Besatzungsmächte?
3. Ein Friedensvertrag beendet in jedem der vormals kriegführenden Staaten den Kriegszustand bzw. Ausnahmezustand der zuvor durch die Kriegserklärung eingetreten ist, wodurch die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt wird. Das Siegerrecht des zweiten Weltkrieges und das Besatzungsrecht, das schon vor Gründung der „BRD“ existierte, ist dem Grundgesetz gegenüber höherrangig.
Es gibt ein prominentes Beispiel: Schalck-Golodkowski ist 1995 (fünf Jahre nach dem „2+4-Vertrag“) nicht nach dem Strafgesetzbuch der „BRD“ sondern nach SHAEF-Gesetz 53 verurteilt worden. Dies beweist, daß das Besatzungsrecht auch nach dem „2+4-Vertrag“ weiterhin in Kraft ist.
Der „2+4-Vertrag“ ist eine Kriegslist, er ist alles Mögliche, nur kein Friedensvertrag.
Es bleibt die spannende Frage: Was ist unsere Staatsangehörigkeit?
Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
Dr. Klaus Maurer