Handlungs-Leitfaden / Vorschlag zur Beantragung des Kriegsgefangenensolds

Dezember 9, 2023 keystofreedom

Handlungs-Leitfaden / Vorschlag zur Beantragung des Kriegsgefangenensolds

Hier nochmal ein Netzfund

Handlungsleitfaden auf eigenes Risiko!

Um in den Genuss der monatlichen Zahlung von Unterhalt nach Haager Landkriegsordnung, Abschnitt II, Artikel 7 kommen zu können, ist es nötig, sich von der Besatzungsverwaltung „Bundesrepublik in Deutschland“ (BRiD) loszusagen.

Man kann nicht erwarten, dazuzugehören und gleichzeitig dagegen angehen zu wollen. Die Abmeldung aus der BRiD ist ein kompliziertes Vorgehen, will man eine „amtliche“ Bestätigung dafür erhalten. Warum? Na, weil „fette Kühe“ eben gut gemolken werden können. Deswegen werden nur „Füchse“ eine juristisch einwandfreie Methode finden, bei der die BRiD mit Unterschrift und Stempel mitspielt.

Mein Vorschlag, sich von der BRiD deutlich zu distanzieren:

1. Personenstandserklärung (Trennung des Menschen von der juristischen Person)

2. Staatsangehörigkeitsausweis (Nachweis der Abstammung nach RuStAG bis 1914) 3. EStA Eintrag (beim BVA Köln)
4. Personalausweis einziehen lassen (wegen falscher Beurkundung)
5. Bekenntnis zum jeweiligen Bundesstaat (Willenserklärung und Urkunde)
6. evtl. Proklamation der Selbstverwaltung (international Stellung beziehen)
7. Personenausweis bzw. Identitätsurkunde (als Interregnumslösung) erstellen.

Ob und wo die Urkunde 146 da Platz hat, ist fraglich und jedem selbst überlassen.

Danach wird der Antrag auf Unterhalt vorrangig beim Versorgungsamt, aber auch bei jeder anderen nur im entferntesten zuständigen Stelle (Gemeinde, Landkreis, Stadtverwaltung, Jobcenter, Sozialamt) abgegeben. Nachweis nicht vergessen, also den Eingang bestätigen lassen, per Fax mit Sendebeleg senden oder per Einwurfeinschreiben mit Quittung der Post.

Die „Behörden“ werden „abtauchen“ und selten reagieren, daher nach einer Woche schriftlich eine Frist zur Zahlung des Unterhalts setzen, ansonsten folgt Klage.

Die Klage als Eilantrag kann man dann nach erfolglosem Ablauf der Frist beim zuständigen Sozialgericht ohne Anwalt stellen. Nehmt bitte keinen Rechtsanwalt, denn die legen im 2. Staatsexamen den inoffiziellen Eid ab, nie gegen einen Standeskollegen (Richter, Staatsanwalt oder gegnerischer Kollege) und somit gegen das System vorzugehen.

Füllt in das Klagemuster eure persönlichen Daten in die roten Textstellen ein, ebenso euren Verlauf der Antragsabgabe und natürlich die Adresse eures Sozialgerichts. Achtet auch darauf, dass Ihr die Aussage des Klagetextes versteht und aktualisiert anhand politischer Ereignisse z.B.. Umformulieren wäre ebenfalls kreativ, sonst wird der Klagetext noch zum „Gebet der Sozialgerichte“.

Die Klage selbst ist für Euch vor dem Sozialgericht kostenlos. Dies übrigens in allen Instanzen. Falls das Sozialgericht erster Instanz ablehnen sollte, beachtet die Frist und legt das Rechtsmittel (Beschwerde) beim Landessozialgericht ein. Begründet die Beschwerde, speziell auf den Ablehnungstext zugeschnitten.

Allerdings ist der Klagemustertext schon ziemlich ausgereift, und von da an bleibt den Sozialrichtern nur noch willkürliche Ablehnung.

Allgemein gesagt könnt Ihr Euch in der Beschwerde auf die Normenhierarchie berufen,

in welcher die HLKO als international anerkannter Vertrag ganz oben steht, auf die unübersehbaren Kriegshandlungen (Chemtrails, Vergiftung der Nahrungsmittel, allgemein die Schädigung der Deutschen, seid da kreativ), die Unmöglichkeit des Ausweichens vor diesen Kriegshandlungen, die Offensichtlichkeit unseres Besatzungszustandes (z.B. Fortbestand der Bundesländer und nicht der ehemaligen Bundesstaaten!).

Lehnt das Landessozialgericht den Anspruch auch ab (und beruft sich dann nur noch auf das Erstgericht), dann könnt Ihr entweder zum Bundessozialgericht „gehen“, oder, falls diese Möglichkeit im zweiten Beschluss „erschlagen“ wurde, zum Bundesverfassungsgericht.

Die Frist für eine Verfassungsbeschwerde beträgt einen Monat. Darin müsst Ihr die Grundrechteverletzungen aufführen mit Angabe des jeweiligen Artikels. Grundrechte nach (nicht mehr gültigem Grundgesetz, aber egal): Artikel 1 – 19. Auch die Verletzung der grundrechtsgleichen Rechte kann angezeigt werden. Voraussichtlich wird man Euch das rechtliche Gehör (Artikel 103) verweigert haben, da der Inhalt der Klage nicht gewürdigt wurde. Wäre es anders, müsstet Ihr nicht zum Bundesverfassungsgericht.

Wenn auch das Bundesverfassungsgericht abgelehnt hat, könnt Ihr zur Europäischen Menschenrechtskommission nach Straßburg „gehen“. Die Frist dazu beträgt 6 Monate, aber warum warten? Ihr wollt ja den Unterhalt bekommen. Die haben ihre eigenen Regeln. Dort müsst Ihr zuerst eine Beschwerde anmelden, nur anmelden. Man wird Euch dann ein Heftchen für die Zulässigkeitsvoraussetzungen zuschicken, ebenfalls einen Schwung Vordrucke, den Ihr ausfüllen müsst und spezielle kleine Aufkleber mit Eurer eigenen Beschwerdenummer. Jede schriftliche Eingabe von Euch muss dann diesen Aufkleber tragen. Natürlich fallen in dieser Instanz bereits einige Kopien an.

Falls jemand nun sagt, das ist zuviel Arbeit, dann denkt daran, wieviel gutes Ihr tun könntet mit dem monatlichen Unterhalt nach HLKO, der unabhängig von einer weiteren Gegenleistung ist. Denn Eure Gegenleistung habt Ihr schon längst gebracht:

Eure Freiheit!

Kriegsgefangenen-Besoldung-1-1

Besoldungsantrag-Vorlage-MUSTERMANN-Anleitung