Im Deutschen Kaiserreich (1871-1918) hatten Frauen und Mädchen weniger gesellschaftliche Rechte als Männer.
Sie durften nur in seltenen Fällen Verträge selber abschließen, ansonsten nur mit einem männlichen Vormund. Mädchen hatten einen schlechteren Zugang zu Schulen und durften erst ab etwa 1900 an Universitäten studieren.
Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab 1900 verloren Frauen kurzzeitig jegliche politische Rechte. Nicht nur deren Unterdrückung in der Ehe war durch das Gesetz toleriert, auch die Bildung von Frauenzeitschriften, -vereinen, oder -Versammlungen, sowie politische Ämter wurde ihnen untersagt.
Erst 1908 bekamen sie die Vereinsfreiheit zurück sowie eine preußische Mädchenschulreform und das Recht politischen Parteien beizutreten.
Trotz dieser Einschränkungen gab es vielfältige Aktivitäten von Frauen, die zu einer allmählichen Verbesserung ihrer Situation führten.
Frauen nutzten zunehmend die Einteilung in öffentliche und private Sphären als Argument für politisches Engagement.
Themen wie Erziehung, Hygiene, Gesundheit, Familienpolitik, Kampf gegen Armut wurden immer wichtiger – und die Frauenbewegungen forderten, dass sie Einfluss und eine Stimme in diesen Bereichen hatten.
Nach dem Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 verbesserte sich die gesellschaftliche Situation von Frauen langsam.
Sie wurden nun in vielen gesellschaftlichen Bereichen benötigt, da die Männer an der Front waren und häufig nicht von dort zurückkehrten.
So gab es nun Frauen in Berufen, die vorher für sie nicht möglich gewesen waren, wie zum Beispiel Straßenbahnfahrerin.
Dieses verbesserte ihre gesellschaftliche Akzeptanz auch bei Gegnern von Frauenrechten erheblich und erleichterte die Einführung des Frauenwahlrechtes 1918 und weitere rechtliche Verbesserungen.