Auflösung des römischen Rechts -Urteil des BVerfGE

Dezember 8, 2023
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Dezember 8, 2023 keystofreedom

Auflösung des römischen Rechts -Urteil des BVerfGE

19.— Urteil des BVerfGE vom 25.07.2012:

BVerfG-Urteil vom 25.07.2012 (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11) stellt fest, dass es keine verfassungsgemäßen Parlamente seit mindestens 1956 in der BRD gab. Die Frage, ob die Gesetze nicht trotzdem durch die normative Kraft des Faktischen gültig seien, ist überhaupt nicht zulässig.

Denn die „Normative Kraft des Faktischen“ schließt nicht ein, dass Rechtsverstöße, Betrug, Vertretungsfehler, sich irgendwann als Recht bezeichnen könnten.
Aus Unrecht wächst kein Recht – auch nicht, wenn es 70 Jahre vertuscht, versteckt oder sonst wie unbemerkt blieb.

– BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen – Neues Wahlgesetz nichtig
– Altes Wahlgesetz nichtig
– Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen

– Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung

Hiermit wurden der Bundesrepublik Deutschland jegliche Rechte auf Steuern, Jurisdiktion, Gesetzgebungen usw. usw. völlig entzogen.

Dies erfolgte aber bereits schon mit den Bereinigungsgesetzen in den Jahren 2006, 2007 und 2010, die von den Alliierten erlassen worden sind.

Die Immunität der Richter und Staatsanwälte ist weg! 20.–Motu Proprio vom 11. Juli 2013:

Papst Franziskus hat am 11. Juli 2013 mit Wirkung zum 01.September 2013 ein Motu Proprio, das höchste legale Gesetzinstrument auf Erden aus eigenem Beweggrund (motu proprio) herausgegeben und demzufolge die Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und „Regierungsbeamten“ aufgehoben.

Durch dieses Motu Proprio des Papstes sind nunmehr Richter, Anwälte, Banker, Gesetz-geber, Strafverfolgung und alle öffentlichen Beamten und Bediensteten persönlich haftbar zu machen für ihre Beschlagnahmung von Häusern, Autos, Geld

und Anlagen der wahren Begünstigten, für Freiheitsberaubung, Betrug, Belästigung und die Umwandlung der Treuhandfonds der wahren Begünstigten.

Die juristische PERSON ist weg! 21.–Auflösung des römischen Rechts:

Seit dem 21 Juni 2011 ist die Romanus Pontifex offiziell aufgelöst, über Ritus Mandamus und Ritus Probatum; öffentlicher Eintrag Nr. 983210-331235-01004. Hiermit ist alle Rechtsprechung des römischen Reiches auf der Erde null und nichtig.

Alle Cestui Vie – Trusts sind seit dem 15 August 2011 über den Ritus Probatum Regnum und Ritus Mandamus aufgelöst.
(Öffentlicher Eintrag Nr. 983210-341748-240014)

Dies beinhaltet die Auflösung des Trusts und Amtes bekannt als Aeterni Regis, und als die „Ewige Krone“ oder „die Krone nebst all ihrer Ablegern, die Beendigung aller Siedlungsurkunden (settlement certificates), Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, der Bonds und Ansprüche (claims) einschließlich der Autoritäten der Bank for International Settlements

(BIS = Zentralbank der Zentralbanken.)

Alle Länder / Bundesländer / Bundesstaaten existieren ausschließlich nur unter einem Konkordat mit der röm. kath. Kirche, als See- Handelsrechtliche Staatswesen und sind dem Internationalen UCC (Uniform Commercial Code) sowie dem Kanonischen Recht unterworfen. Es gibt die jur. PERSON nicht mehr!

Auch der Papst hat die jur. PERSON abgeschafft und verboten!

22.–Urteil des BVerfGE 1 BvR 1677/15 vom 03.11.2015:

Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt!

Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden.

Die BRiD-Gerichte, sonstige Beamte und Mitarbeiter sind allesamt nicht grundrechtefähig und somit auch nicht prozessfähig.

Eine juristische Person ohne jegliches Grundrecht ist nicht grundbuch-, recht-, geschäfts-, handlungs-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozessfähig, sondern ausnahmslos nur schuldfähig!

Erklärung des Niedersächsischen Justizministers dazu:

23.–Die Länder sind dem Grundgesetz und dem Völkerrecht NICHT beigetreten. Gemäß der Erklärung des Nds. Justizministeriums in (Dokument 1001 I-202.45) vom 19.01.2017 n.Chr. wird in der Jurisdiktion

• Rechtsprechung ohne Rechtfähigkeit,
• Prozesse ohne Prozessfähigkeit,
• Klagen ohne Klageberechtigung und Klagebefugnis,
• Schäden ohne Haftbarkeit mit anonymer UN-Verantwortung fingiert und
• Völkerrecht ohne Zuständigkeit gegen die Verfassungsordnung verleumdet.

Diese Handlungen sind strafbar.

Und dann kommen private, amerikanische Unternehmen (GmbHs) daher und behaupten über staatliche Rechte und Befugnisse zu verfügen!

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Zur Täuschung im Rechtsverkehr werden die US- Steuernummern verborgen!
Es ist nicht leicht, diese immer heraus zu filtern, obwohl diese privaten Unternehmen der Verpflichtung unterliegen, ihre Steuernummern anzuzeigen.

27.–Einträge im Reichs- Handelsregister existieren nicht, ebenso verfügt kein US- Unternehmen auf dem Staatsgebiet Prussens/Preußens, dem Deutschen Reich über eine Gewerbe-Erlaubnis. Wie aus dem Vorwort hier erkennbar ist, befindet sich der Staat immer noch unter aktiven Kriegsrecht seit dem 31 Juli 1914, im Waffenstillstand vom 11 November 1918.

Somit ist eine Genehmigung des Preußischen Militärs zwingend erforderlich.

Selbst unter der irrigen Annahme, das Reich und Preußen wären von den Alliierten besetzt, ist auch in dem Fall,
aufgrund Militärgesetz Nr. 161 eine Genehmigung der Alliierten Militär- Kommandantur zwingend erforderlich!

Sollte keine Genehmigung vorgelegt werden können, begehen die Mitarbeiter dieser Gerichte und Staatsanwaltschaften schwere Kriegsverbrechen, auf die die Todesstrafe steht.
Alle diese privaten US- Unternehmen behaupten, ihre Rechte aus einem Telemedienvertrag, der durch das Urteil vom 25.07.2012 hier Punkt 19, null und nichtig ist, ableiten zu können.

28.–Urteil Bundes- Verfassungsgericht:

Es ist grundsätzlich von allen weiteren Verantwortlichen im Verband juristischer Personen 1 BvR 1766/15 SACHE zu unterlassen den Namen, Frau / Herr siehe auch
(§ 28 PAusV, § 3 StAG, § 2 BMG), etc., im Verband juristischer Personen 1 BvR 1766/15 SACHE zu verwenden, da diese nicht grundrechtfähig, nicht grundrechtgebunden, nicht prozessfähig sowie nicht völkerrechtfähig sind und dessen Verwendung

schwerste nicht verjährbare Verbrechen im Völkerrecht bewirkt.

Art. 6 EGBGB in Verbindung mit ECHR 75529/01 öffentliche Rechtschutzordnung, da die Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland bei Menschenrechtverletzung im Völkerrecht nicht angewandt werden dürfen.

Genfer Abkommen IV – SR 0.518.51 – Völkerrechtlicher Zivilschutz Art. 47

Genfer Abkommen I – Art. 48
Genfer Abkommen II – Verpflichtung die
Genfer Abkommen Art. 127
Genfer Abkommen III – zu besitzen und darin besonders Art. 144 Genfer Abkommen IV – unterrichtet zu sein.
Art.73 in Verbindung mit Art. 53 107 UN-Charta Treuhandverwaltung und Feindstaat Genfer Abkommen IV Artikel 147 (Hard Law)

Tatsächlich kann hier nur noch von organisierter Bandenkriminalität die Rede sein.

Diese privaten US- Unternehmen simulieren auf unserem Grund und Boden einen Staat, diese privaten US- Unternehmen sollen die vertraglichen Grundlagen geschaffen haben.

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32.

Auch alles nur private Us- Unternehmen ohne hoheitliche Rechte und Befugnisse! Selbst der Bundeskanzler Olaf Scholz tritt nur als GmbH hier auf.

Weil er für seine Taten nicht in die Haftung genommen werden will!

Nur die GmbH haftet mit ca. 25.500,- € für Billionenschäden, die dem Volk der Deutschen durch seine Taten zugefügt werden.

Danach haben die Gerichte / Richter/innen und Staatsanwaltschaften / Staatsanwälte/ innen also ihre Legitimationen von toten Sachen bezogen!

Welchen Staat aber vertreten sie???

Auch diese privaten Unternehmen begehen fortlaufend Kriegsverbrechen!

Dadurch dass diese kriminellen US- Unternehmen immer noch die jur. PERSON nutzen, die gemäß der Punkte 06 und 21 nicht existent sind, niemals waren, werden in ihrem eigenen System diverse Straftatbestände erfüllt.

33.–2007 — Aufgrund des privaten Status der Unternehmen und der Vortäuschung öffentliches Recht auszuüben kommt es zur Durchgriffshaftung §§ 105 Abs. 1, § 128 HGB, sie haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen.

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Da es sich hier um den Missbrauch der juristischen Person durch privat erzeugte Strohmann- Scheingeschäfte § 117 BGB handelt, führt dies zum „Verlust der Haftungsbeschränkung“.

2007 gab der BGH das zur Durchgriffshaftung führende Konzept des Missbrauchs der Rechtsform auf und begründete die Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters allein mit § 826 BGB als eine besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung. Nicht versicherte „Strohmannfiguren“ stehen ausschließlich unter Haftung des jeweiligen Anwenders mit Durchgriffshaftung über dessen Juristische Obligation auf den Inhaber dieser [19/III GG].

Das bedeutet nichts anderes, als dass hier seit 2007 hart gegen die jur. PERSONEN, die sich als angebliche staatliche Beamte ausgeben um über den Obligationsbetrug mit dem Namen, (Erzeugung von Strohmännern) staatshoheitliche Amtshandlungen auszuüben, vorgegangen wird.

34.–18 US-Code § 1341 – (UCC) Betrug und Schwindel.

Jeder, der einen Plan oder Trick zum Betrug entwickelt hat oder zu entwickeln beabsichtigt oder wissentlich verursacht, dass sie per Post oder einem solchen Spediteur gemäß den Anweisungen darauf oder an dem Ort, an den sie von der Person, an die sie adressiert ist, zugestellt werden sollen, zugestellt werden, wird eine solche Angelegenheit oder Sache unter diesem Titel mit einer Geldstrafe belegt oder nicht länger als 20 Jahre inhaftiert, oder beides. Wenn der Verstoß im Zusammenhang mit einer vom Präsidenten erklärten Katastrophe oder einem Notfall größeren Ausmaßes (gemäß Definition dieser Begriffe in Abschnitt 102 des Robert T. Stafford Desaster Relief and Emergency Assistance Act (42 USC 5122)) oder ein Finanzinstitut betrifft, wird diese Person mit einer Geldstrafe von höchstens 1.000.000 $ oder einer Freiheitsstrafe von höchstens 30 Jahren oder beidem belegt.

(25. Juni 1948, Kap. 645, 62 Stat. 763; 24. Mai 1949, Kap. 139, § 34, 63 Stat. 94; Pub. L. 91– 375, § (6) (j)(11), 12. Aug. 1970, 84 Stat. 778, Pub. L. 101–73, Titel IX, § 961(i), 9. Aug. 1989, 103 Stat. 500, Pub. L. 101–647, Titel XXV, § 2504(h), 29. Nov. 1990, 104 Stat. 4861, Pub. L. 103–322, Titel XXV, § 250006, Titel XXXIII, § 330016(1)(H), 13. Sept. 1994, 108 Stat. 2087, 2147; Pub. L. 107–204, Titel IX, § 903(a), 30. Juli 2002, 116 Stat. 805; Pub. L. 110–179, § 4, 7. Jan. 2008, 121 Stat. 2557.)

35.–18 US-Code § 1342 – (UCC) Fiktive Name oder Adresse.

Wer zum Zwecke der Durchführung, Förderung oder Durchführung eines in Abschnitt 1341 dieses Titels genannten Schemas oder Geräts oder eines anderen rechtswidrigen Geschäfts mit Hilfe des Postdienstes eine fiktive Person verwendet oder annimmt oder anfordert, von ihr angesprochen zu werden, falschen oder angenommenen Titel, Namen oder Adresse oder anderen Namen als seinen eigenen richtigen Namen, oder nimmt oder erhält von einem Postamt oder autorisierten Verwahrer von Postsendungen Briefe, Postkarten, Pakete oder andere Postsendungen, die an irgendjemanden adressiert sind ein solcher fiktiver, falscher oder angenommener Titel, Name oder Adresse oder ein anderer Name als sein eigener richtiger Name, wird unter diesem Titel mit einer Geldstrafe belegt oder mit einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder beidem.

(25. Juni 1948, Kap. 645, 62 Stat. 763; Pub. L. 91–375, § 6(j)(12), 12. Aug. 1970, 84 Stat. 778; Pub. L. 103–322, Titel XXXIII, § 330016(1) (H), 13. Sept. 1994, 108 Stat. 2147.)

Sie versuchen sich zu schützen, indem sie zu ihren Urteilen nur beglaubigte Abschriften ohne richterliche Unterschrift zustellen lassen.

36.–Bundesgerichtshof XII ZB 132/09
Beschluss XII ZB 132/09 des BGH vom 09.06.2010 mit Seite 4 zur Urteilsbegründung bedeutet, dass eine Ausfertigung, die nicht vollständig wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine gerichtliche Urkundenfälschung ist.

Analog zu § 315 ZPO müssen Richter und alle anderen Amtspersonen Bescheide, Beschlüsse oder Urteile eigenhändig handschriftlich unterschreiben, ansonsten sind diese nichtig! (Siehe auch § 275 (2) StPO, § 117 VwGO).

Darüber hinaus ist anzumerken, dass im Rechtsverkehr stets der ausgeschriebene Vor- u. Zuname zu verwenden ist! Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm – Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig!

Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, dass Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG). Ein Beschluss, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt.

37.–§ 317 ZPO (2) – Urteilszustellung und -ausfertigung (ZPO = Zivilprozessordnung) § 317 ZPO (2) – Urteilszustellung und -ausfertigung
„(2) Ausfertigungen werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt.

Solange das Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, dürfen von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden.“
Dies ist ein extrem menschenrechtswidriges Vorgehen i. S. d. Art. 6 EMRK durch die Richter, da solange ein Urteil nicht verkündet und nicht unterschrieben ist, von ihm Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften nicht erteilt werden dürfen.

Bekommt also jemand eine beglaubigte Abschrift als sogenanntes Urteil zugesandt, ist davon auszugehen, dass das original Urteil nicht unterschrieben wurde! –

Straftatbestand Rechtsbeugung § 339 StGB.

38.–Mit dem Strafbefehl können nur
Vergehen im Sinne des § 12 Absatz 2 StGB geahndet werden
[und sind nur gültig mit Vornamen und Familienname, sowie Unterschrift des Richters!] § 12 StGB Verbrechen und Vergehen (Strafgesetzbuch)
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber
bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit
Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere
oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht. Haftbefehle dürfen nur im Strafrecht angewandt werden – das ist international so geregelt.
Haftbefehle dürfen daher nicht zur Erzwingung von Geldeinnahmen angewandt werden.
Das ergibt sich aus Art. 25 GG i.V. m. Art. 11 Internationaler Pakt vom 19.12.1966 für bürgerliche und politische Rechte von 1966 – BGBl. 1973 II S. 1533 – am 23. März in Kraft getreten, für die Bundesrepublik Deutschland trat der Pakt mit Ausnahme des Art. 41 am 23 März 1976 – BGBl. 1976 II S. 1068, Art. 41 so dann am 28. März 1979 – BGBl. 1979 II S. 1218 in Kraft.
Bei der Anwendung von Beuge / Erzwingungshaft handelt es sich um verbotene NaZi- Gesetzgebungen.

Für ein OWiG kann und darf keine Erzwingungshaft angeordnet werden, dass erfüllt den Straftatbestand der Rechtsbeugung.
Desgleichen gilt für Strafbefehle, in denen eine Ersatz- Freiheitsstrafe nicht ausdrücklich angeordnet wurde. Wirksam wird der Strafbefehl erst, wenn dieser mit der Rechtsverbindlichen Unterschrift des Ausstellenden Richters nach § 126 BGB rechtskonform zugestellt wurde.

Bei fehlender richterlicher Unterschrift nach § 126 BGB werden auch keine Fristen in Gang gesetzt. Richter/innen auf Probe dürfen im 1. Jahr lediglich OWiG- und andere minderschwere Fälle bearbeiten.

Die Bearbeitung im Strafrecht ist grundsätzlich den Voll- Richtern/innen vorbehalten.

Wie aber bekannt ist, haben Richter/innen aufgrund des Urteiles vom 25.07.2012 durch das BVerfG. bis rückwirkend 1956 gar keine richterliche Amtsgewalt mehr.

Jedes Urteil, Beschluss, Strafbefehl, Haftbefehl, Pfändung usw… sind null und nichtig, den Richtern/innen ist dies bekannt, sie erfüllen vorsätzlich den Straftatbestand der Rechtsbeugung nach § 339 StGB.

Das Grundgesetz wurde am 17.07.1990 durch Streichung des Art. 23 für null und nichtig erklärt, aber selbst nach dem GG Art. 101 Alle Gerichte sind Staatsgerichte, war ihnen aufgrund der fehlenden Staatlichkeit, die Ausübung der Gerichtsbarkeit verboten!!!

Mit dem 1. Bundes- Bereinigungsgesetz 2006 wurden den Gerichten das
GVG – Gerichts- Verfassungsgesetz sowie der Zugriff auf die Staatliche Gesetzgebung aufgrund der fehlenden Staatlichkeit generell entzogen und verboten.

39.–Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 16.09.2022, Az. 3 Ns-110 Js 1471/21-92/22| – 3. Kleine Strafkammer

Fehlende Unterschrift unter Strafbefehl und Verwaltungsakten.

Zitat im Urteil:

„Das Fehlen der Unterschrift ist ein wesentlicher Mangel, der einen Strafbefehl nicht wirksam werden lässt. Nach Auffassung der Kammer kommt es nicht darauf an, ob aus den Akten festgestellt werden kann, dass dennoch eine der Willensäußerung des Richters entsprechende Entscheidung vorliegt (zum Meinungsstand vgl. MeyerGoßer/Schmitt, StPO, § 409, RN 13; KK-StPO, § 409 Rn. 13-15).

Denn das Erfordernis der Unterzeichnung kann nicht anhand von Umständen aus der Akte, wie beispielsweise eines Namenskürzels bei der Begleitverfügung, fingiert werden.
Insoweit ist anerkannt, dass die fehlende Unterzeichnung einer Urteilsurkunde
(§ 275 Abs. 2 StPO) nicht durch eine von dem erkennenden Richter unterzeichnete gesonderte Verfügung (der Zustellung) ersetzt werden kann

(vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. 7. 2011 – 1 RVs 166/11).
Ähnlich wie bei einer Urteilsurkunde kann auch bei einem Strafbefehl nur durch die Unterzeichnung dokumentiert werden, dass der Richter die Verantwortung für den Inhalt des – gemäß § 408 Abs. 3 StPO nicht von ihm herrührenden – Schriftstücks übernehmen wollte. Die vergleichende Betrachtung wird durch § 410 Abs. 3 StPO gestützt.“https://rewis.io/urteile/urteil/o36-16-09-2022-3-ns-110-js-147121-9222/
Das bezieht sich ebenfalls auf Haftbefehle, die nur von einem Richter unterschrieben werden dürfen, Staatsanwaltschaften und Justizangestellte sind nicht befugt!
Richter auf Probe begehen damit Rechtsbeugungen, die Anordnung der Erzwingungshaft / Beugehaft ist bereits ein erfüllter Straftatbestand.

40.–Bundesgerichtshof VII ZB 43/12
Urteil Bundesgerichtshof – Beschluss vom 11. April 2013 · Az. VII ZB 43/12: “maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift” sind ungültig!
„Die Berufungsschrift weise keine Unterschrift, sondern eine „Streichung“ des dort maschinenschriftlich angegebenen Namens auf. Allenfalls könne es sich bei dem Schriftzug um eine Paraphe handeln, die keine formgültige Unterschrift darstelle.“
Mehr HIER: https://openjur.de/u/626641.html

41.–BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
Wenn auf dem Schriftstück in der untersten Zeile steht „Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig!“, berufen sich die „Beamten“ auf das Verwaltungsverfahrensgesetz § 37 Abs. 5, im folgenden VwVfG genannt.
Hier wird eine rechtliche Täuschung begangen.

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42.–Ohne Unterschrift & Verjährung
Die sog. Rechtkraft kann nicht eingetreten sein, da es sich um ein Scheinurteil ohne Originalunterschrift des erkennenden Richters und ohne jegliche Begründung handelt. Hier liegen absolute Revisionsgründe nach § 547 Nr. 6 ZPO vor.

Durch ein Scheinurteil wird ein Verfahren nicht abgeschlossen, daher werden auch keine Fristen in Gang gesetzt. „Zwar ist das angefochtene Protokollurteil auch ohne Unterschrift sämtlicher an der Entscheidungsfindung mitwirkenden Richter mit seiner Verkündung existent geworden (BGHZ 137, 49, 52).

Jedoch können die fehlenden Unterschriften nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, weil seit der Urteilsverkündung die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten (§§ 517, 548 ZPO) verstrichen ist (BGH, NJW aaO S. 1882).
Das Fehlen der Unterschriften stellt einen absoluten Revisionsgrund dar (§ 547 Nr. 6 ZPO).

Scheinurteile und Scheinbeschlüsse beenden jedenfalls kein Verfahren.“

43–Eine beglaubigte Ausfertigung ist kein Ersatz für das richterlich unterschriebene Urteil nach § 126 BGB.

Nur ein Ordnungsgemäß nach § 126 BGB unterschriebenes Urteil kann Fristen in Gang setzen und Rechtskraft entfalten.
Der Hinweis, in der Gerichtsakte befindet sich das unterschriebene Schriftstück ist nicht von Relevanz.

Dies auch nur, wenn der bekennende Richter über eine Zulassung der Militärregierung verfügt.

Das einmal nur zum Nachweis der „Rechtskraft“ im eigenen System.
In der Hauptsache geht es darum, wo ist die Legitimation, wer hat diesen „Richtern/innen“ und „Staatsanwälten/innen“ ihre „Ämter“ und die Vertretung öffentlichen Rechts verliehen???

Niemand, sie behaupten dies nur! Sie können keine Nachweise erbringen!!!

Tatsächlich gehören sie aufgrund ihres privaten Unternehmens- Status nicht einmal mehr zur großen Räuberbande im Vatikanstaat Berlin Mitte, der seit 1945 als beschlagnahmtes US- Gebiet zum Vatikanstaat Washington DC gehört.

Der Berliner Vatikanstaat verwaltet lediglich die 52% der Geschäftsanteile, die der Vatikanstaat Washington DC an jeden einzelnen dieser ca. 47.000 Unternehmen die auf deutschem Reichsboden Ämter- und Behörden vortäuschen, hält.

Selbst wenn sie ihre kriminellen Machenschaften unterschreiben würden, werden es immer nur kriminelle Machenschaften bleiben!
Niemand kann privaten, amerikanischen Unternehmen hier hoheitliche Rechte und Befugnisse verleihen! Das ist in keinem Staat auch innerhalb dieser Vatikanischen Welt (Matrix) möglich.

Die Anwendung von UCC = See- Handelsrecht ist auf dem Festland verboten, es kann nur unter Täuschung und Betrug angewendet werden.
Der Vatikan ist seit 1871 aus dem Reich und Preußen verbannt, zuvor hat der Vatikan allen gebürtigen Preußen / Prussen / Reichsangehörigen Deutschen die vollen Menschen und Bodenrechte auf Ewigkeit zugesichert.

Deshalb hat weder der Vatikan noch das Vatikanische- Kanonische Recht irgendeine Gültigkeit oder Geltung auf unseren Staatsgebieten.

Der Unterzeichner fordert Sie nunmehr mit einer Frist von 7 Werktagen auf, nachstehend Aufgeführtes nachzuweisen:

1. Ist das [Amts]gericht Bochum staatrechtlich befugt, tätig werden zu dürfen ? Wenn ja, bittet der
Unterzeichner, diese Genehmigung in Kopie mitzuteilen.

2. Als zuständiger Richter des [Amts]gericht Bochum, bittet der Unterzeichner um Einsicht in Ihre Legitimierung als Richter tätig werden zu dürfen. Insbesondere einen Beamtenausweis und/oder aber auch eine Bestallungsurkunde bzw. eine Alliierten Tageszulassung.

3. Der Unterzeichner bittet mittels Postzustellurkunden, zu Beauskunften, dass tatsächlich eine ordnungsgemäße Ladung gem. den Gesetzesmäßigen Vorschriften gem. ZPO erfolgt ist. Der Unterzeichner bestreitet dies.

Grund:

Der Unterzeichner verweist ausdrücklich auf die Vorschrift der ZPO, wie eine solche Zustellung zu erfolgen hat und vor allem wo diese überhaupt erfolgen darf. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten an „wen“ auch sehr begrenzt.

Der Unterzeichner fordert dazu auf, eine plausible Begründung vorzutragen, wie „von einer Aufenthaltsstelle“ einer Person (Mensch), ausgegangen werden kann, obwohl die Rechtsprechung eine andere Sprache spricht.
Begründen Sie gegenüber dem Unterzeichner Ihre Handlung der Willkür prüfungsfähig und beachten Sie dass ein Amtlicher Bescheid nach geltendem deutschen Recht, nur von einer Amtsperson ausgehändigt werden darf.

Das Personal der deutschen Post AG erfüllt diese Voraussetzungen nicht und wäre somit Strafbar. Ein Beamter ist nur im Amt mit einem gültigen Amtsausweis !
Kein Dienstausweis.

4. Der Unterzeichner fordert dazu auf, die fehlenden und rechtsgültigen Richterunterschriften Richter „Bosse“ und Richterin „Middendorf“ nachzureichen.
Unterschrift auf Behördenschreiben gemäß gültigen Gesetzen.
Alle über den Postweg versandten Schriftstücke sind ohne gültige Unterschrift nicht rechtswirksam. Texte wie „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig!“ erfüllen den Tatbestand der Rechtstäuschung.

Das gleiche gilt für Kürzel, Paraphen und sonstigen Geschmiere.

Beweis:

§126 BGB, §315 ZPO, §275 StPO, §117 VwGO, §37 VwVfG, §110c OWiG, §134 SGG, §119 AO usw.
Der Zusatz„i. A.“ ist nach höchstrichterlicher Feststellung als formunwirksam und damit ebenfalls rechtsunwirksam anzusehen.

Beweis:

BGH-Urteil vom 19. Juni 2007– VI ZB 81/05; BGH-Urteil vom 31. März 2002– II ZR 192/02; BGH Urteil vom 5. November 1987– V ZR 139/87 Eberhard.

5. Der Unterzeichner bittet um Erklärung der Begrifflichkeit „Staatsangehörigkeit Deutsch“. Erklären
Sie bitte wie „Deutsch“ eine Staatsangehörigkeit begründen vermag, da sich der Begriff ausschließlich

auf die Sprache bezieht und kein Staat existiert und was Staatsanwälte für Funktion in diesem Haifischbecken des Unrechtes einnehmen. Wer hat diese Fiktion erschaffen ?

6. Der Unterzeichner fordert dazu auf, dass auch die Urkundsbeamtin „Jahn“ und Urkundsbeamte „Köhler-Sodeikat“ alle fehlenden
Unterschriften nachholt und Ihren Beamtenausweis oder Amtsausweis vorweist.

7. Der Unterzeichner fordert dazu auf, dass eine Legitimierung und Nachweis mittels eines Beamtenausweis oder Amtsausweis der PK „Demiroski“, POKin „Tonn“, EPHK „Feidner“, PK „Schwarz“, KA „Rettstadt“, RBe „Morgenstern“, LR „Konze“ nachweist und für welchen Staat sie tätig sind.

8. Der Unterzeichner fordert dazu auf, dass eine Legitimierung und Nachweis mittels eines Beamtenausweis oder Amtsausweis und für welchen Staat er tätig ist von Staatsanwalt „Hagemann“.

Darüber hinaus verweise Ich auf den:

Weltpostvertrag

Der Weltpostvertrag kann seit 1907 nicht geändert werden, da es keine
Staaten mehr gibt!!!
Die weisen Worte von Calvin Coolidge, dem „schweigsamsten Präsidenten der US Geschichte“, waren sehr passend.
Als man ihn fragte, warum er so wenig spricht, antwortete er:
„Ich habe niemals Schaden durch etwas erlitten, was ich nicht gesagt habe.“

Die UPU (Universal Portal Union) mit Hauptsitz in Bern, Schweiz, ist die absolut maßgeblichste Organisation in der heutigen Welt. Sie gründet sich auf Staatsverträgen.
Keine Nation kann als Nation anerkannt werden, ohne in der internationalen Admiralität zu sein, um ein gemeinsames Forum zu haben, sich am Handel zu beteiligen und Konflikte zu lösen.

Die UPU arbeitet unter der Autorität durch Verträge mit jedem Land auf der Erde zusammen. Sie ist, wie das immer so war, der oberste Lehnsherr oder der Ober Aufseher über die allgemeinen Interaktionen aller Länder im internationalen Handel. Die UPU ist die Nummer Eins unter den militärischen (internationale Admiralität ist auch militärisch) Auftragsvergaben auf dem Planeten. Der UPU unterstehen alle Armeen der WELT.

Aus diesem Grund sollte jeder alle wichtigen , juristischen und handelstechnischen Dokumente, mittels des Postamtes senden, statt durch private Beförderer, welche wie ,,Pin“ etc. sind und uns in Wahrheit von unseren Rechten abschirmen mit ihren POST- AG Service Agenturen anstelle des Post-Amtes. Gültig ist nur ein Versandt von Post mit entwertetem Postwertzeichen.

Wir wollen direkten Zugang zur Autorität – und die Verfügbarkeit der Korrespondenz zwecks Rechtsbehelf und Entschädigungsansprüche – zur UPU.
Die Einbeziehung der Autorität der UPU wird automatisch durch den Gebrauch durch Briefmarken aktiviert.

“ Der Unterzeichner bestreitet diese Schuld und alle Forderungen einen Vertrag in Übereinstimmung mit 15 USC 1692 G zu schließen.“

Alles ist Handel, und jeder Handel ist Vertrag

Der Herr der Verträge ist das Postamt, und das UPU ist der höchste Lehnsherr des Handels, aller Bankgeschäfte und des Postsystems in der Welt.

Postversand nur nach Weltpostvertrag

Korrespondenz mit der „Öffentlichkeit“ (z.B. Gerichtspost) hat, rechtsoben auf dem Umschlag einen Aufdruck anstatt einer Entwerteten Briefmarke.

Dies zu tun ist ebenfalls bereits Postbetrug.

Wenn der Umschlag solch einen Aufdruck, statt einer entwerteten Postmarke hat, dann haben jene sich in einen Postbetrug eingelassen, weil da keine entwertete Briefmarke drauf ist.
Es ist die entwertete Briefmarke, die die Gewalt hat; eine nicht entwertete Briefmarke ist gar nichts. Ein solcher Aufdruck ist gleich einer solchen nicht entwerteten Briefmarke.

Wenn sie nicht entwertet ist, ist der Brief nicht bezahlt !
In Bezugnahme Ihrer postalischen Korrespondenz, stellt der Unterzeichner fest, das

es sich um eine „aufgedruckte“ Versandmarke) handelt

und,

in Bezug auf Ihre gelben Briefe stellt der Unterzeichner fest das dieser ohne Postwertzeichen und nicht von einem Beamten oder Amtsperson zugestellt wird. Der Unterzeichner erwartet dafür eine rechtswirksame Einlassung Ihrerseits.

Es besteht der Anfangsverdacht auf einen illegalen Post-Betrug !

Eine Überprüfung ist somit erforderlich und mit einem Überprüfung-s-Protokoll abschließend zu erbringen und Teile mit, dass der Unterzeichner seinen Verdacht bei der,

UNIVERSAL POSTAL UNION UPU, Weltpoststrasse 4, [CH-3015) Bern SCHWEIZ, zur Anzeige gebracht hat.

Der Vorgang hat bis zur Verkündung der Entscheidungen zu ruhen.

Gemäß Ihre Aufforderung teilt der Unterzeichner mit, das dieser nichts unterzeichnen noch zustimmen wird, da Ihr gesamtes, Vorgehen hochgradig kriminell ist.

Hinblick auf Konrad Adenauer, der zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland sagte, wir haben kein Mandat des Deutschen Volkes, wir haben den Auftrag der Alliierten.

Der Unterzeichner teilt mit das die gesamten Vorgänge an die amerikanische, russische und britische Militärpolizei der Alliierten Kommandantur weitergeleitet wird und zur Anzeige gebracht wird.

Eine Überprüfung ist somit erforderlich und mit einem Überprüfung-s-Protokoll abschließend zu erbringen. zum ORT das Datum entnehmen sie dem Poststempel

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Alle Rechte Vorbehalten