Gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des BVerfG gebunden.
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(BVerfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363))
„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine
Gültigkeit und Rechtskraft.“
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02– BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 1247
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt
und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ _____________________________________
03– Proklamation Nr. 2 der Militärregierung
Deutschland
– Amerikanische Zone – vom 19.09.45 von SHAEF-Oberbefehlshaber Eisenhower:
„Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden“.
Sowie zum Beispiel:
„BAYERN: umfasst ganz Bayern, wie es 1933 bestand, ausschließlich des Kreises Lindau.“
Aufgrund der Schreibweise – BAYERN – nur rein juristisch.
Ohne jegliche staatliche Rechtskraft, die USA sind seit 1871 auch nur noch eine Aktiengesellschaft,
sie konnten und durften keinerlei rechtsgültige Änderungen am immer noch bestehendem deutschem Kaiserreich, vornehmen.
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04– 1944 Eisenhower zum Beamtentum seit 1933.
Beamte sind seit 1933 keine Menschen.
Beamte sind rechtlose N S D A P – Rechtsverbrecher.
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05– 1946 SHAEF – Gesetz.
Beamte besitzen den Gelben Schein;
Beamte sind Kriegsverbrecher der Kategorie I und II.
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06– 1947 Tillesen Urteil vom 06.01.1947.
Deutsche Gerichte dürfen N S D A P – Statuten (05.03.1933 – 08.05.1945) nicht anwenden.
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07– 1952 BVerfG. 1 BvR 147 / 1952
Beamte sind mit EstA- Urkunde ausgezeichnete Reichsbürger ohne Hoheitsrechte.
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08– 1952- 1958
BVerfGE – Bundes- Verfassungsgericht zum Beamten- Status:
In Deutschland gibt es seit dem 08. Mai 1945 keine Beamten mehr! Siehe BVerfG Aktenzeichen 1 BvR 147/52 vom 17.12.1953
Am 17.12.1953 (BvR 147/52) wurde eindeutig gesagt:
Alle Beamtenverhältnisse sind am 08.05.1945 erloschen.
Fundstellen: BVerfGE 3,58; DVBI 1954,86; DÖV 1954,53; JZ 1954,76; MDR 1954,88; NJW 1954,21Verweis auf: BVerfG-Urteil 2 BvF 1/73.
Dauerhafte Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf NICHT-Beamte ist nach Urteil BVerfG, 27.04.1959 – 2BvF2/58 verfassungswidrig.
Eine Bestallungsurkunde kann ebenfalls niemand vorweisen, geschweige denn eine Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V .9 der alliierten Militärregierung.
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09– 1959
BVerfG -Urteils 2BvF2/58 vom 27.04.1959
OLG München, Beschluss vom 05.02.2013, 9 VA 17/12
Wenn jemand hoheitliche Aufgaben vornehmen will, ist ein AMTS-ausweis unabdingbar und zwingend erforderlich. Dauerhafte Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf NICHT-Beamte ist entsprechend des
BVerfG-Urteils 2BvF2/58 vom 27.04.1959 verfassungswidrig!
In Deutschland gibt es seit dem 08. Mai 1945 keine Beamten mehr!
Siehe BVerfG Aktenzeichen 1 BvR 147/52 vom 17.12.1953
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