8. Januar 1455
Die Bulle Romanus Pontifex (Nikolaus V.) vom 8. Januar 1455.
Folgende Aussage „Im Jahre 1455 verfügte Papst Nikolaus V. durch die päpstliche Bulle Romanus Pontifex, dass das neugeborene Kind von allem Recht auf Eigentum getrennt wird. Das bedeutet nicht weniger, als dass man uns direkt nach der Geburt unser Recht auf Eigentum abspricht.“ ist nicht korrekt so wie es aussieht.
Englische Übersetzung
Nikolaus, Bischof, Diener der Diener Gottes. für eine ewige Erinnerung.
Der römische Pontifex, Nachfolger des Schlüsselträgers des himmlischen Königreichs und Stellvertreter Jesu Christi, betrachtet mit väterlichem Geist alle verschiedenen Gefilde der Welt und die Merkmale aller darin lebenden Nationen und sucht und ersehnt die Erlösung aller Er bestimmt und verfügt nach sorgfältiger Überlegung mit Wohlwollen über die Dinge, von denen er sieht, dass sie der göttlichen Majestät angenehm sein werden und durch die er die ihm von Gott anvertrauten Schafe in die einzige göttliche Herde bringen und für sie den Lohn ewiger Glückseligkeit erlangen kann. und Verzeihung für ihre Seelen erlangen. Wir glauben, dass dies mit der Hilfe des Herrn mit größerer Sicherheit geschehen wird, wenn wir jenen katholischen Königen und Fürsten, die, wie wir aus Beweisen wissen, als Sportler und unerschrockene Verfechter des christlichen Glaubens gelten, entsprechende Gunstbeweise und besondere Gnaden erweisen der Tatsachen nicht nur die grausamen Ausschreitungen der Sarazenen und anderer Ungläubiger, Feinde des christlichen Namens, einzudämmen, sondern auch zur Verteidigung und Stärkung des Glaubens sie und ihre Königreiche und Wohnsitze zu besiegen, auch wenn sie in den entlegensten, uns unbekannten Gegenden liegen und sie ihrer eigenen weltlichen Herrschaft unterwerfen, ohne Mühe und Kosten zu scheuen, damit diese Könige und Fürsten, von allen Hindernissen befreit, umso beseelter für die Verfolgung eines so heilsamen und lobenswerten Werkes sind.
Wir haben kürzlich nicht ohne große Freude und Befriedigung gehört, wie unser geliebter Sohn, der edle König Heinrich, Infant von Portugal, Onkel unseres liebsten Sohnes in Christus, des berühmten Alfonso, König der Königreiche Portugal und Algarve, eintrat in die Fußstapfen von Johannes, berühmter Erinnerung, König der besagten Königreiche, seines Vaters, und voller Eifer für die Erlösung der Seelen und mit Inbrunst des Glaubens, als katholischer und wahrer Soldat Christi, des Schöpfers aller Dinge, und Als äußerst aktiver und mutiger Verteidiger und unerschrockener Verfechter des Glaubens an Ihn strebte er seit seiner frühen Jugend mit größter Kraft danach, dafür zu sorgen, dass der glorreichste Name des besagten Schöpfers auf der ganzen Welt, sogar in China, veröffentlicht, gepriesen und verehrt wird die entlegensten und unentdecktesten Orte, und auch um die treulosen Feinde von ihm und dem lebensspendenden Kreuz, durch das wir erlöst wurden, in den Schoß seines Glaubens zu bringen, nämlich die Sarazenen und alle anderen Ungläubigen überhaupt, [und wie] danach Die in Afrika gelegene Stadt Ceuta war vom besagten König Johannes seiner Herrschaft unterworfen worden, und nachdem der besagte Infante, manchmal persönlich, viele Kriege gegen ihn geführt hatte, wenn auch im Namen des besagten Königs Johannes Die oben genannten Feinde und Ungläubigen, nicht ohne die größten Mühen und Kosten, und mit Gefahren und dem Verlust von Leben und Eigentum und der Ermordung sehr vieler ihrer natürlichen Untertanen, wobei der besagte Infant durch so viele und große Mühen und Gefahren weder geschwächt noch verängstigt wurde , und Verluste, aber von Tag zu Tag eifriger in der Verfolgung dieses so lobenswerten und frommen Vorhabens, hat er mit orthodoxen Christen bestimmte einsame Inseln im Ozeanmeer bevölkert und dafür gesorgt, dass dort Kirchen und andere fromme Orte gegründet und gebaut wurden welcher Gottesdienst gefeiert wird. Auch durch die lobenswerten Bemühungen und den Fleiß des besagten Infanten haben sehr viele Bewohner oder Bewohner verschiedener Inseln im besagten Meer zur Erkenntnis des wahren Gottes gelangt und die heilige Taufe zum Lob und zur Ehre Gottes, der Erlösung, empfangen der Seelen vieler, die Verbreitung auch des orthodoxen Glaubens und die Zunahme der Gottesverehrung.
Darüber hinaus war dem besagten Infanten vor einiger Zeit bekannt geworden, dass es nie, oder zumindest nicht seit Menschengedenken, üblich gewesen war, auf diesem Ozean in Richtung der Süd- und Ostküste zu segeln, und das auch noch Es war uns Westlern so unbekannt, dass wir keine sicheren Kenntnisse über die Völker dieser Gegend hatten, und glaubten, dass er seine Pflicht gegenüber Gott in dieser Angelegenheit am besten erfüllen würde, wenn dieses Meer durch seine Bemühungen und seinen Fleiß bis zum Meer schiffbar werden könnte Indianer, von denen man sagt, dass sie den Namen Christi verehren und dass er auf diese Weise in der Lage sein könnte, mit ihnen in Kontakt zu treten und sie anzuregen, den Christen gegen die Sarazenen und andere solche Feinde des Glaubens zu helfen, und dass er dies auch sofort tun könnte bestimmte dazwischen lebende nichtjüdische oder heidnische Völker zu unterwerfen, die völlig frei von der Ansteckung durch die Sekte des gottlosesten Mohammed sind, und ihnen den unbekannten, aber heiligsten Namen Christi zu predigen und predigen zu lassen, der jedoch immer gestärkt wird Durch die königliche Autorität hat er seit fünfundzwanzig Jahren nicht aufgehört, fast jährlich eine Armee der Völker der genannten Königreiche mit größter Mühe, Gefahr und Kosten auf sehr schnellen Schiffen, sogenannten Karavellen, zu entsenden, um das Meer zu erkunden Die Küste landet in Richtung Süden und zum antarktischen Pol. Und so begab es sich: Nachdem eine Reihe von Schiffen dieser Art sehr viele Häfen, Inseln und Meere erkundet und in Besitz genommen hatten, gelangten sie schließlich in die Provinz Guinea und nahmen einige Inseln und Häfen in Besitz Als sie das an diese Provinz angrenzende Meer durchquerten und weiter segelten, gelangten sie an die Mündung eines bestimmten großen Flusses, der gemeinhin als der Nil angesehen wird, und einige Jahre lang wurde im Namen des besagten Königs Alfons und des besagten Königs Alfonso Krieg gegen die Völker dieser Gegend geführt Infante, und darin wurden sehr viele Inseln in dieser Umgebung unterworfen und friedlich besessen, wie sie zusammen mit dem angrenzenden Meer noch immer besessen sind. Von dort wurden auch viele Guineamänner und andere Neger mit Gewalt und einige durch Tausch gegen verbotene Gegenstände oder durch andere rechtmäßige Kaufverträge in die besagten Königreiche geschickt. Eine große Anzahl von ihnen ist zum katholischen Glauben konvertiert, und es besteht die Hoffnung, dass, wenn dieser Fortschritt bei ihnen fortgesetzt wird, mit Hilfe der göttlichen Barmherzigkeit entweder diese Völker oder zumindest die Seelen vieler zum Glauben konvertiert werden von ihnen werden für Christus gewonnen werden.
Aber seitdem, wie uns mitgeteilt wurde, obwohl der oben erwähnte König und der Infante (die mit so vielen und so großen Gefahren, Mühen und Kosten und auch mit dem Verlust so vieler Eingeborener ihrer besagten Königreiche, von denen sehr viele in diesen umgekommen sind) Expeditionen, die nur auf die Hilfe dieser Eingeborenen angewiesen waren, führten dazu, dass diese Provinzen erforscht wurden, und erwarben und besaßen solche Häfen, Inseln und Meere, wie oben erwähnt, als ihre wahren Herren), aus Angst, dass aus Habgier getriebene Fremde mitsegeln könnten zu jenen Teilen und in dem Wunsch, die Vollkommenheit, Frucht und das Lob dieses Werkes an sich zu reißen oder es zumindest zu behindern, sollten sie daher, sei es um des Gewinns willen oder aus Bosheit, Eisen, Waffen und Holz tragen oder weitergeben für Bauarbeiten und andere Dinge und Güter, deren Beförderung zu Ungläubigen verboten ist, oder sie sollten diesen Ungläubigen die Kunst der Navigation beibringen, wodurch sie zu mächtigeren und hartnäckigeren Feinden des Königs und des Infanten würden und die Verfolgung dieses Unternehmens entweder behindert würde, oder es würde vielleicht völlig scheitern, nicht ohne große Beleidigung für Gott und große Schande für die gesamte Christenheit, dies zu verhindern und ihr Recht und ihren Besitz zu bewahren, was [der besagte König und der Infante] unter bestimmten damals ausgesprochen strengsten Strafen verboten und im Allgemeinen verboten haben habe das niemandem verordnet, es sei denn mit ihnenSeeleute und Schiffe und gegen Zahlung eines bestimmten Tributs und mit einer zuvor vom besagten König oder Infanten erhaltenen ausdrücklichen Lizenz sollten sich anmaßen, in die besagten Provinzen zu segeln oder in ihren Häfen Handel zu treiben oder im Meer zu fischen, [obwohl der König und Infante haben diese Maßnahme ergriffen, doch mit der Zeit könnte es passieren, dass Personen aus anderen Königreichen oder Nationen, geleitet von Neid, Bosheit oder Habgier, sich entgegen dem oben genannten Verbot anmaßen könnten, ohne Lizenz und Zahlung eines solchen Tributs in die zu gehen besagte Provinzen und in den Provinzen, Häfen, Inseln und Meer, die so erworben wurden, um zu segeln, zu handeln und zu fischen; und daraufhin kam es zwischen König Alfons und dem Infanten, der sich in diesen Dingen auf keinen Fall so leichtfertig dulden ließ, und den oben genannten anmaßenden Personen zu sehr vielem Hass, Groll, Meinungsverschiedenheiten, Kriegen und Skandalen, zum höchsten Vergehen Gottes und Gefahr für Seelen könnte und würde sich wahrscheinlich daraus ergeben – Wir wägen daher alle und einzelne Voraussetzungen mit gebührender Überlegung ab und stellen fest, dass wir zuvor durch andere Briefe von uns dem oben genannten König Alfons unter anderem freie und weitreichende Befugnisse gewährt hatten – alle Sarazenen und Heiden und alle anderen Feinde Christi, wo auch immer sie sich befinden, sowie die Königreiche, Herzogtümer, Fürstentümer, Herrschaften, Besitztümer und alle beweglichen und unbeweglichen Güter, die sie besitzen und besitzen, einzudringen, aufzuspüren, zu erobern, zu besiegen und zu unterwerfen sie und ihre Personen in ewige Sklaverei zu versetzen und sich und seinen Nachfolgern die Königreiche, Herzogtümer, Landkreise, Fürstentümer, Herrschaften, Besitztümer und Güter anzueignen und sie in seinen und ihren Nutzen und Nutzen umzuwandeln – indem er Mit der besagten Befugnis hat der besagte König Alfons oder, durch seine Autorität, der oben genannte Infante diese Inseln, Ländereien, Häfen und Meere zu Recht und rechtmäßig erworben und besessen und besitzt sie auch weiterhin, und sie gehören von Rechts wegen zu ihnen und gehören ihnen zu an den besagten König Alfonso und seine Nachfolger, noch ohne besondere Erlaubnis von König Alfonso und seinen Nachfolgern selbst hatte irgendein anderer der Gläubigen Christi bisher Anspruch darauf, noch ist er jetzt auf irgendeine Weise berechtigt, sich rechtmäßig darin einzumischen – damit dieser König Alfonso selbst und seine Nachfolger und der Infant können umso eifriger sein, dieses höchst fromme und edle Werk zu verfolgen und zu verfolgen, das der ewigen Erinnerung am meisten würdig ist (das seit der Errettung der Seelen, der Stärkung des Glaubens und dem Sturz von … Wir betrachten es als ein Werk, bei dem es um die Ehre Gottes und den Glauben an Ihn und Sein Gemeinwesen, die Weltkirche, geht Sie werden von uns und vom Apostolischen Stuhl mit Gefälligkeiten und Gnaden unterstützt – wir tun dies motu proprio , da wir über alle und einzelne Voraussetzungen sehr genau informiert sind, nicht auf Veranlassung von König Alfons oder des Infanten oder auf Bitte eines anderen, der uns in ihrem Namen in Bezug auf diese Angelegenheit vorgelegt wurde, und nach reiflicher Überlegung, durch apostolische Autorität und aufgrund sicherer Kenntnisse in der Fülle des Apostolischen Vollmacht, durch den Tenor dieser Geschenke beschließen und erklären, dass die oben genannten Vollmachtsschreiben (deren Tenor wir wörtlich in diese Geschenke eingefügt betrachten möchten, mit allen darin enthaltenen Klauseln im Einzelnen) auf Ceuta ausgedehnt werden die oben genannten und alle anderen Erwerbe jeglicher Art, auch diejenigen, die vor dem Datum der besagten Fakultätsschreiben erworben wurden, und an alle jene Provinzen, Inseln, Häfen und Meere jeglicher Art, die später im Namen des besagten Königs Alfons und seiner Nachfolger erworben werden und des Infanten, in diesen Teilen und den angrenzenden und in den entfernteren und entfernteren Teilen, können aus den Händen von Ungläubigen oder Heiden erworben werden und sind unter den besagten Fakultätsbriefen zu verstehen. Und durch die Kraft dieser und der vorliegenden Vollmachtsschreiben beschließen und erklären wir, dass die bereits getätigten Erwerbungen und die künftigen erworbenen Erwerbe, nachdem sie erworben worden sind, durch den Tenor dieser Geschenke beschlossen und erklärt haben, und zwar für immer Das Recht gehört und gehört dem vorgenannten König und seinen Nachfolgern und dem Infanten, und dass das Eroberungsrecht, das wir im Verlauf dieser Briefe erklären, von den Kaps von Bojador und Não bis nach durch ausgedehnt wird ganz Guinea und darüber hinaus in Richtung dieser Südküste gehörte und gehörte und gehörte und gehörte für immer dem besagten König Alfonso, seinen Nachfolgern und dem Infanten, und keinem anderen. Aufgrund des Inhalts dieser Geschenke beschließen und erklären wir auch, dass König Alfonso und seine Nachfolger und der oben genannte Infant von nun an frei und rechtmäßig in diesen [Erwerbungen] und in Bezug auf sie Verbote, Gesetze und Verordnungen jeglicher Art erlassen könnten und dürfen , auch unter Strafe, und mit der Auferlegung jeglichen Tributs, und verfügt und verfügt über sie wie über ihr eigenes Eigentum und ihre anderen Herrschaftsgebiete. Und um ein wirksameres Recht und eine wirksamere Sicherheit zu verleihen, geben, gewähren und übereignen wir diese Geschenke für immer dem oben genannten König Alfons und seinen Nachfolgern, den Königen der besagten Königreiche, und dem Infanten, den Provinzen, Inseln, Häfen, Orte und Meere welcher Art auch immer, wie viele und welcher Art sie sein werden, die bereits erworben wurden und die künftig erworben werden sollen, und das Eroberungsrecht auch von den oben genannten Kaps von Bojador und Não aus.
Da dies darüber hinaus in vielerlei Hinsicht für die Vervollkommnung eines Werkes dieser Art geeignet ist, gestatten wir, dass der oben genannte König Alfons und [seine] Nachfolger und der Infante sowie die Personen, denen sie oder einer von ihnen dienen sollen Ich bin der Meinung, dass dieses Werk in Auftrag gegeben werden sollte, möglicherweise (gemäß der Schenkung, die Martin V. in glücklicher Erinnerung dem besagten König John gewährt hat, und einer weiteren Schenkung, die auch König Edward in ruhmreicher Erinnerung, König derselben Königreiche, Vater von …, gemacht wurde der besagte König Alfonso, von Eugenius IV., frommen Andenkens, römische Päpste, unsere Vorgänger) kauft und verkauft alle möglichen Dinge, Waren und Lebensmittel, wie es ihm angemessen erscheint, mit allen Sarazenen und Ungläubigen in den besagten Regionen; Außerdem darf er Verträge abschließen, Geschäfte abwickeln, feilschen, kaufen und verhandeln und Waren jeglicher Art zu den Orten dieser Sarazenen und Ungläubigen transportieren, sofern es sich nicht um Eiseninstrumente, Bauholz, Tauwerk, Schiffe usw. handelt jede Art von Rüstung und darf sie an die besagten Sarazenen und Ungläubigen verkaufen; und kann auch alle anderen und einzigartigen Dinge tun, durchführen oder verfolgen, die in den Räumlichkeiten erwähnt werden, und Dinge, die in Bezug darauf geeignet oder notwendig sind; und dass derselbe König Alfons, seine Nachfolger und der Infante in den Provinzen, Inseln und Orten, die er bereits erworben hat und die er erwerben soll, Kirchen, Klöster oder andere Kirchen gründen und gründen und bauen lassen können fromme Orte überhaupt; und kann auch beliebige geistliche Personen zu ihnen schicken, als Freiwillige, sowohl Weltliche als auch reguläre Mitglieder eines Bettelordens (jedoch mit Erlaubnis ihrer Vorgesetzten), und dass diese Personen dort bleiben können, solange sie leben , und Anhörung der Geständnisse aller, die in den genannten Teilen leben oder dorthin kommen, und nach Anhörung der Geständnisse können sie in allen Fällen, mit Ausnahme derjenigen, die dem oben genannten Stuhl vorbehalten sind, die gebührende Absolution erteilen und heilsame Buße anordnen und auch die Strafe vollziehen kirchliche Sakramente frei und rechtmäßig, und dies erlauben und gewähren wir Alfonso selbst und seinen Nachfolgern, den Königen von Portugal, die später kommen werden, und dem oben genannten Infanten. Darüber hinaus flehen wir den Herrn an, und durch die Besprengung mit dem Blut unseres Herrn Jesus Christus, den es, wie gesagt, betrifft, ermahnen wir und fordern sie auf, indem sie auf die Vergebung ihrer Sünden hoffen, und auch dadurch Mit dem ewigen Verbotserlass verbieten wir strenger alle und im Einzelnen die Gläubigen Christi, Geistliche, Weltliche und Ordensleute aller Orden, in jedem Teil der Welt, in dem sie leben, und in welchem Zustand, Grad, Orden, Zustand oder Zustand sie auch immer leben. Sie sollen hohe Eminenz haben, obwohl sie mit erzbischöflicher, bischöflicher, kaiserlicher, königlicher, königlicher, herzoglicher oder einer anderen größeren kirchlichen oder weltlichen Würde ausgestattet sind, dass sie sich keineswegs anmaßen, Waffen, Eisen, Bauholz und andere Dinge zu tragen Es ist gesetzlich verboten, in irgendeiner Weise zu den Sarazenen, in eine der Provinzen, Inseln, Häfen, Meere und Orte jeglicher Art, die im Namen von König Alfons erworben oder besessen wurden oder sich bei dieser Eroberung oder anderswo befanden, an die Sarazenen, Ungläubigen oder Heiden; oder sogar ohne besondere Erlaubnis des besagten Königs Alfonso und seiner Nachfolger und des Infanten, Waren und andere gesetzlich erlaubte Dinge zu befördern oder befördern zu lassen oder diese Meere zu befahren oder befahren zu lassen oder darin zu fischen, oder sich in die Provinzen, Inseln, Häfen, Meere und Orte oder einen von ihnen oder in diese Eroberung einzumischen oder irgendetwas selbst oder durch andere oder andere direkt oder indirekt durch Tat oder Rat zu unternehmen oder irgendein Hindernis anzubieten wodurch der oben genannte König Alfonso und seine Nachfolger sowie der Infant daran gehindert werden könnten, in aller Stille ihre Erwerbungen und Besitztümer zu genießen und diese Eroberung zu verfolgen und durchzuführen.
Und wir verfügen, dass jeder, der gegen diese Befehle verstößt, mit den folgenden Strafen belegt wird, zusätzlich zu den Strafen, die das Gesetz gegen diejenigen verhängt, die Waffen und andere verbotene Dinge zu irgendeinem der Sarazenen tragen, und die wir ihnen dadurch auferlegen sollen; Handelt es sich um Alleinstehende, wird gegen sie die Exkommunikation verhängt. Wenn eine Gemeinde oder Körperschaft einer Stadt, eines Schlosses, eines Dorfes oder eines Ortes, so unterliegt diese Stadt, Burg, dieses Dorf oder dieser Ort dem Interdikt; und wir verfügen weiterhin, dass Übertreter, weder kollektiv noch einzeln, von der Exkommunikationsstrafe freigesprochen werden dürfen und auch nicht die Möglichkeit haben, die Lockerung dieses Verbots durch eine apostolische oder eine andere Autorität zu erreichen, es sei denn, sie haben zuvor die gebührende Genugtuung für ihre Übertretungen erbracht an Alfonso selbst und seine Nachfolger und an den Infanten oder soll sich mit ihnen darüber einvernehmlich geeinigt haben. Mit [diesen] apostolischen Schriften ermahnen wir unsere ehrwürdigen Brüder, den Erzbischof von Lissabon und die Bischöfe von Silves und Ceuta, dass sie, oder zwei oder einer von ihnen, allein oder ein anderer oder andere, so oft wie sie oder einer von ihnen Sie werden von dem vorgenannten König Alfons und seinen Nachfolgern und dem Infanten oder einem von ihnen an Sonntagen und anderen Festtagen in den Kirchen verlangt, während sich dort eine große Menschenmenge zum Gottesdienst versammeln soll durch apostolische Autorität erklären und anprangern, dass diejenigen Personen, die nachweislich solche Exkommunikations- und Interdiktstrafen erlitten haben, exkommuniziert und interdiktiert werden und an den anderen oben genannten Strafen beteiligt waren und sind. Und wir verfügen, dass sie auch dafür sorgen sollen, dass sie von anderen angeprangert werden und dass sie von allen strikt gemieden werden, bis sie für ihre oben erwähnten Übertretungen Genugtuung geleistet oder Kompromisse eingegangen sind. Übertreter sind durch kirchliche Zensur ohne Rücksicht auf die Berufung, die apostolischen Konstitutionen und Verordnungen und alle anderen gegenteiligen Dinge in Schach zu halten. Damit aber die vorliegenden Briefe, die wir mit unserem sicheren Wissen und nach reiflicher Überlegung, wie bereits erwähnt, herausgegeben wurden, später von niemandem als betrügerisch, geheim oder nichtig angezweifelt werden, werden wir und die Behörde dies tun Aufgrund der oben genannten Kenntnisse und Befugnisse beschließen und erklären wir in gleicher Weise mit diesen Schreiben, dass die besagten Schreiben und der darin enthaltene Inhalt in keiner Weise aufgrund irgendeines Betrugs- oder Geheimhaltungsfehlers angefochten oder ihre Wirkung behindert oder behindert werden kann , oder Nichtigkeit, nicht einmal aus einem Mangel der ordentlichen oder einer anderen Autorität oder aus einem anderen Mangel, sondern dass sie für immer gültig sind und die volle Autorität erlangen. Und wenn jemand, mit welcher Autorität auch immer, wissentlich oder unwissentlich etwas unternehmen sollte, was mit diesen Befehlen nicht vereinbar ist, beschließen wir, dass seine Handlung null und nichtig ist. Da es darüber hinaus schwierig wäre, unsere vorliegenden Briefe an alle Orte zu transportieren, werden wir Folgendes tun: und mit der besagten Vollmacht verfügen wir durch diese Briefe, dass Kopien davon, beglaubigt von der Hand eines Notars und dem Siegel des bischöflichen oder eines höheren kirchlichen Gerichts, genauso vollständig und dauerhaft Glauben geschenkt werden sollen, als ob das besagte Original wäre Briefe wurden ausgestellt oder gezeigt; und wir beschließen, dass innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem diese vorliegenden Briefe oder das Papier oder Pergament, das den Inhalt derselben enthält, an den Türen der Kirche in Lissabon angebracht werden sollen, die Exkommunikationsurteile und die anderen darin enthaltenen Urteile verhängt werden binden alle und einzelne Straftäter so vollständig, als ob diese vorliegenden Briefe ihnen persönlich und rechtmäßig bekannt gemacht und vorgelegt worden wären. Deshalb soll niemand unsere Erklärung, Verfassung, Schenkung, Gewährung, Aneignung, Anordnung, Bitte, Ermahnung, einstweilige Verfügung, Hemmung, Auftrag und Willen verletzen oder mit voreiliger Kühnheit dagegen verstoßen. Aber wenn jemand es wagen sollte, dies zu tun, sei ihm bekannt, dass er den Zorn des allmächtigen Gottes und der seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird. Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am achten Januar, im Jahr der Menschwerdung unseres Herrn eintausendvierhundertvierundfünfzig und im achten Jahr unseres Pontifikats.
Als Hintergrund wird benannt:
Die Königreiche Portugal und Kastilien kämpften mehr als ein Jahrhundert lang um ihre Position und den Besitz von Kolonialgebieten entlang der afrikanischen Küste, bevor Kolumbus Ländereien in den westlichen Meeren „entdeckte“. Basierend auf der Theorie, dass der Papst ein Schiedsrichter zwischen Nationen sei, hatte jedes Königreich zu verschiedenen Zeiten päpstliche Bullen angestrebt und erhalten, um seine Ansprüche zu untermauern, mit der Begründung, dass seine Aktivitäten der Verbreitung des Christentums dienten.
Die Bulle Romanus Pontifex ist ein wichtiges Beispiel für den Anspruch des Papsttums auf die geistliche Herrschaft über die ganze Welt und für seine Rolle bei der Regelung der Beziehungen zwischen christlichen Fürsten sowie zwischen Christen und „Ungläubigen“ („Heiden“ und „Ungläubigen“). Diese Bulle wurde zur Grundlage für Portugals späteren Anspruch auf Ländereien in der „Neuen Welt“, ein Anspruch, dem Kastilien 1493 mit der Bulle Inter caetera widersprach
Eine englische Übersetzung von Romanus Pontifex ist unten wiedergegeben, veröffentlicht in European Treaties on the History of the United States and its Dependencies to 1648 , Frances Gardiner Davenport, Herausgeberin, Carnegie Institution of Washington, 1917, Washington, DC, auf S. 20 -26. Der lateinische Originaltext befindet sich im selben Band auf den Seiten 13–20.
Quelle: https://www.papalencyclicals.net/nichol05/romanus-pontifex.htm
Originaltext: Latein
Sixtus IV
Aeterni regis
1481
editio: Frances Gardiner Davenport, European Treaties Bearing on the History of the United States and Its Dependencies, Washington, Carnegie Institution, 1917, pp.50-52
fons: incognitus
Sixtus, episcopus, servus servorum Dei. Ad perpetuam rei memoriam.
Eterni Regis clementia, per quam reges regnant, in suprema Sedis Apostolicespecula collocati, regum Catholicorum omnium, sub quorum felici gubernaculo Christifideles in justitia et pace foventur, statum et prosperitatem ac quietem et tranquillitatem sinceris desideriis appetimus, et inter illos pacis dulcedinem vigere ferventer exoptamus; ac hiis que per predecessores nostros, Romanos pontifices, et alios propterea provide facta fuisse comperimus, ut firma perpetuo et illibata permaneant, et ab omni contentionis scrupulo procul existant, apostolice confirmationis robur favorabiliter adhibemus.
Dudum siquidem ad audientiam felicis recordationis Nicolai Pape V., predecessoris nostri, deducto quod quondam Henricus, infans Portugalie, carissimi in Christo filii nostri, Alfonsi Portugalie et Algarbii regnorum regis illustris patruus-
[Aquí sigue el resto de la confirmación de la bula Romanus pontifex de 8 de enero de 1455 y de la Inter caetera de 13 de marzo de 1456. / Here follows the rest of the confirmation of the bulls of January 8, 1455, and of March 13, 1456.]
Postmodum vero, cum inter prefatum Alfonsum Regem et charissimum in Christo filium nostrum Ferninandum Castelle et Legionis Regem illustrem, eorumque subditos, humani generis hostis causante versutia, guerre aliquandiu viguissent, tandem, divina operante clementia, ad pacem et concordiam devenerunt, et pro pace inter ipsos firmanda et stabilienda nonnulla capitula inter se fecerunt, inter que unum capitulum fore dinoscitur hujusmodi tenoris:
Item voluerunt prefati Rex et Regina Castelle, Aragonie, et Sicilie, et illis placuit, ut ista pax sit firma et stabilis ac semper duratura, [et] promiserunt ex nunc et in futurum quod nec per se nec per alium, secrete seu publice, nec per suos heredes et successores, turbabunt, molestabunt, nec inquietabunt, de facto vel de jure, in judicio vel extra judicium,, dictos dominos Regem et Principem Portugalie nec reges qui in futurum in dicto regno Portugalie regnabunt nec sua regna, super possessione et quasi possessione, in qua sunt, in omnibus comerciis, terris, et permutationibus sive resignatis Guinee, cum suis mineriis seu aurifodinis, et quibuscunque aliis insulis, littoribus, seu costis maris, terris, detectis seu detegendis, inventis et inveniendis, insulis de la Madera, de Portu Sancto, et Insula Deserta, et omnibus insulis dictis de los Asores, id est, Ancipitrum, et insulis Florum, et etiam insulis de Cabo Verde, id est, Promontorio Viridi, et insulis quas nunc invenit, et quibuscunque insulis que deinceps invenientur aut acquirentur, ab insulis de Canaria ultra et citra et in conspectu Guinee, ita quod quicquid est inventum vel invenietur et acquiretur ultra in dictis terminis, id quod est inventum et detectum remaneat dictis Regi et Principi de Portugallia et suis regnis, exceptis duntaxat insulis de Canaria, Lanzarote, Lapalma, Forteventura, Lagomera, Ho Fierro, Ha Gratiosa, Ha Gran Canaria, Tanarife, et omnibus aliis insulis de Canaria, acquisitis aut acquirendis, que remanent regnis Castelle; et ita non turbabunt nec molestabunt nec inquietabunt quascunque personas, que dicta mercimonia et contractus Guinee nec dictas terras et littora aut costas, inventas et inveniendas, nomine aut potentia et manu dictorum dominorum Regis et Pricipis Portugallie vel suorum successorum tractabunt, negociabuntur, vel acquirent, quocunque titulo, modo, vel manerie quod sit aut esse possit.
Immo, per istam presentem, promittunt et assecurant bona fide, sine dolo malo, dictis dominis regi et principi Portugalie et successoribus suis, quod non mittent per se nec per alios nec consentient, immo defendent, quod sine licentia dictorum dominorum regis et principis Portugalie, non vadent ad negociandum dicta commercia et tractus nec in insulis, terris Guinee, inventis vel inveniendis, gentes suas naturales vel subditos in quocunque loco et in quocunque tempore et in quocunque casu, opinato vel inopinato, nec quascunque alias gentes exteras que morarentur in suis regnis et dominiis, vel in suis portubus armarent vel caperent victualia et necessaria ad navigandum, nec dabunt illis aliquam occassionem, favorem, locum, auxilium nec assensum, directe vel indirecte, nec permittant armari nec onerari ad eundum illuc, aliquo modo. Et si aliqui ex naturalibus vel subditis regnorum Castellevel extranei quicunque sint, irent ad tractandum, impediendum, damnificandum, depredandum, acquirendum in dicta Guinea et in dictis locis mercimoniorum et permutationum et mineriorum seu aurifodinorum et terris et insulis que sunt invente et in futurum inveniende, sine licentia et expresso consensu dictorum dominorum, regis et principis Portugalie, vel suorum successorum, quod tales sint puniende eo modo, loco, et forma quod ordinatum est per dictum capitulum istius nove reformationis tractatus pacis, que servabuntur et debent servari in rebus maritimis contra eos qui descendunt in littora sin[us], et portus ad depredandum, damnificandum, vel ad male agendum, vel in mari medio dictas res faciant.
Preterea, Rex et Regina Castelle et Legionis promiserunt et concesserunt, modo supradicto, pro se et suis successoribus, ut se non intromittant ad inquirendum et intendendum aliquo modo in conquesta regni de Fez, sicuti se non intromiserunt reges antecessores sui preteriti Castelle, immo libenter dicti domini, rex et princeps Portugalie, et sua regna et sui successores poterunt prosequi dictam conquestam et eam defendant quomodo illis placuerit, et promiserunt et consenserunt in omnibus dicti domini, rex et regina Castelle, nec per se nec per alios, nec in judicio nec extra judicium, nec de facto nec de jure, non movebunt super premissis, nec in parte, nec super re que ad illud pertineat, litem, dubium, questionem, nec aliquam contemptionem, immo, totum preservabunt, complebunt integre et faciant observari et compleri sine aliquo defectu; et ne im posterum possit allegari ignorantia de vetatione et penis dictarum rerum contractarum, dicti domini miserunt illico justitiis et officialibus portuum dictorum suorum regnorum, ut totum quod dictum est servent, compleant, et fideliter exequantur, et mittant ad preconizandum et publicandum in sua curia et in dictis portubus maris eorum supradictorum regnorum et dominorum, ut id perveniat ad eorum notitiam.
Nos igitur, quibus cura universalis Dominici gregis celitus est commissa, quique ut temenur inter principes et populos Christianos pacis et quietis suavitatem viguere et perpetuo durare desideramus, cupientes ut littere Nicolai et Calixti, predecessorum hujusmodi, ac preinsertum capitulum necnon omnia et singula in eis contenta, ad Divini Nominis laudem et principum et populorum singulorum regnorum predictorum perpetuam pacem firma perpetuo et illibata permaneant, moto proprio, non ad alicujus nobis super hoc oblate petitionis instantiam, sed de nostra mera liberalitate ac providentia et ex certa scientia, necnon de apostolice potestatis plenitudine, litteras Nicolai et Calixti predecessorum hujusmodi, ac capitulum predicta rata et grata habentes, illa, necnon omnia et singula in eisdem contenta, auctoritate apostolica, tenore presentium approbamus et confirmamus, ac presentis scripti patrocinio communimus, decernentes illa, omnia et singula, plenum firmitatis robur obtinere ac perpetuo observari debere. Et nichilominus venerabilibus fratribus, Elborensi et Silvensi ac Portugaliensi Episcopis, per apostolica scripta, motu et scientia similibus, mandamus, quintinus ipsi vel duo aut unus eorum, per se vel alium seu alios, singulas litteras ac capitulum predicta, ubi et quando opus fuerit, solemniter publicantes, ac eisdem Regi et Principi Portugalie eorumque successoribus in omnibus et singulis premissis efficacis defensionis presidio assistentes, non permittant eosdem regem et principem et successores, contra premissa vel eorum aliquod, per quoscunque cujuscunque dignitatis, status, gradus, vel conditionis fuerint, molestari seu etiam impediri, molestatores et impedientes necnon contradictores quoslibet et rebelles, auctoritate nostra per censuram ecclesiasticam et alia juris remedia, appellatione postposita compescendo, non obstantibus, omnibus supradictis, aut si aliquibus, communiter vel divisim, ab Apostolica sit Sede indultum, quod interdici, suspendi, vel excommunicari non possint per litteras apostolicas non facientes plenam et expressam ac de verbo ad verbum de indulto hujusmodi mentionem. Nulli ergo omnino hominum liceat hanc paginam nostre confirmationis, approbationis, communitionis, consitutionis, et mandati infringere, vel ei ausu temerario contraire. Siquis autem hoc attemptare presumpserit, indignationem Omnipotentis Dei ac beatorum Petri et Pauli apostolorum ejus se noverit incursurum.
Datum Rome apud Sanctum Petrum, anno Incarnationis Dominice millesimo quadringentesimo octuagesimo primo, undecimo kalendas Julii, pontificatus nostri anno decimo.
Jo. De Salos
P. De Monte
Jo. Horn
L. Grifus