Das Deutsche Kaiserreich zusammengefasst

Dezember 16, 2023
Dezember 16, 2023 keystofreedom

Das Deutsche Kaiserreich zusammengefasst

Vanishing Flag of the German Empire (1871-1918)

Das Deutsche Kaiserreich wurde am 1. Januar 1871 gegründet und bestand bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.

Kaiser Wilhelm II. rief am 31. Juli 1914 den Kriegszustand aus. Dieser Zustand war ein von der allgemeinen Rechtslage abweichender Ausnahmezustand, in dem besondere Vorkehrungen zum Schutz des Staates vor Gefahren von außen (Krieg) oder innen (Aufruhr) getroffen werden konnten.

Der Kriegszustand, der zu jener Zeit mit dem Belagerungszustand gleichgesetzt wurde, ermöglichte es, Justiz und Verwaltung einzuschränken und Grundrechte aufzuheben.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Belagerungszustand ein Ausnahmezustand ist, der von der Regierung eines Staates oder Landesteils für einen Ort oder einen räumlich begrenzten Bezirk verhängt wird.

Während dieses Zustands werden den Militärbehörden erweiterte Machtbefugnisse auch in zivilen Belangen eingeräumt. Er gehört zu den freiheitsbeschränkenden Ausnahmeregelungen des Kriegsrechts und schließt die Einschränkung der Grundrechte der betroffenen Zivilbevölkerung ein.

Dieser Zustand gilt bis heute, da nach 1918 keine Friedensverhandlungen mehr aufgenommen werden konnten.

Die Bodenrechte im Deutschen Kaiserreich waren eng mit dem Konzept des Völkerrechtssubjekts verbunden. Es gab nur zwei Lehensherren, der Papst und der Kaiser, und damit verbundene Bodenrechte.

Der Kaiser übertrug die Bodenrechte an das lebende Volk.

Dies schließt einen weiteren Monarchen aus.

In Bezug auf die Landwirtschaft unterstützte der Staat seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Bestrebungen, die Landwirtschaft produktiver zu machen, um mit der Versorgung der wachsenden Bevölkerung Schritt zu halten. Vor allem im Anschluss an die Agrarreformen (Bauernbefreiung) zu Beginn des 19. Jahrhunderts beförderte der Staat die Begründung von Landwirtschaftsvereinen.

Diese Maßnahmen sollten Bauern und größere Grundbesitzer dazu befähigen, den Strukturwandel von einer Agrar- in eine Industriegesellschaft vor allem aus eigener Kraft zu bewältigen.

Es war der erste deutsche Nationalstaat und eine föderale, konstitutionelle Monarchie. Nach seiner Verfassung war es ein „ewiger Bund“ der deutschen Fürsten.

Die Hauptstadt des Kaiserreichs war Berlin.

Der König von Preußen nahm den Titel „Deutscher Kaiser“ (das Präsidium des Bundes) an und regierte zusammen mit dem Reichskanzler.

Der erste Reichskanzler war Otto von Bismarck, der eine zentrale Rolle bei der Gründung des Kaiserreichs spielte.

Das Kaiserreich war geprägt durch die Hochindustrialisierung.

Es wandelte sich insbesondere seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert vom Agrar- zum Industrieland. Mit dem Ausbau von Handel und Bankwesen wuchs auch die Bedeutung des Dienstleistungssektors.

Die Proklamation des preußischen Königs Wilhelm I. zum Kaiser erfolgte am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles.

Nach dem Krieg gegen Frankreich, der zu diesem Zeitpunkt noch andauerte, wurde Elsaß-Lothringen dem Deutschen Reich angegliedert und als Reichsland direkt dem Kaiser unterstellt.

Das Kaiserreich endete mit dem SPD geführten Putsch der Novemberrevolution von 1918 und wurde von dem Firmen Konstrukt

(Fremdverwaltung See und Handelsrecht) Weimarer Republik abgelöst.