Wechsel vom Jobcenter ins Sozialamt
Das bedingungslose Grundeinkommen SGB XII statt SGB II
Stand Juni 2020 (Version 1)
Es gibt einen einfachen, legalen Trick wie man aus den Fängen der SCHIKANE-FIRMA JOBENTER entkommt und bedingungsloses Grundeinkommen beim Sozialamt erhält.
Statt Betroffenen den gesetzlich korrekten Weg aufzuzeigen und zu helfen, schikanieren, sanktionieren und entwürdigen die Jobcenter- Mitarbeiter Ihre „Kunden“, auf die sie ja so dringend und zwingend angewiesen sind. Selbst Anwälte, von denen wir glauben „die machen das ja schon“ spielen das Spiel gegen die Betroffenen mit, denn genau diese Halunken haben diese SGB-II-Gesetze ja selbst gemacht, nur um sie auf die Betroffenen mit deren Unwissenheit und einer handelsrechtlich benötigten Akzeptanz, die im Kommerz von Firmen zwingend nötig ist, zu übertragen, und zwar mit dem einzigen Ziel Sie zu ENTEIGNEN.
Das klingt erstmal wirr, denn man bekommt ja Geld vom Jobcenter, aber eben nicht alles… Kaum einer kennt und nutzt das SGB XII.
Und außerdem stellt sich doch die Frage, warum Jobcenter die Betroffenen immer wieder ins Sozialgericht schicken um sich dort zu be- klagen um ihre eigenen Ansprüche zu „verhandeln“ oder warum sie sogar mit fadenscheinigsten Tatsachen-Erfindungen als „Sozialbetrüger“ diffamiert und strafrechtlich verfolgt werden… Es ist unfaßbar, was die sich einfallen lassen. Eine menschliche Schande. Ehrlich gesagt, ich würde mich schämen dort zu arbeiten, spätestens wenn mein Arbeitsvertrag dort verlängert würde um bewußt wissentlich zu betrügen. Aber wir drehen den Spieß jetzt um. Ab jetzt regiert da Volk wieder! Aber zunächst muß ich ein wenig ins Gewissen reden um die Hintergründe wirklich zu verstehen und zu verinnerlichen.
SGB II ist eine perfekt inszenierte Täuschung im Rechtsverkehr, ein perfide geplantes Geschäftsmodell mit der Unwissenheit und der Angst der Menschen. Kurzum: es ist schlicht KRIMINELL was sie tun. Aber das bestreiten sie logischerwweise immer….
Es ist de facto
- Betrug
- Steuerbetrug
- Treuhandbetrug
- Sozialhilfebetrug
- Versicherungsbetrug
- Sozialversicherungsbetrug
- Haftpflichtversicherungsbetrug
- Nötigung
- Unterschlagung von Leistungen
- Täuschung im Rechtsverkehr
- psychologische Folter und ggf. daraus resultierend physische Verletzung (Körperverletzung)
- unterlassene Hilfeleistung
u. a. Taten (wenn ich die alle aufzähle, sind es fast 50 Straftaten)
und zwar ausnahmslos nur seitens der Jobcenter und allen Beteiligten!
Und jetzt lasse ich eine Bombe platzen und sage warum das so ist und und worauf es ankommt, was sie uns verschweigen und wie Sie Ihr Geld in voller Höhe vom Sozialamt erhalten. Deshalb empfehle ich Jedem hier genau zu lesen, denn es betrifft alle! Und je mehr es umsetzen und je schneller, desto erfolgreicher wird es. Es ist wie eine Massendemonstration, bei der sich alle vereinigen, mit dem Unterschied. daß hier aber jeder Einzelne schriftlich handeln muß um ein Ergebnis zu erzielen. Also nehmen Sie Ihre Rechte in Anspruch!
Mit dem Antrag auf SGB XII ist es sehr einfach machbar, aus der Schikane des SGB II wieder rauszukommen (oder wer noch nicht betroffen ist, gar nicht erst dort reinzukommen) und direkt ins SGB XII beim Sozialamt zu wechseln. Danach ist ein für alle mal Ruhe. Diese paar Seiten Wissen anzueignen, sollten Ihr Leben massiv positiv verändern und Ihnen wieder wertvolle ZEIT zum LEBEN geben. Für mich waren es Monate alles fundiert zusammenzutragen und zu tippen – auch viel Frust, während andere Freizeit hatten oder arbeiten gehen und Geld verdienen. Für diese Arbeit hier erhalte ich keinen Cent und erwarte auch nichts, denn es war auch eine Motivation für mich.
Anstatt SGB II beim JC zu „beantragen“ sollte man also SGB XII beim Sozialamt fordern, dies in Kombination mit AMRK 22 (Amerikanische Menschenrechtskonvention) bzw. unter Hinweis auf
AEMR 22 (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948).
Wir stehen unter militärischer Besatzung, deswegen macht AMRK 22 / AEMR durchaus Sinn, denn es geht um Völkerrecht.
Die Frage ist aber zunächst, warum geht eigentlich keiner der Hartz4-Betroffenen zum Sozialamt?
Wir lassen uns halt gerne verarschen….! Oder sind zu bequem? Oder denken wir haben keinen Anspruch? Wir wissen es i.d.R. einfach nicht
Sie haben Rechtsanspruch auf SGB XII (Sozialhilfe), nicht auf SGB II (Grundsicherung). Und kaum einer weiß wie es geht mehr Geld zu holen als Sie jetzt mit Hartz4 beim Jobcenter bekommen.
Zuerst ist unbedingt zu verstehen, das jedes Jobcenter ein eigens eingetragenes Handelsunternehmen ist, nennen wir sie FIRMA. Sie finden Ihres in www.upik.de gelistet. Es ist keine „Behörde“ und kein „Amt“ wie das Sozialamt es ist oder besser gesagt mal war. Auch das ist nur noch eine Abteilung der FIRMA STADT / FIRMA LANDKREIS o.ä. Bezeichnung. Alles Firmen! Und da gilt Handelsrecht!
SGB II ist nur eine „freiwillige Leistung“ einer FIRMA JOBCENTER, die dem Verbund der FIRMA BRD in Deutschland angehört und Ihr Geld verwaltet. Treu und ordnungsgemäß hat sie das zu tun. SGB II Leistungen werden erst durch einen Vertrag nach BGB („Civil Law“, Bürgerliches Gesetzbuch) zum Vertragsrecht. Genauer gesagt wird hier – wie überall im Handel – zunächst das international einheitliche Handelsrecht U.C.C. UNIFORM COMMERCIAL CODE angewendet, um Sie mit einer „Bitte“ ins Firmenrecht der Firma Jobcenter zu ziehen, deren AGBs. Ganz simpel geschieht das mit einem „Antrag“ nach SGB II . Damit erkennen Sie mit Ihrer Unterschrift die AGBs des Handelsunternehmens an und unterwerfen sich dementsprechend. Sie haben damit eine Akzeptanz erteilt, dummerweise aber mit ziemlicher Sicherheit freiwillig (merken Sie sich das!), aber taten es dennoch (unwissentlich!) auch UNTER einem ungewollten ZWANG, denn Sie wurden zunächst rechtlich getäuscht – und zwar über die fatale GEBURTSURKUNDE, die jeden Menschen zu einer sogenannten PERSON, also zu einer SACHE degradiert, die denen gehört, und Sie damit entrechtet. Das ist der sogenannte „BÜRGERLICHE TOD“, auch bezeichnet als CESTUI QUE VIE Act von 1666 (teuflisch!). Deswegen „beantragen“ die Betroffenen (Sie, als SACHE!) auch die Leistungen (anstatt sie zu „fordern“ bzw zu „beanspruchen“), weil sie als PERSON=SACHE nämlich keine Stimme haben und deshalb be-VOR-MUND-et sind…. Die Wortspielerei ergibt sich aus dem lat. PERSONA = MASKE, die man wie im Karneval 2020 vor dem Mund trägt oder als PERSONALAUSWEIS vor dem Gesicht hält…. Und der Halter eines jeden Dokumentes ist haftbar und soll bezahlen! Es sei denn er weist diese TOTE SACHE an den Aussteller bzw. Eigentümer zurück! Dies sei nur am Rande anfänglich angedeutet. Brauchen Sie hier gar nicht im Detail zu verstehen, aber merken Sie es sich mal.
ABER, Anspruch ist Eigentum, und auf Eigentum besteht bedingungsloser Anspruch und den braucht man logischerweise nicht zu „beantragen“ oder zu erbetteln (sagt sogar das Bundesverfassungsgericht)! Ein Eigentümer „fordert“ sein Eigentum und „beantragt“ es nicht!“ Das geht aber nur, indem man sich als „Mensch“ deklariert (lebend, beseelt), denn nur ein Mensch ist Souverän und fordert sein Eigentum (und zwar selbst-bestimmt, das Gegenteil geht nämlich nicht). Da das juristisch geschaffene Firmensystem aber nur entrechtete, stimmlose TOTE SACHEN bzw PERSONEN kennt, MUSS ein „Antrag“ aber wiederum als PERSON erfolgen – und damit ist es ZWANG! Da das als Mensch ja nicht geht einen „Antrag“ zu stellen, müssen sowohl der „Antrag“ und auch die Inanspruchnahme der PERSON (die Nutzung Ihres vollen NAMENS „MAX MUSTER“) einfach als ZWANG deklariert werden – und ebenfalls alles andere was Sie tun, um Ihren Anspruch zu erhalten! Deklarieren wir den Zwang nicht als solchen, ist alles was man tut nämlich FREIWILLIG und wir haben handelsrechtlich betrachtet damit die A-Karte! Die würden dann sagen: „Tja, Sie hätten es doch sagen können….!“ Da wir aber seit Geburt mit dieser von einem anderen Menschen ausgestellten GEBURTSURKUNDE getäuscht werden und herumlaufen (wir sind Halter dieses Haftungsdokumentes aber der Aussteller ist Urheber und Gründer und damit eigentlicher Eigentümer und Verantwortlicher für die Haftung), ist es neben der Rechtstäuschung folglich schlichtweg BETRUG, und zwar seitens der TREUHÄNDISCH tätigen Verwalter unserer Gelder (hier Jobcenter, ggf Sozialämter, wenn es ablehnt, denn die wissen es natürlich auch). Und Zwang im Kommerz ist verboten! Niemand hat das Recht dazu, jemanden zu zwingen, auch nicht, wenn man sich in so einer Firma für einen Job bewirbt. Aber fragen darf man das blöde Pack ja mal….
Es hat also System Sie reinzulegen!
Hinzu kommt, daß wenn Sie z.B. eine „Eingliederungsvereinbarung“ beim Jobcenter unterschreiben, sind Sie völlig verloren, denn damit erteilen Sie eine weitere Willenserklärung, eine Akzeptanz zu Ihrer eigenen Enteignung, einer totalen Entrechtung und Versklavung. Oder was glauben Sie, will eine Firma von Ihnen? Ihnen etwas schenken? Niemals! Die wollen PROFIT, und dazu braucht man Sie, natürlich als PERSON mit Meldeadresse, angemeldet, ebenfalls unter Zwang, denn sonst sind sie ja sogesehen nicht anwesend, also nicht greifbar, und es gibt dann ja kein Geld…! Also unterschreiben Sie bei „Behörden“ nie etwas freiwillig, egal was man Ihnen sagt. Wenn Sie es tun, dann tun Sie es nur nur nur mit dem Zusatzhinweis des Zwangs!!!
Jegliches Handelsgeschäft basiert immer auf den Ursprung der GEBURTSURKUNDE und damit auf PERSONENrecht, leider aber nicht auf Menschenrecht (Völkerrecht), es sei denn man deklariert das! Dieses unfaire Personenrecht will Donald Trump für uns alle abschaffen! Er will uns aus dem Personenrecht ins überstehende Menschenrecht zurückholen! Und deshalb dreht die vor allem pädophile Welt durch, denn ab dann können die Ferkel keine Kinder mehr legal über Jugendämter klauen und mißbrauchen…
Ich weiß, das war etwas verwirrend für Anfänger…
Fangen wir nochmal kurz von vorne an und definieren den Zwang:
Wenn Sie als Arbeitnehmer arbeitstätig waren, haben Sie mal als (Zwangs)Sozialversicherter in die (Zwangs)Sozialversicherung eingezahlt, zwangsweise, nur um Ihren Arsch im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zu ver-sicher-n….! Ihr Arbeitgeber, der entweder genauso für dumm verkauft wird oder schlicht und einfach selbst zum System gehört und alles verleugnet, spielt ebenfalls gegen Sie, weil er nicht anders kann oder will, und damit ggf. auch gegen sich selbst. Er wird Ihnen diesen Lohnanteil einfach zwangsweise abgezogen haben, ob Sie wollten oder nicht…. Warum? Weil er sich in dem Firmensystem des BRD-VER-BUNDES mit einer gewerblichen Steuernummer angemeldet hat und folglich auch die Pflicht eingegeangen ist, Steuern zu bezahlen…. Schön blöd wenn die Leute nicht untereinander privat handeln können oder wollen…. Will anscheinend aber keiner begreifen, daß wir die Firma Finanzamt gar nicht brauchen und beteiligen müssen…. Das System nennt das dann zwar „Schwarzarbeit“, aber das ist ja deren Ansicht. Meine Ansicht ist vielleicht, daß es Privatsache ist – wenn wir uns nicht im PERSONENrecht sondern im Menschenrecht bewegen……
Wer außer Ihnen, dem Versicherten, hat also Anspruch auf Ihr eingezahltes Geld?
Zu wessen Gunsten behalten die Jobenter-Mitarbeiter also Ihre Sozialversicherungsgelder ein und schicken Sie sogar gegen Ihren Willen (naja, Sie machen ja „freiwillig“ mit) vor ein Sozialgericht um zu „verhandeln“, das selbst auch nur eine Firma ist (also ein Scheingericht)? De facto ist es Zwang, weil Sie keine andere Wahl haben. Aber die gehen davon aus, daß Sie es freiwillig mitmachen. Also deklarieren Sie den Zwang . unbedingt! Denn damit wird jeder Verwaltungsakt nichtig!
Stellen Sie immer die Frage Zwang oder Freiwlligkeit?!
Wenn ich mir Ihr Auto leihe und es nicht zurückgebe oder sage „Sie können (freiwillig) oder müssen (Zwang) erst Antrag auf Herausgabe stellen um es zurückzubekommen…“ , dann würden Sie sagen, du hast hast nicht mehr alle Tassen im Schrank! Rausrücken oder auf die Fr…. ! Warum kuschen hier aber alle? Zuviel Fernsehen und Gehirnwäsche? Legen Sie mal die Angst ab und zeigen denen was Angst ist!
Steuerbetrug / Doppelte Buchführung
Und versteuern die Jobcenter-Mitarbeiter denn wenigstens brav Ihre einbehaltene Hilfsleistung?
Wohl kaum…. Würden sie es tun, liegt ein steuerliches Aktenzeichen der IRS aus den USA vor, das sie aber ohnehin immer zu jedem deutschen Geschäftszeichen/Aktenzeichen anlegen müssen, und man könnte sich ja dann sein Geld von der zuständigen Steuerbehörde zurückholen wo es hingeflossen ist (zumindet anteilig). Also warum aber den Aufwand (geraubte!) „Einnahmen“ überhaupt zu versteuern und zu melden, wenn sie davon doch sowieso nichts haben? Da wäre ja noch eine Firma mehr in der Kette beteiligt (Firma Finanzamt bzw in USA IRS), denn irgendeiner hat das Geld ja am Ende immer… Also verbuchen sie Ihr Geld über eine interne, illegale doppelte Buchführung und behalten es, damit es nicht auffällt, in der Hoffnung, daß Sie es nie reklamieren, weil Sie gar nicht darauf kommen, bzw. weil Sie „freiwillig“ darauf verzichten, genau wegen dieser Täuschung mit der Geburtsurkunde und des Personenrechtes und des Tricks auf das SGB II abzulenken, und eber aufgrund Ihrer Unwissenheit, Blödheit und Bequemlichkeit jemals etwas zu prüfen und zu hinterfragen, wirklich mal nur der LOGIK zu folgen. Stattdessen glauben Sie immer alles, was Ihnen das System selbst vorgaukelt – nämlich Lügen… Warum sollten sich die Piraten auch selbst verraten…. Das ergibt sich also alles aus der Logik! Und es wird ausnahmslos widersprüchlich wenn man Gegenfragen stellt (und darauf kann ich Ihnen eine Garantie aus Gerichten geben wenn ich den Kapitän als Richter über seine eigenen Planken in die Tiefsee schicke!). Wie das Geld nun untereinander aufgeteilt wird, ist eine andere Sache. Sicherlich wird der arme Jobcenter-Mitarbeiter kaum mehr als sein „Lohn“ („Belohnung“ für den Raubzug) und i.dR. nur einen befristeten 6-12-Monats-Vertrag bekommen. Danach weiß er nämlich zuviel und scheidet besser aus wenn er nicht fleißig willentlich und wissentlich weiterbetrügt! Also entweder er weiß was er tut oder nicht! Der Rest des Geldes landet vermutlich lachend beim Geschäftsführer und/oder in einer Bundeskassse um sich privat zu bereichern, oder bei illeganlen Asylanten, um Krieg gegen Sie damit zu führen!
Aber wer zuletzt lacht, lacht am Besten… Bringen wir sie also mal in die Sackgasse bis es nicht mehr weitergeht. Und Sie wissen ja, das Militär steht schon vor der Tür, auch wenn sie es nicht wahrhaben wollen und Donald Trump sich (angeblich) nicht mehr international einmischen will, aber hier in Deutschland ist eben immer noch Besatzungszone, und da ist Militärrecht gültig, deshalb sind auch trotz Abzugs der 25QQQ Soldaten 05/2Q2Q noch weitere 25QQQ in Deutschland stationiert. Warum wohl …? Lassen wir aber offen, weil es an dieser Stelle nur indirekt mit dem anzuwendenen Sozialrechtsgesetz an sich verknüpft ist. Sicher ist, und das weiß inzwischen jeder, der etwas aufgewacht ist, daß sie selbst Angst haben. Mehr als wir denken, denn sonst würden sie nicht weltweit so einen Terror machen. Aber sie geben das natürlich nicht zu. Die sind verzweifelt auf uns mit samt einer „zustellfähigen Post- und Meldeadresse“ und unserer Malocherei angewiesen, um Sie dann noch umzubringen!!! Nichts anderes tun sie derzeit. Also hären Sie auf zu arbeiten! Die haben genug Geld für alle, zumal das geld ja nur Fiatgeld ist, also Shuldscheine aus dem Nichts geschaffen…..
Wesentliche Spielregeln:
Alles was Sie bei „Behörden“ tun, tun Sie es ohne Diskussion und nur…
a) unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit und der Prüfungsanordnung gemäß Remonstrationspflicht b) Unterschrift unter Zwang geleistet
c) Irrtümer und Korrekturen jederzeitig vorbehalten
Ab sofort können Sie wieder als fast mündiger, souveräner Bürger mit Stimme auftreten, als Mensch. Das Jobcenter wird Ihnen damit erstmal unterstellt sein. Denn Sie als Mensch, als Souverän, ordnen an, nicht der Verwalter Ihres Geldes Ihnen! Wäre ja noch schöner wenn ein Lehrling seinem Chef anordnet….
Grundgesetz Artikel 1 :
Die Würde des Menschen (des Lebens!) ist unantastbar!
Aber nicht die Würde einer PERSON, einer SACHE, denn eine solche hat nämlich keine Würde, weil sie nicht lebt…
Grundgesetz Artikel 2
„Das deutsche Volk bekennt sich zu den …. Menschenrechten“
Dieses Bekenntnis setzen Sie nun um, wenn Sie hilfsbedürftig sind (Ist–Zustand) und einen „(Zwangs)Antrag“ auf SGB XII stellen. Ja richtig, SGB XII und nicht SGB II .
WICHTIG:
unbedingt den SGB XII-Antrag aber dennoch PARALLEL zum SGB II Antrag stellen (s. Unterschrifts-Vorbehalt). Upps….OK, ich verstehe schon, Sie sind schon einige Zeit beim Jobcenter und haben schon vor längerer Zeit unwissend unterschrieben ohne diese Zusatzhinweise des Zwangs….. oder noch gar nicht beim Jobenter….
Für diejenigen die schon länger H4 beziehen ist die rückwirkende Erklärung so wichtig und dabei gleichzeitig die Rechtstäuschung und den damit verbundenen Betrug des „Bürgerlichen Todes“ zu deklarieren, also daß Sie ohne Wissen folglich zwangsweise im Personenrecht (Firmenrecht) gelandet sind, und man Ihnen nie sagte wie man da wieder rauskommt, obwohl die Mitarbeiter – rein handelsrechtlich betrachtet – einwandfrei vorgingen, aber eben nur oberflächlich, weil sie Sie nicht über diese miese Rechtslage, die Sie grade selbst aufdecken, aufgeklärt wurden. Wie sollten Sie es als frisch geschlüpftes Baby auch wissen, was eine Geburtsurkunde als Haftungsdokument in Ihrer Hand bedeutet? Ja die Geburtsurkunde und das Thema „Mensch oder PERSON“ spielt hier eine erhebliche Rolle für das Bewußtsein zu den Juristentricks „Souverän oder nicht souverän“, „Sein oder NICHT SEIN“. Schonmal gehört? Aber soweit will ich hier nicht gehen, das ist ein separates EBook.
Warum einen Antrag nach SGB X II Sozialhilfe?
Der erste wesentliche Unterschied ist wohl, daß Sie nicht mehr in der „Wohnhaft“ sind und nicht mehr schikaniert werden, z.B. zu Mitwirkungspflichten, Maßnahmen usw… Sie können sich also wieder frei bewegen. Wieviel Geld Sie (mehr) bekommen, bleibt abzuwarten, denn man wird sich erstmal rausreden. Wer fundierte Erfahrungen und Hinweise hat, möge sich melden. Es wird aber schlüssiger bei genauem Hinschauen, denn alles was es zur staatlichen Existenzabsicherung gibt, ist
a )ALG
b) Sozialhilfe
Für beides haben Sie eingezahlt! ALG bekommen Sie unmittelbar nach Arbeitslosmeldung i.H.v circa 60% Ihres letzten Lohnes (ohne mich hier auf Zahlen genau festzulegen).
Dieser Antrag auf SGB XII begründet sich aus AMRK Artikel 22 und wird durch das EGMR Zusatzprotokoll zur Umsetzung der AMRK verwirklicht. Der letzte Artikel 30 in der AMRK bestimmt, daß die Grundsicherung Hartz4 an Stelle der Sozialhilfe nichtig ist, da es gegen diesen verstößt. Das ist geltendes, genauer gesagt gültiges Völkerrecht. Ein Gesetz, das diesem entgegensteht, ist null und nichtig. Das ist so, auch für Sie! Also nutzen Sie es. Sie haben und hatten immer nur einen RechtsANSPRUCH nach AMRK 22 bzw somit nur auf SGB XII .
Gesetze, Verträge etc haben nur rechtsbestand, wenn sie einem übergeordneten Gesetz entgegenstehen.
Das höchste Gesetz ist das Naturrecht, also Menschenrecht, das VÖLKERRECHT (Bürgerliches Recht bzw in engl. CIVIL LAW. Für die Englischsprechenden empfehle ich Jordan Maxwell auf YouTube. Lt meiner Recherche war er mal Staatsanwalt bis er sich outete. Der Mann gilt also wie alle, die die Wahrheit sagen, als Spinner und Verschwörungstheoretiker… Ich liebe ihn….
Ein Gesetz, das die Sklaverei erlaubt, ist somit gemäß Völkerrecht null und nichtig. Die Bundesregierung der BRD hat sich verpflichtet, das Völkerrecht als ihr Gesetz anzuerkennen. Es wurde nicht geschaffen um Bürger gegen Bürger, sondern um Bürger vor der Korruption des Staates zu schützen! So wie die Verfassung (die Constitution) in den USA die Bürger vor korrupten linken Demokraten schützt auch Waffen einzusetzen, falls nötig.
Warum gibt es also SGB II?
Ganz ehrlich, nur um Sie zu verarschen und um politische Ziele umzusetzen ohne gegen das Völkerrecht zu verstoßen. Es ist nichts weiter als eine Form der Enteignung!
SGB II ist ein politisches Gesetz, das ohne SGB XII nicht existieren kann, daher kann das SGB XII auch nie abgeschafft werden. Es wird nur gut versteckt. In Google scheint es sogar zensiert zu sein. In DUCKDUCKGO hingegen findet man Infos auf www.HumanRights.ch, also in der Schweiz.Und das sagt mir, daß es auch dort und in anderen Staaten zählt (Österreich, Polen etc).
Früher war AMRK 22 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Dann wurde man listig und hat alle Sozialhilfeempfänger in Gruppen unterteilt, die es nach Völkerrecht gar nicht geben darf (Diskriminierung). Vielleicht unterscheiden die Gesetzgeber und Leistungsträger ja auch noch zw. Mann & Frau (Stichwort Genderwahn), dick oder dünn etc… Aber genau so läuft es. Um den Billiglohnsektor auf- und auszubauen, teilte man die Sozialhilfeempfänger in arbeitsfähig und nicht arbeitsfähig ein. Da dies nach Völkerrecht aber rechtswidrig wäre, nannte man das SGB II auch nicht „Sozialhilfe für Arbeitssuchende“ sondern ganz elegant „Grundsicherung“.
Auf Sozialhilfe SGB XII hat jeder und immer ANSPRUCH.
Ein Anspruch auf „Grundsicherung SGB II“ beim Jobcenter hingegen, entsteht nur durch einen Vertrag, also wie o.g. mit einer Akzeptanz bzw Einverständniserklärung zur Enteignung im Firmenrecht, die nichts weiter ist als eine Verzichtserklärung auf Ihre Ansprüche!
Man muß also verstehen, daß mit der Aufspaltung des BSGH in SGB II und SGB XII die Sozialhilfe vollkommen intakt weiterbestehen blieb. Genau damit hat man die Sahnestücke abgeschöpft (nämlich das kostenintensive „Humankapital“), um es dann zu mißbrauchen. Es ist aber Ihr Geld!
Aber wie funktioniert es, daß alle wie die Lemminge in die Falle des SGB II tappen?
Mit einem einfachen Trick:
- wir sollen glauben, das SOZIALAMT ist nur noch sozial zu Alten & Kranken
- wir sollen glauben, das JOBCENTER wäre unser Ernährer in der Not,
- wir sollen glauben, die Pauschalisierung des Existenzminimums wäre das Existenzminimum
- wir sollen glauben, die Grundsicherung SGB II ist das gleiche wie Sozialhilfe SGB XII, heißt nur anders.
- wir sollen glauben, ein Betrieb wie das JOBENTER könne Bescheide durch Verwaltungsakte erstellen.
Und in der Öffentlichkeit wird dann ein Sozialhilfempfänger / Hartz4ler als „fauler unproduktiver Schmarotzer“ bezeichnet, so daß es alle glauben (sollen), oder er sei in der „sozialen Hängematte“, die ja von der „Öffentlichkeit“ bezahlt wird. Aus Sicht des Systems stimmt das sogar, denn so betrachtet ist man ja „wirtschaftlicher Abfall“, aber eben nicht für die Öffentlichkeit und die Gesamtwirtschaft, sondern nur für die Systemlinge des BUNDES, denn. würde das Geld beim berechtigten Empfänger liegen (bei Ihnen!), würde es die Wirtschaft massiv ankurbeln und wiederum Arbeitsplätze sichern. Aber so machen einige Schwachmaten damit Krieg oder gehen auf Kreuzfahrt während Sie zu Hause sitzen, hungern und frieren…
Chris de Burghs Song „Borderline“: …How can see men wisdom in a war…. Wie können Männer die Weisheit in Krieg sehen….Dafür erhält er seit 35 Jahren in jeder Show Standing Ovations!! Also entweder Sie nehmen Ihr Geld oder die!
Wer hat Ihnen gesagt, daß auf einem Antragsformular beim Sozialamt 3 Kästchen zu finden sind:
für Alte
für Kranke
für – hoppla – Arbeitsfähige, also damit alle anderen, der gesamte Rest.
Es gibt auch nur diese 2 Varianten von Sozialgeld: Arbeitslosengeld (durch Vertrag, gesetzliche Arbeitslosenversicherung) und Sozialhilfe, die Ihnen immer zusteht, wenn Sie keine Arbeit haben, auch dann, wenn Sie beschlossen haben immer zu feiern, zu blöd oder zu alt zum Arbeiten sind – IMMER !!! Und jetzt dämmert es schon mit der Kürzung bzw der Differenz von ALG I zu ALGII?
Wichtig zu verstehen ist:
Die „Allgemeinen Menschenrechte“ kennen nur das Recht auf Leben! Es ist somit egal, ob ein Mensch seinen Sinn des Lebens in Geld oder ohne Geld sieht, und was andere denken oder in Talkshows reden. Die universellen Menschenrechte (wir sind Lichtgestalten aus dem Universum von einem anderen Stern und auf Durchreise auf der Erde…, siehe Film mit Heinz Rühmann „Der Mann vom anderen Stern“) sind nicht verhandelbar und sind unendlich. Es ist also unglaublich aber wahr! Die Existenz des Lebens darf nicht von Arbeit, Geld oder Sonstigem (Kommerz) abhängig gemacht werden. So ist das Grundeinkommen durch die Vernichtung der Arbeitsplätze im Kapitalismus einfach schon die Voraussetzung und Bedingung für unsere nachfolgenden Generationen. In der jetzigen Wirtschaftssituation 2020 heißt es BEDINGUNGSLOSES GRUNDEINKOMMEN „SOZIALHILFE“ !
Wie kann das überhaupt funktionieren?
Bei dem Trick haben Volljuristen ganze Arbeit geleistet. Und den Trick verrate ich jetzt. Stellen Sie sich vor, Sie haben es mit einem Zaubertrick zu tun. Ein Magier weiß, daß er nur funktioniert, wenn er vom Tatsächlichen, dem „Eigentlichen“ ablenkt, also genauer gesagt von der Wahrheit. Diese ist der §2 Absatz 1 des SGB XII.
Tatsache ist nicht zwingend die Wahrheit ! Wahrheit ist aber IMMER eine Tatsache !
Und in Jura gehts bei Vorwürfen gegen Sie, immer nur um Tatsachen (TAT-SACHEN-RECHT bzw IN SACHEN), also oft Erfindungen und Vermutungen von Taten. ob die wahr sind oder nicht, ist dabei erstmal sekundär….. Hauptsache der Angeklagte spielt mit und kann verurteilt werden und der Rubel ans Gericht oder sonstwohin ins System rollt…
In einer schönen (noch sehr niveauvollen) Kinderspielesendung der 80er lautete der Slogan: „1, 2 oder 3, ob du Recht hast oder nicht, sagt Euch gleich das Licht“. Licht ist die Wahrheit! Nur bei Licht kann man Dinge sehen… Aber Du musst es zulassen! Könnte durchaus auch eine typische TV-Message an die Menschen gewesen sein mal über „Licht als Wahrheit“ nachzudenken…. Also legen Sie doch mal den Schalter um, und denken andersherum, vielleicht geht Ihnen plötzlich ein Licht auf und es ändert etwas…
Sollte tatsächlich mal jemand so schlau sein und auf die Idee kommen, doch mal zu schauen, was auf dem Sozialamt so los ist, weil er schon im Jobcenter zermürbt wurde und nicht mehr weiter weiß, dann bekommt er eine nette Ablehnung. Man bedauert es sehr…. Vielleicht bekommen Sie auch ein Taschentuch dazu, aber mehr nicht… Ach so, natürlich auch die Standardlüge nach der ersten und einzigen Frage ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht?! Natürlich sind Sie arbeitsfähig… Die Fähigkeit zu arbeiten in einem Arbeitsverhältnis! Anders ausgedrückt: im stande zu sein, sich durch verdienten Arbeitslohn über Wasser zu halten, aber nicht in der jetzigen Ist-Situation als hilfsbedürftigerArbeitsloser.
Sie werden es nicht glauben, weil Sie es als Laie auch meistens gar nicht wissen können, im Verwaltungsrecht ist das Wörtchen „kann“ ein Fremdwort und gliedert sich ebenfalls in die für sie falsch verständlichen Wörtchen „soll“ und „ist“ ein. Nach Verwaltungsrecht bedeutet „kann“ soviel wie „nicht arbeiten können“.
JA oder NEIN
Arbeislohn vorhanden JA oder NEIN
Verstanden? Noch nicht ganz? Ein Sozialrichter sagte dazu: „Im dazugehörigen Gesetzestext des Sozialamtes, der darüber entscheidet ob Sie Anspruch haben oder nicht, steht tatsächlich nicht die Voraussetzung für einen Antrag durch Arbeitsfähigkeit oder eben Arbeitsunfähigkeit, sondern da steht wahrhaftig: Wenn Sie keine Arbeit haben (arbeitslos JA oder NEIN), dann bekommen Sie Sozialhilfe. Punkt.“ Damit erübrigt sich jegliche Diskussionsrunde, ob daß nun toll ist oder nicht… Hilfe ist ein Naturrecht!
Setzen wir mal das Wörtchen „könnte“ anstelle von „kann“ ein. Denn das ist es was jeder liest, spätestens dann weiß jeder, daß tatsächlich weder im §2 Absatz 1 des SGB XII noch irgendwo anders im SGB XII danach gefragt wird, ob man arbeiten „könnte“. Das interessiert das SGB XII nämlich überhaupt nicht. Und so schließt sich der Kreis zum AMRK 22.
Denn die rechtlichen Prüfungsfragen des SGB XII für einen Richter (Juristen) lauten nur so:
1. Besteht Anspruch überhaupt?
Feststellungsprozedur /Standardablauf) nach §2 SGB XII
- Kann er sich durch Arbeit selber helfen? Hat er Arbeit ?
- Kann er sich durch Vermögen selber helfen? Hat er Vermögen?
- Kann er sich durch Einkommen selber helfen? Hat erEinkommen?
- Erhält er (damit ist vor allem das JOBENTER gemeint) andere Leistungen
Er wird nicht gefragt:
könnte er arbeiten?
könnte er ein Erbe antreten? (Vermögen)
könnte er einen Lottogewinn entgegen nehmen? (Einkommen haben)
Ja oder Nein
Ja oder Nein Ja oder Nein Ja oder Nein Ja oder Nein
Es wird auch nicht gefragt, ob man in der Lage wäre einen Lottogewinn entgegenzunehmen oder sich ein Erbe aufs Konto überweisen zu lassen. Dies wäre ja auch absurd, da das jeder kann, der noch keinen Lottoschein hat….
Die alles entscheidende Frage ist somit nicht, ob man das Leistungsvermögen zum Arbeiten hat, sondern ob man Arbeit hat. Denn erst wenn ich in einem Arbeitsverhältnis bin, kann ich mir durch arbeiten selbst helfen. In der jetzigen Arbeitslosensituation mit dem Jobcenter ist man sozusagen schon „unter gesetzlicher Betreuung“, also hilfsbedürftig, bevormundet und damit nicht selbst handlungsfähig, eben weil man sich ins PERSONENrecht, begeben hat, also ins SACHENrecht, und damit tot ist, (rechtlich) wie gesagt „wirtschaftlicher Abfall“….Mit psychisch Kranken übrigens genau dasselbe.
!!! Vor Ihren Augen und der Gehirnwäsche und trotz des Feldes auf dem Antrag auf Sozialhilfe verschwimmt das Wörtchen „kann“ zu „könnte“!!! Das ist der Zaubertrick. Das ist bewundernswerte juristische Höchstleistung des Täuschens um normal denkende und empfindende Menschen zu überrumpeln – um nicht „verarschen“ zu sagen !
Konsequenz:
Um nicht ganz unhöflich zu „fordern“ stellt man als „Mensch“ einen „(Zwangs)Antrag“ nach AMRK 22, also nach SGB XII. Der Zwang begründet sich wie bereits gesagt aus der Erfindung der GEBURTSURKUNDE und der wegen der Täuschung verbundenen Zwangsnutzung des angewendeten PERSONENrechtes um seine Menschenrechtsansprüche zu erhalten. Wenn ich hingegen rein als „Mensch“ fordere werde ich nicht gehört, da der Mensch hinter der PERSON steht, also hinter der MASKE und daher nicht sichtbar und nicht hörbar ist. Die halten sich da sehr genau dran! Ob Sie es glauben oder nicht!
Natürlich wird der „Antrag“ mit einem Bescheid vom Sozialamt abgelehnt. Doch mit genau dieser Ablehnung fährt sich die Halunkenbande jetzt in die Einbahnstraße. Die Luft wird also immer dünner – aber für die! Sie gehen jetzt zum Rechtssachverständigen und erheben (zwangsweise) Leistungs- und Feststellungsklage vor dem Sozialgericht, falls nötig. Natürlich zwangsweise, also als Zwang möglichst aber vorab deklariert, damit sie bescheid wissen… Denn Sie wollen ja nicht „Beihilfe zum Steuerbetrug“ der Bande begehen und diese Piraten noch wirtschaftlich aus der steuerzahlenden Kasse finanzieren, oder? Das können Sie mit Ihrem Gewissen nciht vereinbaren. Und vergessen Sie jeden Rechsanwalt!!! Die Ausreden wie z.B. Verweise auf § 8 des SGB II oder Sonstiges ist rechtstechnischer Unfug. Die Juristen sind wie gesagt, diejenigen, die sich das juristische System zum Verdienen an Ihnen selbst ausgedacht und geschaffen haben und werden deshalb nicht helfen! Es ist Illusion! Die werden Sie gnadenlos fallen lassen, abzocken (und sei es über PKH) und Sie verraten, weil sie nicht anders können, denn die handeln nach UN-Kaufrecht und die UN gehört bekanntlich zur „dunklen, bösen“ Seite, also erwarten Sie nichts von denen…. (sie verdecken nicht umsonst mit schwarzer Robe ihre weiße Unschuldskrawatte um Sie plötzlich nicht mehr zu repräsentieren wenn der Richter den Saal betritt, bzw um Sie damit symbolisch und faktisch zu verraten…Da sind Sie im wahrsten Sinne des Wortes von Ihrer Position als Souverän ins Abseits verTRETEN!). In diese Einbahnstraße geht es also nunmal nur in eine Richtung. Aber nur wenn Sie konsequent selbstbestimmt handeln!
!!! Wenn die Sozialamt-Mitarbeiter aus Verzweiflung ablehnen, dann müssen Sie wissen, daß im Gesetz (SBG XII) durch einen Paragraphen auf dieses andere Gesetz (SGB II) verwiesen werden muß. Das nennt man Zitiergebot. Und das Bundesverfassungsgericht hat genau dies klar so zu entscheiden. Fehlt der Verweis im Gesetz, wie es der Fall ist, ist alles nur BlaBla!
Da sich die Prüffrage tatsächlich nach SGB XII nicht auf die Arbeitsfähigkeit bezieht, ist dies ohnehin grober Unfug. Schließlich prüft das Sozialgericht immer nur die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes. Die Sachverhalte sind übrigens auch völlig irrelevantes BlaBla und reine Ablenkung um sie irgendwie in Widersprüche und somit in den SACHverhalt zu verstricken, um Sie dann möglichst zu Ihren Ungunsten zu verurteilen. Deswegen ist eine Einlassung auf SACHverhalt immer zu 50% tödlich, während Sie als „Mensch“ nur gewinnen können (wenn Sie als Beklagter unschuldig angegriffen werden, kann das Gericht mit Ihnen nicht verhandeln wenn Sie sich als Mensh deklarieen und die PERSON zuvor zurückgeben! Vorausgesetzt Sie sind auch souverän, unschuldig…). Da die sich aber nicht outen können, wird man Sie auch da versuchen fallen zu lassen, zumindest als Schauspiel für die Öffentichkeit… aber eben nicht mit einem rechtskräftigen Urteil verurteilen (das es ja ohnehin nicht gibt, weil niemand seine Schandtaten unterschreibt)…
Somit muß das Sozialgericht die Rechtmäßigkeit des Antrages auf Sozialhilfe feststellen. Daß die Klage im Übrigen abgelehnt wird, da Sie ja Hilfe nach SGB II bekommen, ist dabei unwichtig. Nur durch die Feststellung haben Sie Ihren Erfolg! Nach Erhalt des Urteils wechseln Sie dann nach SGB XII und die Erniedrigungen, Drohungen, Nötigungen und Ihr Papierkrieg mit dem Jobenter und Gerichten hat dann ein Ende! Sie schützen mit Ihrer Vorgehensweise sogar die Jobcenter-Mitarbeiter vor Straftaten. Deren Handeln stellt wie gesagt eine Täuschung im Rechtsverkehr u.a. dar, wenn sie ihre Vorgänge willkürlich gegen Sie fortsetzen. Das ist strafbar und berechtigt zu Schadensersatzforderungen aus unerlaubter Handlung.
Schadensersatz-Vertrag
Sinnvoll ist es zusätzlich (auch zu jedem anderen Behördenschreiben) sogar einen eigenen Schadensersatzvertrag mit Ihrer Gebührenordnung und Allgemeinen Handelsbedingungen zu haben, welche Sie immer und überall mitsenden können um noch mehr Druck auszuüben und damit sogar sehr hohe Chancen vor internationalen Gerichten haben (z.B. EU Gericht).
Ein mit (logischerweise anonymen) Juraprofis angefertigtes, wasserdichtes, individualisiertes, fertiges PDF, für die jahrelang für Sie vorgearbeitet wurde, und in die nur Ihr Name und div. persönliche Angaben eingesetzt werden brauchen, können Sie gegen eine Spende / Freiwilige Zuwendung [Schutzgebühr] in Höhe von € 250,- erhalten, einem Bruchteil dessen, was Ihnen zugelassene Anwälte abknöpfen würden. Die fangen nicht mal unter 2500,- Euro dafür an, den Stift überhaupt zu bewegen….
Kontakt: [email protected]
Anmerkung:
Verfahren vor Sozialgerichten sind immer gerichtskostenfrei! Sozialgerichte haben eine Amtsermittlungspflicht. Nicht Sie müsssen beweisen, sondern das Gericht muß aufgrund Ihrer Darlegungen (die Gesetzeslage, nicht die Sachverhalte) die Rechtmäßigkeit des Gesetzes ermitteln und die Resultate darlegen. Sollte Ihr Rechtssachverständiger Vorkasse wollen, bitten Sie ihn über Prozesskostenhilfe PKH abzurechnen, immerhin wird er gewinnen, denn Erlaubnisirrtum unter Juristen ist unzulässig….Aber weisen Sie daraufhin, daß Sie die Zahlung unter Vorbehalt und Zwang leisten.
Theorie und Praxis….
„Wenn ich das jetzt alleine mache, ist das wie ein Furz im Sturm…“. Wenn Sie aber endlich mal anfangen würden aufzustehen und es einfach TUN würden, um was zu verändern, und das ab sofort auch immer mehr Betroffene tun, und anstatt mit sinnlosen Demos vor dem Jobcenter contra SGB II rümzubrüllen (was bei geschlossenem Fenster ehh keiner hört und hören will) besser mal eine schriftliche Aktion pro SGB XII wie diese zu starten, die rechtlich der richtige Weg ist, dann werden Sie durchaus sogar Unterstützung vom Bürgermeister bekommen können, da Sie mit einfachsten Mitteln die Arbeitsleistung der „Ämter“ enorm steigern… Und dann sind diese geringen einmaligen Hürden, die Ihnen eine Menge Ruhe und extra Geld extra einbringen, wirklich läherlich im Vergleich zum täglichen Kampf gegen das Jobcenter und Sozialgerichte…. Sie entscheiden! Also handeln Sie !
Ihnen muß bewußt sein, daß Sie nur deshalb all die Demütigungen ertragen müssen, weil Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem SGB-II- Antrag eine Willenserklärung, also einen Vertrag mit der FIRMA JOBCENTER eingegangen sind, damit deren GESCHÄFTSbedingungen (AGB ́s / Allgemeine Handelsbedingungen) akzeptiert haben. Man sagte Ihnen zwar, daß ist alles gültig, ist es aber nicht, es ist nur geltendes Recht. Es „gildet“, ist aber nicht rechtsgültig! Und was die heute so erzählen, steht morgen nirgendwo geschrieben…!
Und nun legen Sie los. Der Anspruch besteht erst, wenn Sie auch den Antrag schriftlich eingereicht haben! Der Antrag ist schon fertig für Sie vorgeschrieben. Natürlich geht das auch in Kurzversion mit einem 3-Zeiler. Und mit ziemlicher Sicherheit will das Sozialamt auch deren eigenes vorgefertigtes Formular, das Sie dann wie gesagt entsprechend ausfüllen und mit „unter Zwang“ etc unterschreiben, wie oben erklärt. Diese Text-Vorlage dient vor allem auch dem besseren Verständnis für die Allgemeinheit sowie dem Aspekt der rückwirkenden Forderung wegen der Rechtstäuschung.
Abtippen müssen Sie ihn allerdings selbst nochmal, damit Sie es verstehen lernen, was Sie da schreiben!
Deshalb gibt es von mir auch kein Word-Doc als Vorlage.
Alle Gute !! Und teilen Sie die Info mit Antrag bitte!
Empfehlung: Telegram-Kanal @MenschoderPerson @JobcenterOpfer
Dort gibts auch mehr zum Steuerbetrug, IRS, Adressen usw
- AMRK 22 (Amerikanische Menschenrechtskonvention Art 22) bzw. AEMR 22 (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948))
- SGB XII (§ 2 Absatz 1)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)Artikel 22 – Recht auf soziale Sicherheit
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.Erläuterung zu Artikel 22
Die Artikel 22-27 enthalten die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die ebenso wie die bürgerlichen und politischen Rechte, die oben dargestellt sind, für die Entfaltung der menschlichen Fähigkeiten unabdingbar sind. Ohne materielle Sicherheit bleiben auch viele der bürgerlichen Rechte eine Illusion. In der Regel muss der Staat tätig werden, um die Grundlagen für die Ausübung dieser Rechte bereitzustellen. Dazu muss er auch entsprechende Prioritäten setzen. Er darf also nicht einen Grossteil seiner Ausgaben für Rüstung verwenden, wenn dadurch zu wenig Mittel für die Sicherstellung der Existenzgrundlagen der Bürger verbleiben. Im weiteren sind die gesamte Staatengemeinschaft und die internationalen Organisationen aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen, da viele Staaten nicht über die notwendigen Mittel verfügen.
Artikel 22 fordert als Programmartikel, dass jeder Mensch Recht auf soziale Sicherheit hat, um überhaupt in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu kommen, die notwendig sind, damit er in Würde leben und seine Persönlichkeit frei entfalten kann.
Quelle : www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/aemr/text/artikel-22-aemr-recht-soziale-sicherheit
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – Erstes Kapitel – Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 7)
§ 2 Nachrang der Sozialhilfe
(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
(2) 1Verpflichtungen anderer, insbesondere Unterhaltspflichtiger oder der Träger anderer Sozialleistungen, bleiben unberührt. 2Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen anderer dürfen nicht deshalb versagt werden, weil nach dem Recht der Sozialhilfe entsprechende Leistungen vorgesehen sind.Ps:
SGB II ist keine „Sozialleistung“ in dem Sinne, sondern eine „freiwillige gekürzte Leistung“ , ausgezahlt über ein Handelsunternehmen! Es wird aber aus genau demselben Sozialhilfetopf SGB XII genommen, jedoch nur unter anderer Bezeichnungund gekürzt ausgezahlt, um dann nochmals zu verhandeln…..Nur die Sozialhilfe SGB X II ist die eine wahre Sozialleistung! Das Jobcenter somit als „anderen“ Träger von Sozialleistungen zu bezeichnen ist schon die nächste Täuschung…..Achten Sie deshalb im Antragsformular auf die Fragestellung. Deswegen ist es so wichtig, unter Vorbehalt zu unterschreiben!
An Firma
LANDKREIS XY (Abteilung „Sozialamt“) z.Hd. Geschäftsführung Herrn/Frau ……….. z.Hd. …….
(genaue Firmenbezeichnung Ihrer Stadt siehe www.upik.de )
Denken Sie dran, sowohl an Jobcenter als auch ans Sozialamt zu schreiben wenn Sie bereits beim Jobcenter sind, ggf ans Sozialgerichte um alte Verfahren zu beenden
Strasse 1 12345 Ort Email, Tel Fax
Max : aus dem Hause M u s t e r m a n n
als Administrator der JURISTISCHEN PERSONA „MAX MUSTER“ Strasse [007], [12345] zu Ort
Fax +49 – 1234 – 123 1234, Email: xxxxxxxxxxxxx
Zu Ihrer Kenntnisnahme und Prüfung/Feststellung Sozialhilfe SGB XII
xx. Monat 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Unterzeichner (Max : aus dem Hause M u s t e r m a n n (nachfolgend auch „Ich“)) bezieht ALG II („Hartz4“) bei Firma JOBCENTER ORT XYZ und fordert hiermit per (Zwangs)Antrag Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII (§ 2 Absatz 1) i.V.m. AEMR (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948) Artikel 22 (bzw. AMRK 22).
Dieser „Antrag“ auf SGB XII erfolgt in Anlehnung an alle bisherigen, laufenden und zukünftigen angelegten Geschäftszeichen / Aktenzeichen / Vorgangsnummern bei Firma JOBENTER ORT XYZ und allen SOZIALGERICHTEN aller Instanzen bezüglich aller gesetzlichen Ansprüche zustehender Art, die beantragt wurden/werden, mindestens gemäß eingereichter Anträge und Rechnungen. Er gilt daher auch rückwirkend bis zum ersten Tage der Arbeitslosenmeldung auf Hilfsleistungen (ALG I und ALG II) und für alle damit verbundenen streitigen Verfahren, auch für laufende sozialgerichtliche Verfahren.
Begründungen:
Jegliche Anträge, „Verhandlungen“ bzw sozialgerichtliche „Verhandlungen“ auf die sogenannte „Grundsicherung SGB II“ unter Anwendung der JURISTISCH erschaffenen und dem Unterzeichner (dem lebenden Anspruchsteller) unter Rechtstäuschung bei Geburt per GEBURTSURKUNDE zugewiesenen PERSONA „MAX MUSTER“ , stellten und stellen die Täuschung im Rechtsverkehr (Bürgerlicher Tod = Cestui Que Vie Act) und den damit verbundenen unzulässigen ZWANG zur Inanspruchnahme dieser PERSONA und aller SGB-II-Anträge/-Vorgänge und verbundene Sozialgerichtsverfahren dar, um Ansprüche zwangsläufig nur im PERSONENrecht (SACHEN- bzw FIRMENrecht) zu Ungunsten des Unterzeichners (Anspruchstellers) „verhandeln“ zu müssen, obwohl der Anspruch auch ohne diese Rechtstäuschung bedingungslos ohne Abzüge gemäß SGB XII besteht. Alle angelegten SGB-II- Vorgänge zur PERSON des Unterzeichners wurden und werden hiermit nur unter dem Vorbehalt Ihrer Prüfung auf Rechtmäßigkeit des SGB II und der Nachweiserbringung von Gegenbeweisen in Form von gültigen Gesetzen sowie der Nachweiserbringung Ihrer angelegten steuerlichen IRS-Aktenzeichen akzeptiert. Hinweis: Geltendes Recht ist kein Nachweis gültigen Rechtes.
Alle nichtausgezahlten und sonstigen offenen Ansprüche und Differenzen werden hiermit in voller Höhe zur sofortigen Auszahlung (nach)gefordert, da sie betrügerisch einbehalten wurden.
Es besteht gesetzlicher Anspruch auf SGB XII/AEMR 22 (Sozialhilfe) und Hilfe zum Lebensunterhalt. Sozialhilfe ist bedingungsloses Grundeinkommen, das nicht verwehrt oder gekürzt werden kann und darf.
Das SGB II (früher„Bundessozialhilfegesetz“, heute als „Grundsicherung“ bezeichnet) ist hingegen eine Rechtstäuschung. Es ist lediglich ein politisches Gesetz, das ohne SGB XII nicht existieren kann. Daher kann das SGB XII auch nicht abgeschafft werden und hat folglich Gültigkeit. SGB II dient (unter Berücksichtigung der o.g. vorsätzlichen Rechtstäuschung des PERSONENrechts) ausnahmslos der illegalen, privaten wirtschaftlichen Bereicherung zu Gunsten unberechtigter Bediensteter der Jobcenter oder sonstigen beteiligten Dritten im Verbund und damit zum Nachteil des betroffenen Anspruchstellers (des Unterzeichners).
Der mit der Rechtstäuschung in Verbindung stehende Zwang auf die Antragsstellung auf SGB II (sowie SGB XII) und die damit verbundene Anwendung des SGB II bzw. damit verbunden auch der Zwang der grundsätzlich vermeidbaren Sozialgerichte zu Lasten der Steuer(ein)zahler zum möglichen Erhalt des Anspruchs nach „Verhandelungen“, stellen ebenso wie die Zwangsinanspruchnahme der JURISTISCHEN PERSON „MAX MUSTER“
1. Betrug
2. Steuerbetrug
3. Treuhandbetrug
- Sozialhilfebetrug
- Versicherungsbetrug
- Sozialversicherungsbetrug
- Haftpflichtversicherungsbetrug
- Nötigung
- Unterschlagung von Leistungen
- Täuschung im Rechtsverkehr
- psychologische Folter und ggf. daraus resultierend physische / körperliche Verletzung (Körperverletzung)
- unterlassene Hilfeleistung
u. a. Taten
aller beteiligten Mitarbeiter (Geschäftsführer, Sachbearbeiter als Erfüllungsgehilfen, Richter, Anwälte etc) an diesem Vorgang dar. Jegliche Anträge zu SGB II-Vorgängen erfolgten rechtstäuschend ohne Aufklärung zur wahren Rechtslage, und erfolgten und erfolgen
somit illegal gegen den Willen und ohne freiwillige Zustimmung des Unterzeichners (Anspruchstelllers).
Eine etwaige Ablehnung von Sozialhilfe gemäß SGB XII und damit verbunden eine Auszahlungsweigerung der Ansprüche durch Sie (Geschäftsführer, Erfüllungsgehilfen oder sonstige treuhändisch tätigen Verwaltungsmitarbeiter) und eine Zwangszustimmung zu Ihren Verhandlungsvorgängen, die zum Verzicht auf Anspruch führen sollen, und unter dem genannten Aspekt der Rechtstäuschung und der damit verbundenen Zwangsanträge und Zwangsnutzung der PERSON „MAX MUSTER“ und der damit verbundene Einbehalt oder eine Kürzung (Sanktion) von Sozialhilfesansprüchen, die außer mir, (dem Unterzeichner als Zwangsversicherten bzw. Zwangseinzahler in die Zwangssozialversicherung), niemand Anderem zustehen, stellt Steuerbetrug u.a. Taten (s. o.) Ihrer sog. mitwirkenden „Behörden“ und allen Erfüllungsgehilfen dar, den der Unterzeichner mit seinem Gewissen nicht vereinbaren und unterstützen kann, will und darf, da er Beihilfe zum Betrug Ihrer Taten und mit der Inanspruchnahme der PERSON auch Urheberrechtsverletzung begehen würde, da die Ansprüche des Unterzeichners grundsätzlich keinem Dritten zustehen (weder Sachbearbeitern beim Jobcenter, Sozialamtmitarbeitern, Richtern, Anwälten, illegalen Einwanderern noch sonstigen begünstigten Dritten) und offensichtlich auch über doppelte Buchführung zu Ihren privaten Gunsten abgerechnet und nicht versteuert wurden/werden. Der Unterzeichner ist daher gesetzlich verpflichet Ihre Haftpflichtversicherung und nationale / internationale Steuerbehörden zu informieren, insbesondere IRS, US Militär, US Kripo, da davon auszugehen ist, daß im Falle der Auszahlungsweigerung Steuerbetrug vorliegt. Sollte diese Annahme des Unterzeichners nicht der Wahrheit entsprechen, erhalten Sie hiermit Gelegenheit und die Pflicht in u.g. Frist Gegenteiliges durch Erbringung der Rechtmäßigkeit unter Eides Statt zu belegen. Dies beinhaltet auch die Nachweiserbringung Ihrer angelegten steuerlichen Aktenzeichen.
Prüfungs- / Feststellungsauftrag:
Sollte Ihnen diese Rechtslage unbekannt sein oder sie Zweifel an der geäußerten Rechtmäßigkeit haben, werden Sie hiermit gemäß Remonstrationspflicht aufgefordert die Rechtmäßigkeit selbst sowie durch Ihre zwei nächsthöheren Vorgesetzten in Rangfolge und einen Juristen zu prüfen und das Ergebnis schriftlich und unterschrieben mit leserlicher, klagefähiger Person des Prüfers (Vorname und Famiilienname) zu erbringen, andernfalls geraten sie bei Ablehnung in privatrechtliche Haftung und sind demnach persönlich schadensersatzpflichtig. Anzumerken ist, daß der Erlaubnisirrtum unter Juristen unzulässig ist.
Ich fordere hiermit Jobcenter und „Sozialamt“ sowie alle SOZIALGERICHTE auf, alle noch offenen Ansprüche des Unterzeichners aus laufenden Verfahren unverzüglich auf Rechtmäßigeit des SGB XII (§ 2 Absatz 1) zu prüfen.
Insbesondere fehlt das Zitiergebot vom SGB XII zum SGB II.
Die Leistungen des Anspruchstellers sind sofort zu bewilligen und auszuzahlen und damit verbundene Vorgänge, die sich gegen die dem Unterzeichner zugewiesene PERSON richten, sofort zu annulieren um Ihren Steuerbetrug zu beenden.
Andernfalls wird ein Rechtssachverständiger zur Leistungs- und Feststellungsklage eingeschaltet werden müssen. Die Kosten dafür sind in vollem Umfang von Ihnen zu tragen.
Mit Zwangsverhandlungen meiner Ansprüche und Sanktionen bzw. Abzügen jeglicher Art bin ich nicht einverstanden. Zwang im Kommerz ist verboten.
Außerdem müssen Sie…
– bei ausbleibender und nicht fristgemäßer Antwort,
– bei nicht unterschriebener Nachricht (ungültiges, nichtiges Dokument),
– bei nicht ordnungsgemäß unterschriebener Nachricht (Formvorschrift ist zu beachten),
– bei Ablehnung des Antrages (Nichtbewilligung) bzw damit verbunden Zahlungsweigerung – bei Weigerung zur Prüfung und wahreitsgemäßer Darbringungen von Fakten
neben Pfändungsmaßnahmen mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Anspruch auf Sozialhilfe gemäß SGB XII / AMRK/AEMR 22 (in voller Höhe) bzw. auch auf die durch das JOBCENTER offenen und
bislang unterschlagenen Leistungen, besteht hiermit auch begründet, weil gemäß Feststellungsprozedur …..
1. nach §2 SGB XII genereller Anspruch auf Sozialhilfe SGB XII für Jedermann besteht, also immer. und der Unterzeichner
2. sich nicht durch Arbeit selbst helfen kann, weil er arbeitslos ist und arbeitsunfähig ist.
3. kein Vermögen hat
4. kein Einkommen hat
5. nur Leistungen vom JOBCENTER gem. SGB II erhält, bzw nicht in voller Höhe ausbezahlt werden
Gemäß Ihrer eigenen Verordnung kann(!) Leistungsberechtigter wegen Erwerbsminderung sein, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat aber noch nicht das 65. Lebensjahr, sowie die vom Geburtsjahrgang abhängigen zusätzlichen Lebensmonate vollendet hat; es muss sich um eine volle Erwerbsminderung handeln und es muß unwahrscheinlich sein, daß die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Dies ist der Fall. Es ist unwahrscheinlich, daß der Unterzeichner im jetzigen hilfsbedürftigen Ist-Zustand erwerbsfähig ist, da er arbeitslos ist, und sich deshalb nicht selbst helfen kann, also weil er arbeitslos ist. Die „Kann“-Regelung anzwenden ist demnach ausgeschlossen.
Die Forderung ist daher berechtigt und uneingeschränkt zu bewilligen, bei Rechtsunsicherheit mindestens jedoch zunächst in Form eines „vorläufigen Bewilligungsbescheides“ oder alternativ in Form eines „Darlehns“, welche jeweils hiermit hilfsweise zusätzlich zwangsbeantragt werden zu dem
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet das Völkerrecht anzuerkennen. Lt Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst, duldet sie keinen Betrug in unterstehenden Strukturen, dies um sich selbst aus der Haftung zu nehmen. Es gibt seit 1982 auch keine Staatshaftung mehr, die Sie aus der Haftung nimmt. Sie als Arbeitnehmer stehen somit bei Ablehnung des Antrages und Zahlungsweigerung und/oder bei Ausbleiben der geforderten Nachweise alleine in der Haftung, ggf gesamtschuldnerisch. Die Haftung beläuft sich dabei auch auf Ihre Kinder bis in die 3. Generation. Bedenken Sie, daß Sie unter Militär-Besatzung stehen und daher Militärrecht nicht nur bei hochrangigen Personen sondern insbesondere auch für Sie als Exekutive in unteren Ebenen Gültigkeit hat. Sie müssen bei willkürlicher, wissentlicher Anwendung illegaler Taten (Straftaten) bzw. bei Zweifeln an diesen Informationen ohne Prüfungseinleitung mit Haft rechnen. Raub von Sozialleistungen eines Hilfsbedürftigen stellt eine der Straftaten dar.
Sie gültig.
Alle Angaben sowie die Nutzung von vorgegebenen Formularen erfolgten bzw erfolgen – wie auch die Zwangsinanspruchnahme der JURISTISCHEN PERSON „MAX MUSTER“ – nur unter Rechtstäuschung in Bezug auf die Entrechtung per GEBURTSURKUNDE (und sonstiger zur Haftungsübertragung genutzter BRD-Identifizierungsdokumente/Ausweise) und damit UNTER ZWANG, da der Unterzeichner sich nicht identisch mit der PERSON „MAX MUSTER“ erklärt bzw. sich nur nur UNTER ZWANG damit identisch erklärt, um seine Rechte als lebender Mensch in Anspruch zu nehmen und geltend machen zu können, für die er als Steuerzahler zwangsweise in die Sozialversicherung eingezahlt hat.
Sollte kein Zwang zur Nutzung von Formularen/Anträgen und der JURISTISCH erschaffenen PERSONA und des SGB II bestehen, um die Ansprüche geltend machen zu können, so ist dies dem Antragsteller explizit mitzuteilen, außerdem zu erklären, welches gültige Recht auf Sozialhilfe SGB XII andernfalls zusteht.
Bleiben die Nachweise und Stellungnahme wie gefordert aus, ist dieser vom Unterzeichner eingereichte frei geschriebene Zwangsantrag auf seinen gesetzlichen Anspruch gültig und jegliche Forderungen dazu sind bedingungslos zu bewilligen und Zahlungen ohne Abzug ab Beginn des kommenden Monats zu leisten, gleichzeitig damit die Leistuengen beim Jobcenter ab demselben Monat zu beenden und rückwirkend alle einbehaltenen Beträge aufzurechnen und auszuzahlen.
!!! Der Unterzeichner hat als Steuergeber und Sozialversicherter (Steuerzahler / Treugeber / Befehlsgeber) keinerlei Pflichten und Rechenschaften gegenüber dem Steuernehmer und Versicherer abzulegen (Sie als Verwalter und Steuerempfänger / Treunehmer / Befehlsnehmer), sondern hat vielmehr gesetzlichen Anspruch auf sein eingezahltes monetäres Eigentum, hier in Gestalt von Sozialversicherungsleistungen („Sozialhilfe SGB XII“) !!! Eine Ablehnung mit irgendwelchen Verweisen in andere Paragraphen des SGB II ist sinnlos, da rechtlich irrelevant.
Frist zur Bearbeitung, Nachweiserbringung, Bewilligung und Auszahlung: 30 Tage ab Faxeingang
Sollte die Frist ohne die geforderten Nachweise und Stellungnahme zu erbringen verstrichen sein, gilt der Antrag als genehmigt. Mit freundlichem Gruß
nur Vorname !
auf dem Antrag (deren Formular) mit Vorname und Nachname unterschreiben (unter Vorbehalt , Zwang , etc….)