Oktober 11, 2024 keystofreedom

Ausplünderung von Vermögenswerten geplant.

Den Vermögensubstanzzugriff hat das BVerfG am 22.06.1995 auf Ausnahmelagen beschränkt. Mit dem Lastenausgleichsgesetz, nach Art. 21 SozERG vom 19.06 2020(BGBI S. 1328) Sozialgesetzbuch 14.Buch, § 24 – Soziale Entschädigung – (5GB XIV), geändert durch Artikel 49 G, vom 20.08.2021 BGBI. S. 3932 ist ein Lastenausgleich ab 01.01.2024 geplant., um den Staat auf dem Rücken der Bürger zu entschulden !! Der IWF wünscht sich seit

2013 eine Vermögensabgabe von 10%. Die CDU forderte auf dem Vertriebenenkongress am 23.06.2021 den Lastenausgleich,

der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages empfiehlt ihn 2022 (WD4–3000–090/22), die SPD hält ihn unter Nr 15.3 ( S.185) ihres Programmes vom 04.02.2023 „wegen eingetretenen

Verwerfungen für geboten“. Der Deutsche Städtetag fordert ihn um die Unterbringung der Ukraineflüchtlinge zu finanzieren.

Ablauf:

1. Vermögenserfassung (Grundbesitz, Bankguthaben, Immobilien, Edelmetall, Aktien etc., Kryptowährung, Antiquitäten, Oldtimer …)

• Basis aktualisierte Grundsteuerdaten.

• mittels Auskunft der Finanzämter, Banken und Händler (Steuer- u.Vertragsdaten, Handydaten, freiw. Trackingakzeptanz usw.)

• Selbstauskunft durch Zensus (Zensus 2022, §23 Absatz 1 ZensG2022, § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022) 2. Zahlungsbescheide/Besicherung

• Eintragung von Zwangshypotheken in die Grundbücher

• Pfändung und Enteignung von Guthaben mittel SAG Auswirkungsbeispiel
Ausgangslage,

Annahme:

• Lastenausgleich auf 50 % des Vermögens,

• 50.000 EUR Freibetrag,

• 30 Jahre Tilgungsdauer,

• schuldenfreies Wohngrundstück mit 500.000 EUR Wert,

• 50.000 EUR sonstiges Gesamtvermögen

3. Vollzug:

• Eintragung einer Zwangshypothek in Höhe von 250.000 EUR • Bescheid über 25.000 EUR Vermögensabgabe auf sonstiges Vermögen
• Zahlungen von 275.000 € über 30 Jahre (765 EUR/Monat)

Wofür zahlen wir?

• Reparatur der von den Regierungen verursachten Schaden

• Regulierung von Schadensersatzansprüchen nach „Impfungen“

• Ruhigstellen unterer Einkommensbezieher und sozial Schwächeren.

Wir können uns wehren da wir auf dem Staatsgebiet des Völkerechtssubjektes „Deutsches Reich“(Art.116 GG!!) leben, was das BVerfG festgestellt und das Verwaltungsgericht

Köln am 22.12.2022-13K2736/19 (https://openjur.de/u/2461088.html) bestätigte.

Folglich darf nur das „Deutsche Reich“ (BVerfG vom 31. Juli 1973, 2 BvF 1/73) Steuern von Immobilienbesitzern erheben, es sei denn, die Finanzverwaltung hat „hoheitliche Rechte“ übertragen bekommen, die es in Form von Körperschaftsurkunden zu belegen gilt.

Die Finanzverwaltung verfügt aber über keinerlei Rechte und Körperschaftsurkunden da mit den Bundesbereinigungsgesetzen

2006 (BGBl. I, S. 866), 2007(BGBl. I, S. 2614 Nr. 59) und 2010(BGBl. I S.1864) fast alle Rechtsgrundlagen der BRD aufgehoben wurden. Deshalb macht sie Angebote an Immobilienbesitzer, freiwillig Auskünfte zu erteilen, was dann als konkludentes Handeln gilt und damit ein Vertragsverhältnis erzeugt, welches mit Unterschrift besiegelt wird. Wird das Ange- bot nicht angenommen, folgen zwar Drohung und Nötigung. Im bürgerlichen Recht gilt aber Eigenverantwortlichkeit. Bescheide wurden schon aufgrund von Widersprüchen bereits eingestellt (Stat.Landesamt BadWttbg, Jan.2023). Die Selbstbestimmung des Menschen wird im Kern durch Art. 1 und 2 GG geschützt (BVerfG. 70, 123, 72, 170). Sie berechtigt den einzelnen, Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern oder aufzuheben und ist daher mehr als ein Freiheitsrecht.

Haupterscheinungsform sind die vertragliche Freiheit, die Vereini- gungsfreiheit (Einführung 14 vor § 21), die Testierfreiheit (§1937 Rn3) und die Freiheit des Eigentums (Überbl. 1 FF v § 903).

Die Privatautonomie gehört zu den unverzichtbaren Grundwerten einer freiheitlichen Rechts- und Verfassungsordnung.

page1image63966464 page1image63968960

Vorbemerkungen zu Lastenausgleich und Hypothekenbelastung:

Nach der Niederkunft wird mit der Geburtsurkunde die Übertragung des neuen Menschen auf den Staat quittiert und ein Treuhandfond(Trust/Stroh- mannkonto) erzeugt der den Mensch als Person registriert und zum Kreditor des Staates macht um dann mit dieser Urkunde an den Finanzmärkten Handel (Staatsanleihen) zu treiben. Die fiktive PERSON bestätigt die Treuhandschaft des „Bundes“ freiwillig mit dem beantragten Personalausweis. MiteinemKreditantragbeieinerBank,binichuninformiert,dassmirdassog.„cestuiquevie“-Kollateral-Konto(CestuiQueVieAct v.18./19.11.1666 durch Charles II.) die Mittel schon bereitstellt. Wenn ich einen Schuldschein(Promissory Note) unterschreibe, erkläre ich mich damit einverstanden, dass Assets von meinem Treuhandkonto beim Bundesschatzamt abgezogen werden. Mit der Übergabe eines unterschriebenen Schuldscheins an die Bank, haben ich für die Liquidität bezahlt, das ich nach meiner Meinung brauche. Ein Schuldschein ist Zahlungsmittel nach § 1(1) S.1 KWG.

Die Bank gibt mir Liquidität und berechnet Zinsen für die Rückzahlung meines eigenen Geldes. Die Bank zahlt jedoch keine Steuern auf das Geld, dass sie von meinem Vertrauen schon erhalten hatte. Es wurde ein Betrug arrangiert indem Menschen nochmals mit Lebensenergie plus Zinsen be- zahlen. Der Akzept für Wert (Accept for value = Aufrechnungsauftrag) wäre der angemessene Ausgleich für die Kreditrückfinanzierung/den Ausgleich. Sie können mir mein Haus oder meinen Besitz nicht wegnehmen, weil ich im Voraus dafür bezahlt habe, als man mir vorgaukelte ich hätte kein Geld, um zu bezahlen.

Lastenausgleich mit Zwangshypothekenbelastung ab 2024 sehr wahrscheinlich

Das Lastenausgleichsgesetz vom 14.08.1952 unterwarf 3Mill Deutsche mit einer Zwangshypothek von 50% des Immobilienwer- tes im Grundbuch, die über 30 Jahre vom eigenen Immobilienbesitz abzuzahlen waren. So wurden nach heutigem Wert 60 Mrd€ materi- elle Verluste nach dem WK II. ausgeglichen und Wohnungen für Vertriebene gebaut.

(www.gesetze-im-internet.de/lag/BJNR004460952.html#BJNR004460952BJNG000401301)

Mit der ID2020 sollen jetzt alle realen Dinge wie Immobilien und an- dere Vermögenswerte einen Wert und damit die festzulegende Belas- tungsgrundlage nach Art.15 GG erhalten. Mit der Datengrundlage der digitalen Identität im europäischen Vermögensregister und mit den Transferregeln für den Lastenausgleich wäre die Privatsphäre aller Bürger beendet. Totale Verhaltenskontrolle würde zur Norm.

Mit dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019 (Letzte Änderung durch: Art. 211 VO vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1352) werden zum 1. Januar 2024 ungenau definierte „soziale Zwecke“ eingeführt wie für Opfer von Gewalttaten. Es sollen gesellschaftliche Probleme, Impfschadenersatzan- sprüche wie auch Klimawandelfolgen abgedeckt werden können. Es ist sehr wahrscheinlich, daß dieses Gesetz auch dafür benutzt wird da nach § 276 auch Krankenversorgung, Pflegeversicherung erwähnt sind. Mehrere verschiedene Gesetze beziehen sich aufeinander. Der JETZT festgestellt Immobilienwert kann es so dem „Staat“ ermöglichen, Zwangshypotheken und andere Zwangsformen(Gebäudeenergiegesetz) gegen Hausbesitzer durchzusetzen für die Berechnung ei- ner Zwangshypothek oder sogar Immobilienvermögen in die „öffentliche Hand“ zu überführen. Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II) vom 26.10.2022 ist dazu da, die Maßnahmen umzusetzen. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ist schon bei der Generalzolldirektion angesiedelt.

 page2image47495504 page2image63989296

Die Mainstreammedien berichten kaum darüber. Es ist dennoch wie eine zentralisierte Verschwörung gegen die Bevölkerung zu erkennen, die sich sogar wie zu einer globalen Dominanz entwickelt.

Aktuell sind Immobilien teuer und die vielfach bei niedrigen Zinsen finanziert werden. Der Zinssatz steigt aber. Wer wird sich – bei er- sichtlich schlechter werdenden Einkommenssituation – eine solche Belastung denn noch leisten können? Viele Private und Kleinselb- ständige werden durch die aktuelle Wirtschaftspolitik ihre Immobilie nicht halten können (und auch weil viele Leute sterben). So kommen mehr Angebote als Käufer auf dem Markt, sodass die Preise fallen werden. Mit einer verhängten Zwangshypothek wird unausweichlich eine Verkaufswelle folgen und den Preisverfall beschleunigen mit dem möglichen Ergebnis: Die noch im Privatbesitz verbleibenden Immobilien sinken im Wert so stark, daß sie dann viel weniger wert sind, als die Resthypothek ausmacht. Dann dürften die Banken

Nachschuss an Eigenkapital fordern und das wird dann vielen Eigentümern den Rest geben denn wer wird mal eben so weitere 20 oder mehr Prozent des Hypothekenbetrages aufbringen können?

Günstig gerechnet ist bei aktuellem Immobilienwert von 300.000 € und 20% Zwangshypothek = 60.000 €.

Was wir wissen müssen:

Die essentiellen Grundrechte sind seit dem Impfpräventionsgesetz vom 10.09.21 (BGBl.2021, Nr.38) massiv eingeschränkt. Jetzt wird Vermögensicherung und -schutz so schwer wie möglich gemacht. Mili- tärausgaben sind gesteigert, Lebensmittel- und Energiepreise klettern und die Zuwanderung aus den Krisengebieten zeigt: Geld wird ge- braucht. Woher kommt das Geld? Die Guthaben der Bankkonten sind zwar durch den Einlagensicherungsfonds garantiert, der ist aber wegen starker Unterkapitalisierung nichts wert. Wird eine Bank abge- wickelt, werden sich die Guthaben nach § 90 Sanierungs- und Abwick- lungsgesetz (SAG) in Luft auflösen, auch die der Versorgungswerke, der Finanzämter, der Notare oder der Insolvenzverwalter. Die BaFin hat dafür ein Regime eingerichtet was auch rechtliche Hindernisse beseitigen kann. Auch Versicherungsleistungen können bei „Unge- mach“ über §314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eingestellt werden. Beiträge sind aber weiter zu zahlen. Und über die collective action clause(CAC) kann bei Gefahr für das Finanzsystem [Was ist das eigent- lich?] die Laufzeit von Staatsanleihen „unendlich“ verlängert werden. Das Geld der Altersvorsorgeverträge wäre also auch weg. Es ist die Vergemeinschaftung aller privaten Vermögenwerte geplant! In der Abt.VII (Enteignungsabteilung) des BMF liegen die Pläne bereit. Dazu haben sich das Finanzministerium, das Justizministerium und das für Verbraucherschutz mit dem Finanzaufsichtrechtsergänzungsgesetz vom 09.07.2017 (BGBl 2017, Nr.34) ermächtigt ohne Parlamentszu- stimmung mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie die Banken bei Zah- lungsausfall zu berechtigen die Sicherheit der Immobilienkredite so- fort zu „verwerten“ was zur einem Überangebot an Immobilien führt und deren massiver Entwertung von 50% und mehr. Die Kos- ten für die vorgesehene energetische Sanierung wird zusätzlich viele überfordern. Inflation und Versorgungsengpässe, der unvermeidliche Finanzcrash mit einer Währungsreform werden nur die Banken und den Staat entschulden, nicht aber die Privatleute, sodass auch soziale Unruhen entstehen.

Bei Landwirten in Holland hat es begonnen. Autos werden und fol- gen dann die Häuser. Es ist eine Enteignungspolitik mit vielen Maß- nahmen wie Vermögens- und Transparenzregister, Bargeldbeschrän- kung, Kontrolle und auch solchen Maßnahmen, die wir noch gar nicht kennen und dem einen Ziel: Sie wollen die eigentlichen Vermögens- werte: Euer Land und Eure Kinder (Catherine Austin Fitts, US Investmentbankerin) Die Berliner „Regierung“ hat die gesetzlichen Mittel und kann die Macht missbrauchen und alle, die noch Immobilien haben, enteig- nen. Selbst jetzt noch schuldenfreie Immobilien könnten betroffen sein, wenn z.B. die Zwangshypothek so wie damals 50 % nach heuti- gem Wert beträgt und der dann durch die Verkaufswelle gesunkene Wert entsprechend die Zwangshypothek nicht mehr abdeckt.

Wer sich jetzt entschulden kann sollte es tun und Vermögen juristisch absichern, aber Immobilien und Finanzprodukte ohne Zukunftschancen verkaufen.

Für das eigene Überleben kann die Lösung auch wieder eine analoge Gemeinschaft mit Eigenversorgung sein.

Wir sollen ja bald nichts mehr besitzen und angeblich glücklich sein (Klaus Schwab, WEF). Statt „nutzt du täglich die App, bis du bald en Depp“ sind wir zum Widerstand und eigenverantwortlichem Handeln aufgefordert, dass diese Endabsichten nicht Wirklichkeit werden.

Lastenausgleich