Viele Aktivisten in der Rechtstaatlichkeitsbewegung berufen sich auf das „Urteil“ des sogenannten „Bundesverfassungsgericht“ aus dem Jahre 1973 zur Untermauerung ihrer rechtlichen Position, dass das Deutsche Reich nach wie vor fortbesteht.
Das sogenannte „Urteil“ (BVGU 2 BvF 1/73) sollte als Argumentation überhaupt nicht verwendet werden, da das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ auch hier wieder Lüge und Täuschung folgendermaßen eingebaut hat:
1. Es werden die Körperschaften „Drittes Reich“, „Weimarer Republik“ und Deutsches Reich (Kaiserreich) allesamt undifferenziert zum Zwecke der Täuschung als „Deutsches Reich“ bezeichnet, obgleich es sich dabei um völlig unterschiedliche Körperschaften beziehungsweise Rechtssubjekte handelt.
2. Es wird die „BRD“ als „identisch“ mit dem Deutschen Reich bezeichnet. Das ist natürlich kompletter Unsinn:
Die „BRD“ ist schließlich erst 1949 gegründet worden, ist also eine völlig neue Körperschaft und kann deshalb auch gar nicht rechtssubjektidentisch mit dem Deutschen Reich sein. Die „BRD“ basiert auf dem Grundgesetz von 1949, wohingegen, das Deutsche Reich auf dem Verfassungsvertrag von 1871 basiert. Die „BRD“ bestand (bis 1990) aus „Ländern“ beziehungsweise „Bundesländern“, das Deutsche Reich aus jahrhundertealten Staaten, die mit Reichsgründung 1871 zu Bundesstaaten wurden.
Zudem sind die Gebiete dieser Bundesstaaten und der „Bundesländer“ völlig verschieden. Wenn die „BRD“ und das Deutsche Reich „identisch“ beziehungsweise rechtssubjektidentisch wären, müßte es ein Reichsgesetz geben, aus dem zu entnehmen wäre, daß das Deutsche Reich in „Bundesrepublik Deutschland“ umbenannt werde und nicht mehr der Verfassungsvertrag von 1871 sondern das Grundgesetz von 1949 als Grundlage gelte.
Jedem Laien leuchtet sofort ein, daß es sich bei der „BRD“ und dem Deutschen Reich um zwei völlig verschiedene Körperschaften, beziehungsweise zwei völlig verschiedene Rechtssubjekte handelt. Mit der Behauptung, das Deutsche Reich und die „BRD“ seien „identisch“, das heißt ein und dasselbe Rechtssubjekt, wollen „BRD“-Propagandafunktionäre offenbar suggerieren, daß die „BRD“ hierüber eine Art Legitimation habe, was natürlich nicht der Fall ist.
Die „BRD“ hat keinerlei Legitimation als Staat zu agieren. Es ist ein sehr anschauliches Beispiel für Lüge und Verdummung, die auch für den Laien sehr leicht zu durchschauen ist.
Das Einzige, was man diesem „Urteil“ entnehmen kann, ist, daß es offenbar übliche Praxis von den Machthabern dieser Welt ist, alte legitime Körperschaften nicht aufzulösen sondern mit neuen illegitimen Körperschaften handlungsunfähig zu stellen. Juristisch sind diese alten Körperschaften (Bundesstaaten und Deutsche Reich von 1871) nach wie vor existent, jedoch wegen mangelnder Organisation nicht handlugnsfähig.
Im Grunde steckt hierin die Antwort auf die Frage, was zu tun ist:
Wir müssen die legitimen Körperschaften (staatliche Gemeinden, Bundesstaaten und dss Deutsches Reich von 1871) reorganisieren und wieder handlungsfähig machen.
Schließlich ist das unsere verfassungsmäßige Ordnung!
Alles andere ist Verfassungshochverrat.
Die Frage ist:
Wie stellen wir unsere verfassungsmäßige Ordnung wieder her?
Dr. Klaus Maurer