Liebe Leserinnen und Leser,
im fünfjährigen „Masern-Virus-Prozess“ bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1.12.2016 das sensationelle Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.2.2016. Ab dem 1.12.2016 ist in Deutschland höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masernimpfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben.
Die höchstrichterlich bestätigte Urteilsbegründung beinhaltet die klare Benennung von Fakten, die nicht nur alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masernimpfungen und zum Masern-Virus widerlegen, sondern alle Behauptungen zu sog. „krankmachenden Viren“ und Impfungen.
Der Text, der dies erklärt, „go Virus go“. ist im Magazin Wissen-schafftPlus NI. 2/2017 abgedruckt.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 16.2.2017, kann unter dem Aktenzeichen 12 U 63/15 eingesehen werden. Ebenso der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2016, Aktenzeichen I ZR 62/16, mit dem das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig wurde.
WIE ES WEITER GEHT
Jetzt wartet die Welt auf die ersten Gerichtsverfahren, in denen diese höchstrichterliche Rechtsprechung zum Schutz des Lebens, der Unversehrtheit des Körpers, der Würde und zum Schutz aller anderen Grundrechte eingebracht und für alle wirksam wird.
Gerichtsverfahren, mit denen die nicht mehr zu rechtfertigenden Eingriffe in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Impfungen und andere Maßnahmen des Infektionswesens abgewehrt werden. Gerichtsverfahren, mit denen direkter und indirekter Impfwang, Schulausschlüsse, Eingriffe ins Elternrecht oder in das Recht auf freie Berufswahl verhindert werden. Und Gerichtsverfahren, in denen die Anerkennung von Impfschäden bewirkt und die Unhaltbarkeit der staatlichen Impfempfehlungen festgestellt wird
Das kann und soll – zuerst in Deutschland und dann global zum Eingeständnis der Fehlentwicklungen in der Medizin und zum Beginn einer tatsächlich wissenschaftlichen Gesundheitslehre führen. Die Grundlagen hierfür sind gelegt.
Lesen Sie HIER, wie und warum dies möglich ist und wie Sie und wir mit unserem Tun dazu beitragen ….
Seit 1995 haben … (die) Aktivitäten des Vereins
Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte und (die) klein-klein-Aktionen den Beweis erbracht, dass die Gesundheitsbehörden
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol, auf den Gebieten des Impfens und der Infektiologie keinerlei wissenschaftlich publizierte Beweise vorlegen können. Der Masern-Virus-Prozess hat dies auf den Punkt gebracht und zur höchst-richterlich bestätigten Rechtsprechung gemacht.
DAS RESULTAT: DAS OBERLANDESGERICHT (OLG) STUTTGART UND DER BUNDESGERICHTSHOF HABEN DEM MASERN-VIRUS UND DAMIT ALLEN VIREN DIE ROTE KARTE GEZEIGT: GO VIRUS GO, GO, GO.
Die Gelbe Karte: Kleiner Schritt zum großen Ziel
Den vielen Menschen im öffentlichen Gesundheitssystem, die mit ihren auswendig gelernten Behauptungen und Drohungen über Ansteckung, Impfungen, Pandemien und tödlichen Medikamenten wie z.B. dem Blutverdicker Tamiflu wohlmeinend in unsere fundamentalen Grundrechte des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Würde und in die anderen Grundrechte eingreifen, muss freundlich aber entschieden die Gelbe Karte gezeigt werden.
Heften Sie. soweit vorhanden. an Ihren gelben Impfausweis oder an eine andere gelbe Karte das Urteil des OLGStuttgart vom 16.2.2017. Aktenzeichen 12 U 63/15 und den Text go Virus go.
Diese Information wurde uns zur Verfügung gestellt von
Dr. Stefan Lanka, Redaktion WissenschafftPlus-Team
Herzlichen Dank!