ACHTUNG WICHTIG!
ARGLISTIGE TÄUSCHUNG – an allen „BRD-Gerichten“
Jede richterliche Entscheidung, ob Urteil, Beschluss, Verfügung oder Anordnung genannt, muss laut Gesetz schriftlich und mit einer Unterschrift versehen sein. Wenn diese Unterschrift fehlt, verstößt die Entscheidung gegen § 49 Abs. 2 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG). Das gilt auch für Abschriften und beglaubigte Abschriften.
Das Fehlen der Unterschrift kann als Täuschung im Rechtsverkehr angesehen werden, was laut Strafgesetzbuch (§§ 267, 268, 269, 271, 273) strafbar ist. Diese Täuschung ist häufig vorsätzlich und führt dazu, dass das Rechtsgeschäft ungültig ist und angefochten werden kann (§ 123 BGB).
Zusätzlich gibt es weitere Gesetze, die eine richterliche Entscheidung ohne Unterschrift automatisch für ungültig erklären. Dazu gehören § 275 Abs. 2 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) sowie § 315 Abs. 1 und § 317 Abs. 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Nutzt es‼️
§ 47 – Ausfertigung
https://dejure.org/gesetze/BeurkG/47.html
§ 49 – Form der Ausfertigung
https://dejure.org/gesetze/BeurkG/49.html
§ 1 – Geltungsbereich
https://dejure.org/gesetze/BeurkG/1.html
§ 267 – Urkundenfälschung
https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
§ 268 – Fälschung technischer Aufzeichnungen
https://dejure.org/gesetze/StGB/268.html
§ 269 – Fälschung beweiserheblicher Daten
https://dejure.org/gesetze/StGB/269.html
§ 271 – Mittelbare Falschbeurkundung
https://dejure.org/gesetze/StGB/271.html
§ 273 – Verändern von amtlichen Ausweisen
https://dejure.org/gesetze/StGB/273.html
§ 123 – Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
https://dejure.org/gesetze/BGB/123.html
§ 275 – Absetzungsfrist und Form des Urteils
https://dejure.org/gesetze/StPO/275.html
§ 37 – Zustellungsverfahren
https://dejure.org/gesetze/StPO/37.html
§ 315 – Unterschrift der Richter
https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html
§ 317 – Urteilszustellung und -ausfertigung