Nach der international anerkannten Drei-Elemente-Lehre müssen folgende drei Merkmale erfüllt sein, um die Existenz eines Staates feststellen zu können. Ein Staat benötigt ein
Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt
Sobald eines fehlt kann man nicht mehr von einem Staat sprechen.
Siehe auch Proklamation No. 2
Vgl. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., 1900,sowie Konvention von Montevideo vom 26. Dezember 1933.
Hierzu ist noch wichtig zu wissen, das durch die Konvention von Montevideo vom 26.12.1933 die Drei-Elemente-Lehre zum
elementaren Bestandteil des Völkerrechtes geworden ist.
Das Staatsvolk
Ob Sie es glauben oder nicht, es gibt auf der ganzen Welt keinen einzigen Menschen, der die Staatsangehörigkeit “Bundesrepublik Deutschland” besitzt. Es gibt somit Niemanden, der Staatsbürger der “Bundesrepublik Deutschland” wäre.
Es gibt genauer gesagt, auf der ganzen Welt keinen einzigen “Bundesbürger”.
Ein Staatsvolk kann die BRD nicht haben, weil die Staatsangehörigkeit „Deutsch“ lautet und nicht BRD oder Bundesrepublik Deutschland.
Das Staatsgebiet
Ein Staatsgebiet kann die BRD nicht haben, da im BVGU 2 BVR 373/83 von 1987 siehe hier: das Deutsche Reich zumindest noch bis 1987 bestand hatte. Da es kein gegenteiliges Urteil gibt, und die Worte des (angeblichen) Verfassungsgerichts „Gesetzeskraft“ haben, besteht das Deutsche Reich noch heute.
Theo Waigel (CSU) – Das deutsche Reich ist nicht untergegangen siehe hier:
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Die Staatsgewalt
Da ALLE Juristen und „Beamten“ keine Akkreditierung/Zulassung der Alliierten zur Ausübung ihres Berufsstandes haben, bzw. nur über Dienstausweise und keine Amtsausweise oder Bestallungsurkunden verfügen, gibt es auch KEINE Staatsgewalt.
Alle Gerichte sind nur Schiedsgerichte und sie unterstellen sich freiwillig. Es gibt keine staatlichen Richter, da alle nur über Dienstausweise verfügen.
Wer jetzt immer noch Zweifel hat, dem sei nochmal gesagt, dass unser Grundgesetz im Artikel 23 (alter Artikel 23 Art. 23. Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.)früher den territorialen Geltungsbereich festgelegt hatte. Also hier wurde das Staatsgebiet definiert.
Diesen Artikel 23 hat man einfach geändert und den territorialen Geltungsbereich in die Präambel des Grundgesetzes verschoben, dabei hat man nur vergessen den Artikel 144 GG (2) anzupassen.
https://dejure.org/gesetze/GG/144.html
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.
Artikel 23 GG neu https://dejure.org/gesetze/GG/23.html Wie in Artikel 144 geschrieben findet man aber gar keine Länder mehr in Artikel 23 GG.
Im Grundgesetz gab es – bis zum 29.09.1990 – den Artikel 23 alte Fassung mit folgendem Wortlaut:
[Geltungsbereich des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Artikel 23 wurde damals ersatzlos gestrichen – noch vor der sogenannten „Wiedervereinigung“. Damit erlosch – nach obiger Begründung des Bundesverwaltungsgerichts – automatisch das gesamte Grundgesetz, oder gilt hierfür diese Aussage etwa nicht? Hier fand die Hochzeit offensichtlich erst nach der Beerdigung statt.
In Deutschland kann man ja fast alles online nachlesen. Hier mit fordere ich alle Realitätsverweigerer auf mir folgendes vorzulegen…..
- eine rechtsgültige vom Volk genehmigte Verfassung der BRD
- eine rechtsgültige Staatsurkunde der BRD
- einen rechtsgültigen Friedensvertrag für Deutschland
- einen rechtsgültigen Wiedervereinigungsvertrag zwischen BRD und DDR
Auf der Vorderseite von Reisepässen und internationalen Urkunden von Staaten muß ein einheitliches Staatssymbol (Hoheitszeichen) vorhanden sein. Ein solches Hoheitszeichen hat jeder Staat.
Man stelle sich beispielsweise einmal vor, daß das Ahornblatt der kanadischen Staatsflagge mal durch ein Kastanienblatt oder mal wieder durch ein Eichenblatt ersetzt werden würde. Niemand würde diesen Quatsch – und damit diesen Staat – noch ernst nehmen.
Im “BRD”-System wird jedoch eine ganze Reihe von Adlern verwendet, deren Ausgestaltung offenbar mehr der künstlerischen Freiheit unterliegt, als irgendwelchen hoheitlichen Regelungen.
Auf der Vorderseite von Reisepässen muß das gültige Wappen eines Staates abgebildet sein, und zwar des Staates, der das Dokument ausgestellt hat.
Für die Vorderseite des Reisepasses der “BRD” wird der Reichsadler (mit zwölf Schwingen), wie er in der Zeit von 1919 bis 1933 gültig war, verwendet.
Die “BRD” muß diesen Reichsadler verwenden, da sie kein eigenes Staatssymbol hat, da sie schließlich kein Staat ist.
Der Reichsadler der Weimarer Republik ist somit das einzige gültige Wappen für deutsche Dokumente. Man beachte: Es handelt sich um den Reichsadler und nicht um einen “Bundes”-Adler.
Die Gestaltung dieses Reichsadlers hat seine Bedeutung: Die zwölf Schwingen stehen symbolisch für die zwölf Ministerien, die dreigeteilte Schwanzfeder für die Gewaltenteilung in Legislative, Exikutive und Judikative.
Reichsadler wird von der “BRD”-GmbH auf Urkunden und der Vorderseite von Reisepässen verwendet – da die “BRD” kein eigenes Staatswappen hat.
Zusammenfassung
Da die “BRD” kein Staat ist, hat sie auch kein einheitliches Hoheitszeichen.
Die “BRD” verwendet auf der Vorderseite von Reisepässen und Urkunden den Reichsadler der Weimarer Republik.
Einen “Bundes”-Adler gibt es nicht.
Die BRD ist ein von den Alliierten eingesetztes Provisorium. Eingesetzt als Verwaltung um die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten bis Artikel 146 GG umgesetzt wird.
Die BRD ist kein Staat und nicht souverän und hat keine Hoheitsrechte.
Über dem Bundesrecht und damit Grundgesetz stehen z.B.:
1. Internationales Recht
- Menschenrechtskonventionen bzw. Menschenrechtsabkommen
- Staats- und Völkerrecht
- Haager Landkriegsordnung (HLKO) – Völkerkriegsrecht siehe hier:hlko
- Besatzungsrecht
Carlo Schmid, SPD, Grundsatzrede vom 08.09.1948
Siegmar Gabriel-Wir haben keine Bundesregierung !!!
(Gregor Gysi) Deutschland ist nicht souverän!