Seit 1908 durften Frauen in Deutschland Mitglieder in einer politischen Partei werden.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt mussten sich die politischen Richtungen mit Frauen als Politikerinnen und zum Frauenwahlrecht auseinandersetzen.
Die Frauenrechtsbewegung und damit auch die Bewegung für die Einführung des Frauenstimmrechts war im Deutschen Kaiserreich
im Wesentlichen eine zivilgesellschaftliche Bewegung, also in unterschiedlichen Vereinen und Verbänden organisiert. Dabei war die Frauenbewegung ideologisch ähnlich aufgebaut, wie die Parteien auch. So gab es eine sozialdemokratische, eine bürgerlich geprägte, die ein breites Spektrum zwischen einem radikalen und einem gemäßigten Pol abdeckte, eine katholisch-konfessionelle und schließlich auch eine konservative Frauenbewegung, die zugleich zu einem Großteil evangelisch orientiert war. Die entsprechenden Vereine betonten zwar in aller Regel ihre parteipolitische Neutralität, bewegten sich aber trotzdem in der Vorstellungswelt ‚ihres‘ politischen Lagers, das in puncto Frauenstimmrecht klare Position bezog. Dabei befand sich die Frage danach in den Wahlrechtsdebatten des späteren Kaiserreichs nicht unbedingt an der ersten Stelle der Agenda. Der größte Zankapfel war das preußische Dreiklassenwahlrecht, das besonders die SPD extrem benachteiligte und den konservativen Parteien eine strukturell dominierende Position im wichtigsten Land des Reiches sicherte. Auf Reichsebene galt zwar ein allgemeines und gleiches Männerwahlrecht, aber auch hier kam es zu erheblichen Verzerrungen, weil die Wahlkreise seit 1873 nicht an das enorme Bevölkerungswachstum und die Binnenwanderung im Zuge der Industrialisierung angepasst worden waren. Diese Fragen beschäftigten die Männer-Parteien mehr als die Frage nach dem Frauenstimmrecht, die von allen drei Fragen aber wohl am meisten polarisierte.
Die Sozialdemokratie
Allein die SPD verknüpfte frühzeitig und offensiv die Wahlrechtsfragen mit der Forderung nach der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts für Männer und Frauen und öffnete sich – wenn auch nicht immer unter heller Begeisterung der männlichen Genossen – für die aktive und gleichberechtigte Mitgliedschaft von Frauen in der Partei. Seit dem Erfurter Programm 1891 forderte sie die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung für Frauen, eine Position,
in die Debatte eingebracht und durchgesetzt hatte. Ein prominenter Fürsprecher im Reichstag wurde August Bebel, der schon 1879 mit „Die Frau und der Sozialismus“ den Best- und Longseller der sozialistischen Frauenbewegung veröffentlicht hatte. Im Jahr 1908 hatte die Partei 30.000 weibliche Parteimitglieder, deren Zahl bis zum Ersten Weltkrieg auf über 175.000 anstieg. Kaum war die Mitgliedschaft von Frauen in politischen Parteien erlaubt (1908), wählte der Nürnberger Parteitag der SPD 1908 mit Luise Zietz auch schon die erste Frau in den Parteivorstand einer deutschen Partei. Allerdings: So vehement die SPD im Vergleich zu allen anderen Parteien für das Frauenwahlrecht eintrat, so ’sekundär‘ blieb die Forderung im eigenen Ideenhaushalt. Denn die Frauenfrage blieb unter den Vorzeichen marxistischer Gesellschaftsanalyse ein ‚Nebenwiderspruch‘, der sich mit der Lösung des ‚Hauptwiderspruchs‘ der Klassengegensätze in der sozialistischen Gesellschaft ohnehin erübrigen würde. Das Frauenwahlrecht war im besten Fall ein Schritt auf dem Weg dahin, aber auch verzichtbar, wenn das Ziel anders erreicht werden könnte.
Dabei wurde die Forderung nach dem Frauenstimmrecht auch in die Austragung des sogenannten
hineingezogen. Dieser drehte sich um die Frage, ob die SPD auf einen reformorientierten Kurs innerhalb des bestehenden Systems einschwenken oder an der klassischen marxistischen Revolutionstheorie festhalten sollte. Vertreter/innen des ersten Lagers, wie etwa Wally Zepler, waren zur Zusammenarbeit mit progressiven Bürgerlichen bereit und das ausdrücklich auch in der Wahlrechtsfrage. So waren hier Kompromisse denkbar, erste Schritte und gegebenenfalls auch die Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts in Preußen als Auftakt zu einer kontinuierlichen Demokratisierung des Wahlrechts, der das Frauenwahlrecht schon noch folgen würde. Anders das marxistische Lager, für das Clara Zetkin steht: Dort versuchte man mit Maximalforderungen die Brücken ins bürgerliche Lager abzubrechen und lehnte jede kleinere Verbesserung, die nicht das Ziel des allgemeinen und gleichen Wahlrechts auf allen Ebenen umfasste, als ‚Kompromisselei‘ ab. Daher war die Forderung für die SPD lange Zeit beides: ernst gemeintes Bemühen um Demokratisierung und Emanzipation und gegen das traditionelle System gerichtete Provokation.
Die Linksliberalen
Der potenzielle Kooperationspartner der reformorientierten Sozialisten befand sich im liberalen Lager, genauer gesagt im linksliberalen, das der bürgerlichen Frauenbewegung am nächsten stand. Bis zur Vereinigung zur Fortschrittlichen Volkspartei im Jahr 1910 existierten hier drei kleinere Parteien, aber keine von ihnen ging mit Enthusiasmus auf die Forderungen ihrer Gesinnungsschwestern ein oder öffnete ihre Reihen weit für weibliche Mitglieder. 1907 verabschiedete die Freisinnige Vereinigung nach einem Referat von Else Lüders zwar eine Resolution, in der sie die „grundsätzliche Anerkennung der politischen Gleichberechtigung der Frauen insbesondere in bezug auf das aktive und passive Wahlrecht in Reich, Staat und Gemeinde“ forderte. Bis zum Krieg stellte jedoch keine der liberalen Parteien die Forderung explizit in ihrem Programm auf. Auch die Fortschrittliche Volkspartei (FVp) lavierte in der Frage, forderte entweder nur minimale Verbesserungen (Wahlrecht für Kaufmanns- und Gewerbegerichte oder die ‚Heranziehung der Frauen zur Kommunalverwaltung‘) oder bezog nur in unverbindlichen Deklarationen und in wachsweichem Ton Stellung für die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung. Nur die ‚Demokratische Vereinigung‘, die sich 1908 von der ‚Freisinnigen Vereinigung‘ abgespalten hatte, trat aktiv für das Frauenwahlrecht ein, war aber eine Splittergruppe ohne parlamentarischen Einfluss. Allerdings hatte sie mit Theodor Barth, Rudolf Breitscheid und Hellmut von Gerlach einflussreiche Mitglieder und Befürworter des Frauenwahlrechts und mit Minna Cauer auch eine bedeutende Aktivistin der radikal-demokratischen Frauenrechtsbewegung in ihren Reihen.
Nationalliberale, Konservative, Zentrum
Das nationalliberale Lager stand weltanschaulich, in allen Wahlrechtsfragen und damit auch in seiner Positionierung zum Frauenwahlrecht viel näher an den Konservativen als an den Linksliberalen. Schon das allgemeine Männerwahlrecht zum Reichstag war ihnen lange Zeit ein Dorn im Auge. Sie bekannten sich erst 1907 dazu, ohne aber seine Ausdehnung auf die Landesebene zu fordern oder gar das Frauenwahlrecht in Erwägung zu ziehen. Viel zu sehr war man hier den klassischen Rollenbildern verhaftet, die das Öffentliche und die Politik als die Domäne der Männer betrachteten, und die häusliche Arbeit als ’natürliche‘ Aufgabe der Frauen ansahen. Für die konservativen, stärker von der Ideenwelt des Adels geprägten Akteure hatte diese Frage noch größere symbolische Bedeutung. Denn für sie war die Forderung nach dem Frauenwahlrecht ein klares Signum dafür, dass ‚ihre‘ Welt einer göttlich-natürlichen Ordnung und des monarchischen Prinzips im Modernisierungsprozess ins Rutschen geraten war. Dem hielten sie ein Bild der deutschen und christlichen Frau entgegen, die sich bereitwillig und würdevoll in eine ‚Ordnung der Ungleichheit‘ (Stefan Breuer) einfügt und natürlich auf das gleiche Stimmrecht verzichtet. Die Konservativen lehnten das allgemeine und gleiche Wahlrecht insgesamt ab, und damit natürlich auch das der Frauen. Nicht ganz so scharfe, im Grunde aber ähnliche Rollenbilder vertrat man im katholischen Milieu und damit in der Zentrumspartei. Dort fehlte allerdings die nationalistische Aufladung und es herrschte eine größere Offenheit für die karitativen Leistungen der Frauen, die in das öffentliche Leben ausstrahlten und zumindest indirekt eine politische Dimension hatten. Das ging aber keinesfalls soweit, dass sich die Zentrumspartei als ganze vor dem Ersten Weltkrieg für ein gleiches Wahlrecht ausgesprochen hätte. Individuelle Ausnahmen gab es allenfalls in ihrem demokratischen Flügel. Alle drei Parteien öffneten ihre Reihen nach 1908 wenn überhaupt nur äußerst zögerlich für Frauen und immer nur mit beschränkten Befugnissen.
Gegenentwürfe
Allerdings konnten die Gegner des Frauenwahlrechts in Nationalliberaler Partei, Deutschkonservativer Partei und dem Zentrum vor den gesellschaftlichen Realitäten in der ‚Frauenfrage‘ nicht die Augen verschließen. Sie waren als reine Männerparteien jeweils mit Vereinen der Frauenbewegung ‚konfrontiert‘, die diese Probleme durchaus aus ihrer weltanschaulichen Perspektive aufgriffen. Bei den Konservativen war das etwa der ‚Deutsche Evangelische Frauenbund‘ oder ab 1913 auch die ‚Vereinigung konservativer Frauen‘. Das Thema war also da und konnte nicht gänzlich ignoriert werden. Neben der kategorischen Ablehnung gab es daher auch Ansätze des Entgegenkommens, die aber in aller Regel Alternativen zur Gleichberechtigung darstellten und dem ‚Faktum der natürlichen Ungleichheit‘ zwischen Mann und Frau, aber auch zwischen den Klassen Rechnung tragen sollten. Ständische Repräsentationsmodelle, ein „Gutachterinnenmodell“, wie Kirsten Heinsohn es nennt, bei dem sich verdiente Frauen beratend in den Politikprozess einbringen könnten, oder ein doppeltes Stimmrecht für verheiratete Männer, die dann auch im Namen ihrer Ehefrau votieren dürften, waren Alternativvorschläge aus dieser Richtung. Auch auf kommunaler Ebene konnte man sich eine Mitwirkung der Frauen in karitativen Politikbereichen vorstellen, ohne sie deshalb aber gleich zu Vollbürgern machen und ihnen einen Zugriff auf die ‚echten‘ Politikbereiche gewähren zu müssen. Eine weitere mögliche Position, die vor allem von gemäßigten Liberalen eingenommen wurde, bestand darin, die Gleichstellung der Frau im bestehenden Wahlsystem in Erwägung zu ziehen, was aus deren Perspektive immerhin das ungleiche, teils ständische, teils nach Klassen strukturierte Wahlrecht in den Einzelstaaten und auf kommunaler Ebene bewahrt hätte. Von den Sozialistinnen wurde dies als ‚Damenwahlrecht‘ verspottet.
Dass diese Vorschläge nicht geeignet waren, der Forderung nach voller staatsbürgerlicher Gleichberechtigung den Wind aus den Segeln zu nehmen, verwundert kaum. Man darf darüber aber nicht vergessen, dass vor allem die Konservativen und Nationalliberalen die Funktions- und Deutungseliten des Kaiserreichs ausmachten, an den Schaltstellen der Macht saßen und so jede Reform faktisch blockieren konnten. Zudem hatten sie gerade in Preußen mit dem Haus Hohenzollern einen Vetospieler des politischen Systems auf ihrer Seite, der bis 1918 jede Demokratisierung des Wahlrechts erfolgreich blockiert hatte und sicher nicht damit anfangen würde, es den Frauen zuzugestehen. Ähnliches gilt für andere Fürstenhäuser. Wie sehr dieses Lager gesellschaftlich, politisch und ideell in die Defensive geraten war, zeigte erst der Kollaps des Kaiserreichs im Herbst 1918, die revolutionäre und umfassende Einführung des Frauenwahlrechts durch den Rat der Volksbeauftragten am 12. November und die unverzügliche Bereitschaft aller ehemaligen Gegner, es als politische Gegebenheit anzuerkennen und als politisches Instrument zu nutzen.