Es gibt „Personen“ die behaupten das Römisch-Kanonische Recht kommt im Deutschen Reich zur Anwendung. Sie behaupten das BGB von 1900 sei Römisches Recht. Weiterhin behaupten sie der bürgerliche Tod kam im Deutschen Reich zur Anwendung.

Kirchenrecht

Das Kirchenrecht umfasst das selbst gesetzte Recht der Religionsgemeinschaften und regelt die Rechtsbeziehungen der Religionsangehörigen untereinander.

Das Kirchenrecht an sich lässt sich bis ins 5. Jahrhundert zurückverfolgen. Insoweit ist zunächst die Statuta Ecclesiae Antiqua (zu Deutsch ‚Alte Rechtssatzungen der Kirche‘) zu nennen. Es handelt sich dabei um eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in Gallien erstellt wurde. Die wohl aber bedeutendste kirchenrechtliche Sammlung des frühen Mittelalters ist die Collectio Canonum Hibernensis (oder auch kurz Hibernensis genannt). Diese in Irland entstandene systematische Sammlung kanonischen Rechts hat sich zunächst über England und Frankreich nach ganz Westeuropa verbreitet. Die Hibernensis wurde über vier Jahrhunderte hinweg intensiv genutzt, bis Thomas von Aquin (1225 bis 1274 n. Chr.) im 13. Jahrhundert das kanonische Recht im Geiste des griechischen Philosophen Aristoteles und des Kirchenlehrers Augustinus philosophisch und ethisch bearbeitete.

Das bis 1917 maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche war allerdings die sich nach und nach entwickelte Sammlung des Corpus Iuris Canonici, die 1917 erstmals neu bearbeitet wurde und deshalb Codex Iuris Canonici (für die lateinische Kirche, für die katholischen Ostkirchen: Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium genannt wurde. Der Codex Iuris Canonici wurde 1983 nochmals komplett überarbeitet.

Die Statuta ecclesiae antiqua (deutsch: Alte Rechtssatzungen der Kirche) sind eine kleine systematische Sammlung kanonischen Rechts, die in der zweiten Hälfte des 5. Jahrhunderts in Gallien erstellt wurde. Der Verfasser ist wahrscheinlich Gennadius von Marseille.

Das Original: Concilia_Galliae,_Statuta_Ecclesiae_Antiqua,_LT.pdf

Die deutsche Übersetzung: STATUTA ECCLESIAE ANTIQUA – DIE ALTEN STATUTEN DER KIRCHE.pdf

 
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