Elsaß-Lothringen ist sehr wohl ein Bundesstaat, jedoch wurde er zum Staat per Gesetz erhoben und untersteht dem deutschen Kaiser.
Die Elsass-Lothringer verfügen über die Reichsangehörigkeit.
Die Reichsangehörigkeit ist keine Staatsangehörigkeit und wurde als solche nie definiert.
Die Reichsangehörigkeit ist mittelbar.
Ja, alle Bundesstaaten haben einen Teil ihre Souveränität an den deutschen Kaiser abgegeben damit dieser handeln kann.
Jedoch ist ihnen die größtmögliche Souveränität erhalten geblieben, was man daran erkennt, daß sie über eine eigene Gesetzgebung verfügen
(= Staatsgewalt und eigene Verfassungen).
Dieser Umstand ist nun einmalig mit dem
Deutschen Reich.
Das gab es so in dieser Form noch nie.